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Früherkennungsuntersuchungen: Krebs rechtzeitig erkennen

Angebote zur Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung in Deutschland

In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm. Es umfasst Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für fünf verschiedene Krebsarten: Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs.

Ziel des Programms ist es, die Krebssterblichkeit in Deutschland zu senken. Denn wenn ein Tumor frühzeitig erkannt wird, können Ärzte Betroffene unter Umständen besser behandeln. Bei einigen Krebsarten lassen sich sogar Zellveränderungen erkennen, die als Vorstufen von Krebs gelten. Werden diese entfernt, entsteht ein Tumor erst gar nicht.

Die Krankenversicherungen übernehmen daher die Kosten für die Untersuchungen, die zur Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung notwendig sind. Zum Schutz vor Krebs können alle Frauen und Männer ab einem festgelegten Alter daran teilnehmen.

Nutzen und Risiken kennen

Angebote zur Krebsfrüherkennung bei Männern und Frauen © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Angebote zur Krebsfrüherkennung bei Männern und Frauen © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Das Angebot gilt allerdings nur für die fünf Krebsarten, die das gesetzliche Früherkennungsprogramm derzeit umfasst. Für sie ist wissenschaftlich belegt, dass der Nutzen der Untersuchungen die Risiken überwiegt. Der Nutzen liegt auf der Hand: Krebspatienten, deren Tumoren früh erkannt werden, können oftmals schonender behandelt werden und haben bessere Heilungschancen.

Zu den Risiken zählen nicht nur die möglichen unmittelbaren Folgen der Untersuchungen, also etwa Schmerzen bei der Mammographie oder eine ungewollte Verletzung bei der Darmspiegelung. Zur Bewertung einer Früherkennungsuntersuchung berücksichtigen Fachleute auch die Zuverlässigkeit des Tests: Denn nicht immer gelingt es, mit einem Nachweisverfahren jeden Tumor sicher zu erkennen. Das kann zu falscher Sicherheit führen. Umgekehrt kann ein fälschlicherweise vermuteter Tumor unnötige weitere Abklärungsuntersuchungen nach sich ziehen. Auch Übertherapien kommen vor – also die Behandlung von kleinen Tumoren, die Betroffenen zu Lebzeiten keine Probleme bereitet hätten.

Außerdem sollte eine Früherkennungsuntersuchung insgesamt nicht dazu führen, dass jemand mit dem Wissen um eine Krebserkrankung und allen damit verbunden Belastungen leben muss, ohne dass sich dies auf die Lebenserwartung auswirkt.

Fachleute raten dazu, sich gut über die Stärken und Schwächen zu informieren, bevor man an einer Früherkennung teilnimmt. Aktuell umfasst das Angebot des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms folgende Untersuchungen:

Für Frauen

  • Gebärmutterhalskrebs – ab 20* einmal jährlich Untersuchung des äußeren und inneren Genitals und Abstrich-Untersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals
    * Ab 2020 ist für Frauen ab 35 Jahren zusätzlich ein Test auf Humane Papillomviren (HPV) und eine Abstrich-Untersuchung nur alle drei Jahre vorgesehen.
  • Brustkrebs – ab 30 einmal jährlich Abtastung der Brüste und der Achselhöhlen, Anleitung zur Brustselbstuntersuchung; ab 50 bis einschließlich 69 alle zwei Jahre eine Mammographie

Für Männer

  • Prostatakrebs – ab 45 einmal jährlich Abtastung der Prostata vom Enddarm aus, Untersuchung des äußeren Genitals und Abtastung der Lymphknoten in der Leiste

Für Frauen und Männer

  • Hautkrebs – ab 35 alle zwei Jahre eine gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes
  • Darmkrebs – von 50 bis einschließlich 54 einmal jährlich Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl; ab 55** eine Darmspiegelung (Koloskopie) und eine einmalige Wiederholung nach mindestens zehn Jahren. Alternativ zur Darmspiegelung ab 55 alle zwei Jahre Test auf okkultes Blut im Stuhl
    ** Ab April 2019 ist die Darmspiegelung für Männer schon ab 50 Jahren gesetzlich vorgesehen.




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