Viele Menschen fahren zurzeit in den Winterurlaub. Egal ob Abfahrtsski, Skitouren oder Schneeschuhgehen, Langlaufen oder einfach nur Spazierengehen im Schnee – Sonnencreme und eine Sonnenbrille sind wichtige Begleiter auf und abseits der Piste. Denn: Ultraviolette (UV)-Strahlung erhöht nicht nur das Hautkrebsrisiko. Sie schädigt auch die Augen.
Das Problem: Viele Wintersportler unterschätzen, wie stark die UV-Belastung im Gebirge und durch Schnee auch an bedeckten Tagen ist. Fachleute empfehlen außer einer guten Sonnencreme deshalb auch eine passende Sonnenbrille – auch bei Bewölkung.
Wer an trüben Wintertagen ins Solarium geht, tut sich damit auch keinen Gefallen: Künstliche UV-Strahlung, steigert nicht nur das Hautkrebsrisiko, sondern auch das Risiko für die Entstehung von Krebs am und im Auge.
Welche Schäden können im Auge durch UV-Strahlung entstehen?
Eine hohe Belastung durch Ultraviolette (UV)-Strahlung kann die Augen schädigen – gleich, aber auch auf längere Sicht:
- Kurzfristig kann es zur Entzündungen der Hornhaut und der Bindehaut kommen. Umgangssprachlich bezeichnet man dies bei Skifahrern und Bergsteigern als "Schneeblindheit". Dieses Risiko kennen Ärzte nicht nur vom Wintersport: Solche Entzündungen können auch nach Schweißarbeiten auftreten, in diesen Fällen spricht man vom "Verblitzen".
- Langfristig kann eine zu hohe UV-Strahlung zu einer Trübung der Linse führen, dem sogenannten grauen Star oder Katarakt. Auch Veränderungen der Netzhaut sind möglich: Diese Schädigung kann die Sehfähigkeit beeinträchtigen.
Künstliche UV-Strahlung, beispielsweise im Solarium oder beim Lichtbogenschweißen, erhöht wissenschaftlich nachweisbar das Risiko für die Entstehung von Tumoren im Auge. Ob auch die im Sonnenlicht enthaltene natürliche UV-Strahlung das Risiko für diese sogenannten Aderhautmelanome erhöht, ist noch nicht eindeutig belegt. Wissenschaftliche Studien weisen jedoch auf einen Zusammenhang hin. Daher ist für Experten neben dem Schutz der Haut auch der Schutz der Augen vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung von großer Bedeutung bei der Krebsprävention.
Warum unterschätzen viele Menschen die UV-Belastung im Winter?
Grund für die hohe UV-Belastung im Winter ist vor allem der Schnee: Er reflektiert die UV-Strahlung. Durch diese Reflektion ist die UV-Belastung oft schon bei geringer Sonneneinstrahlung und auch an bewölkten Tagen stark erhöht.
Beim Urlaub in den Bergen kommt zusätzlich noch die Lage im Gebirge hinzu: In der Höhe ist die UV-Strahlung grundsätzlich intensiver als im Flachland, da weniger Strahlung durch die Atmosphäre ausgefiltert wird.
Wie kann man seine Augen vor UV-Strahlung schützen?
Sonnenbrillen mit ausreichendem UV-Schutz sind auf der Innenseite des Bügels mit dem CE-Zeichen und der Aufschrift ISO 12312-1 gekennzeichnet.
Experten sind sich einig: am besten schützt man seine Augen mit einer Sonnenbrille. Fachleute empfehlen, beim Kauf einer Sonnenbrille auf die folgenden Punkte zu achten:
- Die Sonnenbrille sollte Strahlung mit einer Wellenlänge unter 400 Nanometer und damit alle UV- Strahlung ausfiltern. Brillen mit entsprechendem Filter sind auf der Innenseite des Bügels mit dem CE-Zeichen und der Aufschrift ISO 12312-1 gekennzeichnet.
- Wichtig ist auch ein guter Seitenschutz. Die Form der Brille oder die Größe der Gläser sollte so gewählt werden, dass keine Strahlung von der Seite oder von oben aus ins Auge dringt.
- Die Gläser einer Sonnenbrille sollten getönt sein, um vor Blendung zu schützen. Die Tönung der Brillengläser sollte an die Situation angepasst sein. Normalerweise reicht die Tönungsstufe 2 oder 3. Beim Skifahren bei Sonne und Schnee oder im Hochgebirge benötigt man jedoch eine stärkere Tönung (Stufe 4). Doch Achtung: Gläser der Tönungsstufe 4 dunkeln so stark ab, dass man damit nicht mehr sicher Autofahren kann.
