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Einladung zum Mammographie-Screening: Frauen erhalten neue Entscheidungshilfe

Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden in Deutschland schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig. Doch soll man hingehen oder nicht? Nicht wenige Frauen tun sich mit dieser Entscheidung schwer. Einerseits kann mit regelmäßigen Mammographien eine Brustkrebserkrankung frühzeitig festgestellt und besser behandelt werden. Damit erhöhen sich die Heilungschancen. Andererseits gibt es auch Gründe, die gegen die Untersuchung sprechen, wie beispielsweise die Strahlenbelastung der Untersuchung oder das Risiko der sogenannten Überdiagnose mit möglicherweise unnötigen Behandlungen. Ab sofort erhalten alle Frauen mit der Einladung neues Informationsmaterial, das ihnen die Entscheidung erleichtern soll.

Hintergrund: Anpassung des Informationsmaterials an gesetzliche Forderungen

Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening © Gemeinsamer Bundesausschuss, Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Neues Informationsmaterial zum Mammographie-Screening: Entscheidungshilfe ersetzt bisheriges Merkblatt © Gemeinsamer Bundesausschuss, Kooperationsgemeinschaft Mammographie

Das bisherige Merkblatt, das man bisher mit der Einladung bekam und das in vielen Arztpraxen oder Beratungsstellen auslag, wird nun durch die sogenannte Entscheidungshilfe ersetzt. Die Broschüre enthält Informationen zur Brustkrebserkrankung, zum Ablauf der Mammographie, zu Vor- und Nachteilen des Screenings und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen. Anhand einer Checkliste kann man verschiedene Aspekte gewichten, um für sich zu einer Entscheidung zu kommen.

Patientinnen und Patienten sollen bei medizinischen Entscheidungen mit einbezogen werden. Damit sie bei ihren Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen entscheiden können, müssen sie entsprechend gut über Vor- und Nachteile, Nutzen und Risiken informiert sein. Das fordert das Patientenrechtegesetz.

Um dieser Forderung gerecht zu werden, hatte der G-BA bereits im Jahr 2014 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beauftragt, das bisherige Merkblatt zu überarbeiten. Im letzten Jahr wurde entschieden, dass das Einladungsschreiben geändert und das Merkblatt zu einer Entscheidungshilfe weiterentwickelt werden sollte.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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