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Hautkrebs-Risiko: Sonnenschutz während der Corona-Pandemie

Auch beim Urlaub zu Hause auf UV-Schutz achten

Mai ist Hautkrebs-Monat – Auch während der Corona-Pandemie sollte man sich des Risikos durch UV-Strahlung bewusst sein. Denn selbst wenn Reisen dieses Jahr nicht möglich ist, gilt auch zu Hause: Sonnenschutz ist wichtig.

 

Buch, Sonnenhut und Sonnenbrille auf einer Picknickdecke © Innviertlerin, Pixabay
Kein Sommerurlaub durch die Corona-Pandemie? Auch im eigenen Garten oder auf dem Balkon sollten Sie auf Sonnenschutz achten. © Innviertlerin, Pixabay

Viele Menschen sind betrübt, dass es durch die Corona-Pandemie diesen Sommer wahrscheinlich keine normale Urlaubssaison geben wird. Das bedeutet: Die freien Tage werden die meisten vermutlich zu Hause verbringen.

Doch auch wenn das Sonnenbaden am Strand dieses Jahr fürs Erste auszubleiben scheint, sollte man auch daheim auf ausreichenden Sonnenschutz achten. Denn im Urlaub ist die Sonnencreme fast immer automatisch eingepackt – beim heimischen Sonnenbaden oder den alltäglichen Aktivitäten hingegen wird UV-Schutz leicht vergessen.

Ultraviolette (UV) Strahlung

Eine starke Belastung mit UV-Strahlung erhöht das Risiko für Hautkrebs. Deshalb ist es wichtig, sich vor zu viel Sonne und UV-Strahlung zu schützen und Sonnenbränden vorzubeugen.

Wichtig zu wissen: Auch im eigenen Garten, auf dem Balkon oder im Park ist ein Schutz vor UV-Strahlung der Sonne wichtig. Achten Sie aber nicht nur bei Gartenarbeit auf Sonnenschutz, sondern auch bei weiteren Aktivitäten im Freien, wie zum Beispiel:

  • bei Spaziergängen,
  • auf Spielplätzen,
  • bei Fahrradtouren,
  • beim Joggen,
  • auf dem Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen etc.

Sonnenschutz = Sonnencreme?

Besonders wichtig: UV-Schutz bei Kindern

Vor allem zeitweise starke UV-Strahlung erhöht das Risiko für schwarzen und bestimmte Formen von weißem Hautkrebs. Die Haut von Kindern ist empfindlicher als die von Erwachsenen. Deshalb ist bei ihnen UV-Schutz besonders wichtig.

Mit UV-Schutz verbinden die meisten Menschen sofort: Sonnencreme. Doch nicht nur regelmäßiges Eincremen von unbedeckten Körperstellen gehört dazu. Auch die folgenden Maßnahmen schützen vor zu viel – und damit schädlicher – UV-Strahlung:

  • starke Sonne meiden
  • lichtundurchlässige Kleidung tragen
  • Kopfbedeckung aufsetzen
  • Sonnenbrille mit UV-Schutz-Gläsern tragen
  • in den Schatten oder unter einen Sonnenschirm setzen

Wichtig zu wissen: Auch im Schatten ist man einer geringen UV-Strahlung ausgesetzt – achten Sie auch dort auf ausreichenden Schutz.

Aber nicht nur sich selbst, besonders Kinder sollte man vor zu viel Sonne schützen. Denn: Zeitweise starke UV-Strahlung, besonders in der Kindheit, erhöht das Risiko für schwarzen und bestimmte Formen von weißem Hautkrebs. Das Risiko für ein Plattenepithelkarzinom, eine andere Art des weißen Hautkrebses, steigt durch wiederkehrende intensive UV-Belastungen – also mit der UV-Dosis, der ein Mensch im Laufe seines Lebens ausgesetzt ist.

Weitere Informationen dazu, wie Sie Hautkrebs vorbeugen lesen Sie in unserem Internettext Hautkrebs vorbeugen: Wie kann man sich schützen?.

Hautkrebs-Früherkennung in der Corona-Pandemie

Mit Hautkrebs-Vorbeugung allein ist es aber nicht getan: Manchmal entwickelt sich Hautkrebs trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Dann ist es wichtig, ihn früh zu erkennen – denn je früher er erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Daher gehört ein Hautkrebs-Screening zum Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherungen. Doch wie sieht es mit der Hautkrebs-Früherkennung zu Corona-Zeiten aus?

In der Regel können Patientinnen und Patienten trotz der Corona-Pandemie ihre Termine für ein Hautkrebs-Screening wahrnehmen – unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem Hautarzt/Ihrer Hautärztin oder einem Hausarzt mit entsprechender Fortbildung, ob die Untersuchung derzeit angeboten wird. Ist dies nicht der Fall? Dann fragen Sie einfach zeitnah noch einmal nach.

Zusätzlich kann jeder seine Haut regelmäßig selbst in Augenschein nehmen. Bei der Hautinspektion auf schwarzen Hautkrebs hilft die sogenannte ABCDE-Regel: Eine Hautveränderung gilt als verdächtig bei

  • asymmetrischem Aufbau,
  • unregelmäßiger Begrenzung,
  • unterschiedlichen Farbtönen (Colour),
  • Durchmesser größer als 5 Millimeter,
  • Entwicklung – der Veränderung eines Pigmentmals. Manchmal wird E auch als Erhabenheit bezeichnet – wenn sich ein Pigmentfleck deutlich über die Hautoberfläche erhebt.

Verdächtige Veränderungen sollte man von einem Hautarzt abklären lassen.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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