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Neue Internetseite: Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Patienteninteressen vertreten, Themen einbringen

Neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, insgesamt mehr als 70 Millionen. Wer legt eigentlich fest, welche Leistungen die Krankenkassen finanzieren?
Seit 2004 ist dafür der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig, kurz G-BA. Grundlage ist die Sozialgesetzgebung, die Rechtsaufsicht liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wer sind die 13 Teilnehmer, die über Kosten- und Leistungsfragen entscheiden? Fünf Mitglieder stellen die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), fünf weitere die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Hinzu kommen die drei sogenannten "Unparteiischen": der Vorsitzende sowie zwei weitere unabhängige Mitglieder im G-BA. Doch an allen Beratungen sind außerdem fünf Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beteiligt.

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zwar nicht stimmberechtigt. Sie diskutieren aber mit und können auch Anträge einbringen.
Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und kommen von großen Verbänden, die sich für die Interessen von Verbrauchern und Patienten einsetzen. In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen im G-BA, die alle Entscheidungen vorbereiten, sind viele weitere Patientenvertreter und -vertreterinnen beteiligt.

  • Ab sofort informiert die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss auf einer eigenen Internetseite über ihre Arbeit und ihre Themen: https://patientenvertretung.g-ba.de/.


Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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