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Eine Zweitmeinung ist Krebspatienten wichtig

Der Krebsinformationsdienst berät zur richtigen Vorgehensweise für eine zweite ärztliche Meinung

Muss eine belastende Operation unbedingt sein? Kann eine Strahlentherapie das Rückfallrisiko mindern? Ist eine Chemotherapie wirklich notwendig? Solche Fragen beschäftigen viele Betroffene, denn bei einer Krebserkrankung gibt es oft mehrere Behandlungswege. Eine zweite Meinung kann daher hilfreich sein. Der Krebsinformationsdienst erteilt selbst keine Zweitmeinung. Er berät aber, wie beim Wunsch nach einer zweiten Meinung vorgegangen werden kann. Und: Die Mitarbeiter unterstützen Patientinnen und Patienten am Telefon oder per E-Mail bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern, wie zum Beispiel spezialisierten Ärzten oder Zentren.

Drei von vier Patienten entscheiden sich um

Arzt-Termin Zweitmeinung im Kalender mit Kugelschreiber © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Eine Zweitmeinung nehmen Krebspatienten immer wieder in Anspruch © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Ist der erste Schock nach der Diagnose überwunden, fragen sich viele Krebspatienten, wie es weitergehen soll. Welche Behandlungsoptionen gibt es, wie groß sind die Heilungschancen, welche Vor- und Nachteile gibt es? Auch das Risiko von Nebenwirkungen spielt bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung eine wichtige Rolle.

Eine Zweitmeinung ist Patienten wichtig: Beste Voraussetzung, um eine informierte Entscheidung treffen zu können, ist das offene Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Fühlen sich Krebspatienten dennoch unsicher, haben sie angesichts der schweren Erkrankung häufig den Wunsch eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Laut der schriftlichen Befragung von 1.598 Personen, die von der Bertelsmann-Stiftung und der BARMER GEK durchgeführt wurde, bleibt die Zweitmeinung oft nicht folgenlos: Drei von vier Befragten ändern ihre Entscheidung, nachdem sie eine zweite ärztliche Meinung erhalten haben.

Beweggründe für die Zweitmeinung

Die Befragung hat gezeigt, dass sich Betroffene vor allem zu Fragen der Krebsbehandlung eine Zweitmeinung wünschen. Motive für Krebspatienten, eine zweite Meinung einzuholen, gibt es viele: so wünschen sie sich zum Beispiel Bestätigung oder sie zweifeln eine Arztempfehlung an. Auch ein schwieriges Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt, widersprüchliche Expertenmeinungen oder Fragen zum Stellenwert alternativer Behandlungsverfahren können den Wunsch nach einer Zweitmeinung auslösen.

Persönliches Gespräch bevorzugt

Um eine Zweitmeinung einzuholen, müssen sich Patienten in der Regel persönlich vorstellen. Viele ärztliche Empfehlungen können sonst nur unter Vorbehalt gegeben werden. Dies kommt offenbar auch Patienten entgegen: Denn, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, die Mehrzahl der Befragten wünscht sich eine Beratung im persönlichen Austausch und nicht per Telefon oder über das Internet.

Auch der Krebsinformationsdienst arbeitet so: Da in der Regel eine persönliche Vorstellung notwendig ist, erstellt der Krebsinformationsdienst grundsätzlich keine Zweitmeinung per E-Mail oder am Telefon. Stattdessen beraten die Ärztinnen und Ärzte des Dienstes detailliert und kompetent, wie Betroffene beim Einholen einer zweiten Meinung vorgehen können. Zusätzlich unterstützen sie bei der Suche nach qualifizierten Ansprechpartnern. Auch die Internetseiten bieten Adressen und Links unter "Wegweiser".

Teilweise erstatten die Kassen die Kosten

Die meisten behandelnden Ärzte haben Verständnis für den Wunsch ihrer Patienten nach einer zweiten Meinung und unterstützen sie.

Kein genereller Anspruch: Die Kosten für eine zweite ärztliche Meinung werden teilweise von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Dabei kann jede Krankenkasse selbst entscheiden, welche Leistungen genau sie im Rahmen der zweiten ärztlichen Begutachtung übernimmt. Krebspatienten haben darauf keinen Anspruch. Lediglich zwei Operationen hat der Gesetzgeber bisher in der Richtlinie für ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren genannt: die Entfernung der Mandeln und der Gebärmutter.

Das bedeutet konkret: Im Vorfeld sollten Krebspatientinnen und -patienten daher mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten für eine Zweitmeinung übernimmt.





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