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Kinderwunsch bei Krebs: Einfrieren von Ei- und Samenzellen als Kassenleistung

Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten

Junge Menschen mit Krebs, die später einmal Kinder haben wollen, stehen mitunter vor einem Problem. Was, wenn die anstehende Krebstherapie die Fruchtbarkeit beeinträchtigt? Eine mögliche Lösung: das Einfrieren von Ei- und Samenzellen vor Therapiebeginn.

Ist die Krebstherapie überstanden, lässt sich mit Hilfe der konservierten Zellen mit etwas Glück eine Schwangerschaft herbeiführen. Bisher mussten Betroffene die Kosten für die Kryokonservierung der Keimzellen jedoch selbst bezahlen.

Was ändert sich? Das in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schreibt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für die Kryokonservierung fest. Das gilt sowohl für Keimzellen als auch für Keimzellgewebe, aus dem die Keimzellen hervorgehen.

Wer hat Anspruch? Voraussetzung ist, dass einem eine keimzellschädigende Therapie bevorsteht. Das Angebot steht Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren zu, bei Männern bis 50 Jahre. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, was auch Kinder und Jugendliche in die Regelung miteinbezieht.

Wann ist es soweit? Bis die Gesetzesänderung in der Praxis ankommt, kann es noch etwas dauern. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss eine Richtlinie erlassen und die Ärzte die Abrechnung der Leistungen klären. Bis dahin empfiehlt es sich, im Einzelfall bei der Krankenkasse nachzuhaken, ob sie die Kosten übernimmt.

Fruchtbarkeitserhalt frühzeitig ansprechen

Schwangere Frau in der Natur © Krebsinformationsdienst, DKFZ
© Krebsinformationsdienst, DKFZ

Das Zeitfenster für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen ist klein. Es endet in der Regel dann, wenn die eigentliche Krebstherapie beginnt. Den Erhalt der Fruchtbarkeit sollten Krebspatienten daher schon vor Beginn der Behandlung ansprechen, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Kinderwunsch besteht. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Sorgeberechtigte.

Längst nicht alle Krebspatientinnen und Krebspatienten müssen jedoch befürchten, dass sich die Therapie auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt. Wie hoch das individuelle Risiko ist, können die behandelnden Ärzte am ehesten überblicken. Gegebenenfalls überweisen sie einen auch an einen Spezialisten für Fruchtbarkeitsmedizin.

Wichtig zu wissen: Die späteren Kosten für das Herbeiführen einer Schwangerschaft mit Hilfe der eingefrorenen Ei- oder Samenzellen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 50 Prozent, bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit und Erfolgsaussicht. Der Gesetzgeber setzt jedoch voraus, dass man verheiratet ist. Außerdem gelten Altersgrenzen: So muss die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren erstatten, und nur bis zum 40. Lebensjahr bei Frauen beziehungsweise dem 50. Lebensjahr bei Männern. Auch sind nur drei Versuche vorgesehen. Betroffene, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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