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Valsartan: Krebsauslösende Substanz in Blutdrucksenker – Wechsel auf nicht betroffene Präparate empfohlen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet Hintergründe zum Rückruf

(Aktualisiert 13. September 2018) Viele Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck wissen es bereits: In Arzneimitteln, die die Substanz Valsartan enthalten, wurde eine Verunreinigung gefunden, die eventuell das Krebsrisiko steigert.

Betroffen sind allerdings keineswegs alle Blutdruckmittel, und auch nicht alle Arzneimittel, in denen der Wirkstoff Valsartan drin ist. Bisher geht es ausschließlich um Produkte, die der chinesische Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical an Arzneimittelfirmen geliefert hat.

Noch sind die tatsächlichen Auswirkungen auf das Krebsrisiko unklar. Nach ersten Auswertungen dänischer Register sind zumindest dort unter Patienten, die in den letzten Jahren verunreinigtes Valsartan genommen hatten, keine auffälligen Veränderungen in den Krebsraten zu sehen.

Betroffen? Wechseln Sie auf ein anderes Präparat: Ärzte und Apotheker helfen Ihnen weiter

Blutdruckmessgerät © Birgit Reitz-Hofmann - stock.adobe.com
© Birgit Reitz-Hofmann - stock.adobe.com

Seit August sind auch die konkreten Markenprodukte und die einzelnen Chargen bekannt, die von der Verunreinigung betroffen sind. Für diese gilt ein europaweiter Rückruf.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) riet in einer Pressemitteilung vom 13. Juli allen Betroffenen, auf ein anderes, nicht verunreinigtes Präparat zu wechseln. In einer ständig aktualisierten Online-Information stellt das BfArM weitere Hintergründe zum Risiko zusammen.

Auf eigene Faust sollte man die Therapie gegen Hypertonie nicht abbrechen: Die Risiken eines unbehandelten Blutdrucks sind höher als die Risiken, die durch die möglicherweise verunreinigten Arzneimittel entstehen.

Alle Patientinnen und Patienten, die valsartanhaltige Arzneimittel einnehmen und bisher noch nichts über ihr Risiko wissen, sollten sich daher mit ihrem Arzt oder Apotheker in Verbindung setzen. Diese können dann abklären, ob das von ihnen derzeit eingenommene Arzneimittel aus einer der zurückgerufenen Chargen stammt, so die Empfehlung des BfArM.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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