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Vom 19. Januar an erhalten Frauen mit der Einladung zum Mammographie-Screening ein anderes Merkblatt als bisher. Auch die Einladungsschreiben selbst werden sich verändern, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G BA). Die neu formulierten Dokumente sollen Frauen darin unterstützen, eine informierte und freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme am Mammographie-Screening zu treffen. Sowohl Merkblatt als auch Einladungsschreiben enthalten deshalb aktualisierte Informationen zum Nutzen und Schaden der Röntgen-Reihenuntersuchung. Auch Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Untersuchung sowie zu Organisation des Screenings sind enthalten.
Das Mammographie-Screening ist seit Anfang 2004 in Deutschland Bestandteil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms. Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden alle zwei Jahre schriftlich zu dieser Röntgenuntersuchung der Brust eingeladen. Die Reihenuntersuchung bieten nur die spezialisierten Screening-Einheiten an, die innerhalb des deutschen Mammographie-Screening-Programms eingerichtet wurden.
Weitere Informationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt auf seinen Seiten das aktuelle Merkblatt zum Mammographie-Screening zur Verfügung, unter www.g-ba.de/downloads/83-691-393/2015-11-13_Merkblatt-Mammographie_bf.pdf.
Weiterführende Informationen zu diesem Früherkennungsangebot für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren finden sich außerdem auf den Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie unter www.mammo-programm.de.
Über Nutzen und Risiken der Brustkrebs-Früherkennung informiert auch der Krebsinformationsdienst in seinen Beiträgen “Brustkrebs: Früherkennung durch Abtasten und Mammographie”. Wie man sich vorbereiten muss und wie die Röntgenuntersuchung der Brust abläuft, wird unter "Mammographie: So wird die Röntgenuntersuchung der Brust durchgeführt" erklärt.
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