Den typischen Räuchergeschmack kennt man hauptsächlich von Fisch und Schinken. Aber auch anderen Lebensmitteln wird dieses Aroma zugesetzt, etwa herzhaften Snacks wie Kartoffelchips, Suppen und Soßen. Bei der Herstellung dieser Aromen entstehen Stoffe, die Krebs auslösen können. Wie ist das Risiko einzuschätzen? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.
Raucharomen können zugesetzt werden

Einige Lebensmittel wie Fisch werden traditionell geräuchert, ursprünglich vor allem, um sie damit haltbarer zu machen. Aber auch der charakteristische Geschmack macht das Besondere dieser Lebensmittel aus. Um anderen, eigentlich nicht geräucherten Produkten das typische Raucharoma zu verleihen, können einige der für Geschmack und Geruch verantwortlichen Substanzen zugesetzt werden.
Das Problem: Bei der Herstellung von Raucharomen entstehen sogenannte polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese Stoffe können das Erbgut schädigen und damit Krebs verursachen. Deshalb gelten in der Europäischen Union Höchstgehalte für PAK in Lebensmitteln. Darüber hinaus gibt es Verordnungen, die die Verwendung von Raucharomen regeln.
Wie werden Raucharomen hergestellt? Was regeln die gesetzlichen Bestimmungen? Sind Lebensmittel, denen Raucharomen zugesetzt wurden, gesundheitsschädlicher als solche, die traditionell geräuchert wurden? Und was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun? Diese und weitere Fragen beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_raucharomen-200385.html.
Zum Weiterlesen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist verantwortlich für die Bewertung von Risiken, die Verbraucher betreffen könnten. Informationen zu allen Themen rund um die Sicherheit von Lebensmitteln bietet die Internetseite www.bfr.bund.de/de/lebensmittelsicherheit-3982.html.
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