Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Patienteninteressen vertreten, Themen einbringen

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Neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, insgesamt mehr als 70 Millionen. Wer legt eigentlich fest, welche Leistungen die Krankenkassen finanzieren?
Seit 2004 ist dafür der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig, kurz G-BA. Grundlage ist die Sozialgesetzgebung, die Rechtsaufsicht liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wer sind die 13 Teilnehmer, die über Kosten- und Leistungsfragen entscheiden? Fünf Mitglieder stellen die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), fünf weitere die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Hinzu kommen die drei sogenannten "Unparteiischen": der Vorsitzende sowie zwei weitere unabhängige Mitglieder im G-BA. Doch an allen Beratungen sind außerdem fünf Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beteiligt.

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zwar nicht stimmberechtigt. Sie diskutieren aber mit und können auch Anträge einbringen.
Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und kommen von großen Verbänden, die sich für die Interessen von Verbrauchern und Patienten einsetzen. In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen im G-BA, die alle Entscheidungen vorbereiten, sind viele weitere Patientenvertreter und -vertreterinnen beteiligt.

  • Ab sofort informiert die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss auf einer eigenen Internetseite über ihre Arbeit und ihre Themen: https://patientenvertretung.g-ba.de/.

Zum Weiterlesen

Der Gemeinsame Bundesausschusses ist online unter www.g-ba.de. Dort gibt es nicht nur einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die Struktur des G-BA. Auch wichtige Richtlinien sowie aktuelle Entscheidungen können abgerufen werden.

Über die neue Internetseite der Patientenvertretung im G-BA informiert auch eine Pressemitteilung, mehr unter www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/622/.

  • Die Stabsstelle Patientenbeteiligung selbst ist unter https://patientenvertretung.g-ba.de/ zu finden. Dort stellen sich die derzeit rund 250 Vertreterinnen und Vertreter vor, die im G-BA entweder an Beratungen teilnehmen oder in Unterausschüssen an konkreten Themen arbeiten.
  • Erläutert wird auch, welche Voraussetzungen man mitbringen muss, um sich in der Patientenvertretung zu engagieren.
    Derzeit können vier große Organisationen Teilnehmer benennen: der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Ansprechpartner bei Fragen zum Sozialrecht und zu Leistungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist kein direkter Ansprechpartner für ratsuchende Versicherte. Wohin kann man sich wenden, wenn man persönlich Fragen zur Kostenübernahme von Leistungen hat?

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