Wichtig ist: Auch mit einer guten Sonnenbrille sollte man laut Experten nicht direkt in die Sonne schauen. Die Schutzwirkung handelsüblicher Sonnenbrille ist dafür nicht ausreichend. Für die Beobachtung der Sonne, zum Beispiel bei einer Sonnenfinsternis, benötigt man besondere Schutzbrillen.
Schutz vor UV-Strahlung ist auch im Beruf wichtig
Nicht wenige Menschen sind auch im Alltag UV-Strahlung ausgesetzt. Bei bestimmten Tätigkeiten entsteht UV-Strahlung, beispielsweise beim Lichtbogenschweißen. Diese künstliche UV-Strahlung ist ein Risikofaktor nicht nur für Basaliome und ähnliche Formen von "weißem Hautkrebs". Auch das Risiko für Aderhautmelanome des Auges steigt. Wie Arbeitnehmer vor den berufsbedingten Schäden geschützt werden müssen, wird durch den Gesetzgeber vorgeschrieben: Zum Schutz von Haut und Augen ist das Tragen einer Schutzmaske beim Lichtbogenschweißen verpflichtend.
Ein anderes Beispiel sind Arbeiten, bei denen UV-Licht zum Härten von Kunststoffen eingesetzt wird, die Bandbreite reicht vom Nagelstudio bis zur Zahnarztpraxis. Auch hier gelten Schutzvorschriften.
Wie sieht es mit dem Schutz aus, wenn man im Freien arbeitet? Durch UV-Strahlung bedingte Hautkrebsarten werden als Berufskrankheit anerkannt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Sonnenstrahlung zu schützen, zum Beispiel durch Sonnensegel.
Aber man kann auch selber viel tun, um die persönliche UV-Belastung zu reduzieren: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) empfiehlt verschiedene persönliche Schutzmaßnahmen gegen Sonnenstrahlung, unter anderem auch das Tragen einer Sonnenbrille.
Mehr beim Krebsinformationsdienst
Sie haben Fragen zum Krebsrisiko durch UV-Strahlung? Der Krebsinformationsdienst ist für Sie da: Sie erreichen uns täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 420 30 40 oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (der Link führt zu einem gesicherten Kontaktformular).
Informationen zum UV-Schutz hat der Krebsinformationsdienst in seinem Informationsblatt "Hautkrebsrisiko UV-Strahlung: Wie kann man sich schützen?" (PDF) zusammengefasst.
Das Informationsblatt "Hautkrebs-Früherkennung" (PDF) informiert über die Möglichkeiten der Früherkennung von Hautkrebs.
Hintergründe, Links und Quellen bietet der Text "Ultraviolette Strahlung: Sonne und Solarien".
Zum Weiterlesen für Interessierte und Fachkreise
Informationen von Bundesinstitutionen
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) informiert auf seiner Internetseite unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html über UV-Strahlung, deren Wirkung und geeignete Schutzmaßnahmen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) bietet unter www.baua.de allgemeine Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz:
- Mehr zum sicheren Umgang mit optischer Strahlung gibt es unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Optische-Strahlung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8702076.
- Beschäftige, die viel im Freien arbeiten, finden die Empfehlungen der baua zum Schutz vor UV-Strahlung der Sonne unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung.html.
- Informationen zu den einzelnen Berufskrankheiten können unter www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.html heruntergeladen werden.
Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation verschiedener Gesellschaften, Organisationen und Behörden, darunter auch das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ziel des Bündnisses ist, den Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung zu Verbessern. Mehr Informationen bietet das UV-Bündnis unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/buendnis/buendnis.html. Aktuell geht es dem Bündnis auch darum, die Hautkrebsprävention rechtlich zu verankern, mehr in einer Pressemitteilung unter www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/002.html.
Leitlinien
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V (AWMF) hat eine S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" herausgegeben. Diese enthält auch Hinweise zum Schutz der Augen. Die verschiedenen Fassungen der Leitlinie, unter anderem auch eine Patientenleitlinie, kann unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-052OL.html herunter geladen werden. Die S3 Leitlinie "Malignes Melanom: Diagnostik, Therapie und Nachsorge" unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-024OL.html bezieht sich nur auf Hautkrebs, Tumorerkrankungen der Augen werden in dieser Leitlinie nicht thematisiert.
Fachartikel (Auswahl)
IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans Volume 100D (2012): Radiation, unter http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol100D/.
Guha N, Loomis D, Guyton KZ, Grosse Y, El Ghissassi F, Bouvard V, Benbrahim-Tallaa L, Vilahur N, Muller K, Straif K; International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group. Carcinogenicity of welding, molybdenum trioxide, and indium tin oxide. Lancet Oncol. 2017 May;18(5):581-582. doi: 10.1016/S1470-2045(17)30255-3. Epub 2017 Apr 10.