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Auch für Krebspatienten: Schutz vor Gürtelrose

Ständige Impfkommission veröffentlicht Empfehlung zur Zoster-Impfung

Eine Gürtelrose – dahinter verbirgt sich ein brennender Hautauschlag mit flüssigkeitsgefüllten Bläschen. Die auch als Herpes zoster bekannte Krankheit breitet sich entlang von Nerven unter der Haut aus. Deshalb kann sie noch lange starke Schmerzen verursachen, nachdem der Ausschlag abgeheilt ist. Ursache ist ein Virus: das Varizella-zoster-Virus.
Wer einmal an Windpocken erkrankt war, trägt dieses Virus lebenslang in sich: Insbesondere in höherem Alter, bei Immunschwäche oder bei Grunderkrankungen kann der Erreger wieder aktiv werden und die schmerzhafte Gürtelrose auslösen.

Deshalb hat die Ständige Impfkommission (STIKO) im Robert-Koch-Institut nun eine Impfempfehlung ausgesprochen.

Voraussetzungen für die Impfung

Impfung in den Oberarm © sharryfoto/Fotolia
Die Impfung erfolgt mit einem sogenannten Totimpfstoff. Er ist gut verträglich. © sharryfoto/Fotolia

Die Empfehlung gilt pauschal für alle Menschen ab 60 Jahren. Wer eine Grunderkrankung hat oder ein geschwächtes Immunsystem, sollte sich schon ab dem Alter von 50 impfen lassen.

Das bedeutet: Die Impfempfehlung bezieht allein schon wegen der Altersvorgabe auch viele Krebspatientinnen und Krebspatienten mit ein.

Hinzu kommt: Manche Krebstherapien und auch die Erkrankung selbst können zeitweilig das Immunsystem schwächen.

Treffen die genannten Kriterien für die Impfung auch auf Sie zu?

  • Dann sprechen Sie Ihre Ärzte darauf an, denn:
  • Die Entscheidung für oder gegen die Impfung hängt immer auch von Ihrem persönlichen Gesundheitszustand ab.

Die meisten Menschen vertragen die Impfung aber gut: Denn empfohlen wird der Totimpfstoff und nicht die ebenfalls verfügbare Vakzine mit lebenden Erregern. Nur etwa bei jedem zehnten damit geimpften Menschen kommt es zu Impfreaktionen, wie etwa Rötungen und Schwellung an der Einstichstelle. Diese sind nach ein bis zwei Tagen wieder vorbei.

  • Klären Sie mit Ihren Ärzten und Ihrer Krankenversicherung, ob die Kosten übernommen werden.

Die Impfempfehlung ist zwar ausgesprochen. Im Moment fehlt für gesetzlich Versicherte aber noch die Aufnahme in die offizielle Schutzimpfungsrichtlinie durch das für die Kostenübernahme zuständige Gremium.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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