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Welt-Nichtrauchertag 2016: "Schock-Bilder" auf Zigarettenschachteln in Deutschland Pflicht

Tabakerzeugnisgesetz in Kraft – Mentholzigaretten vor dem Aus

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Das Motto in diesem Jahr lautet "Kein Platz für giftige Botschaften. Stoppt Tabakwerbung jetzt!".

In Deutschland fordert das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) die Mitglieder des Deutschen Bundestages an diesem Tag auf, einem Außenwerbeverbot für Tabakwaren zuzustimmen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett bereits beschlossen.

21. Mai 2016: Neues Tabakerzeugnisgesetz

Junge Raucherinnen © kikovic - Fotolia.com
Junge Raucherinnen © kikovic - Fotolia.com

Weitere Änderungen zum Schutz von Jugendlichen vor den Gefahren des Tabakkonsums sind bereits umgesetzt. Seit dem 20. Mai 2016 gilt das neue Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG).

Es verpflichtet Tabakwarenhersteller dazu, die als "Schock-Bilder" bekannten bildlichen Warnhinweise auf die Verpackung von Zigaretten, Drehtabak und Wasserpfeifentabak zu drucken.
Außerdem sind Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen mit charakteristischen Aromen verboten – zum Beispiel Menthol-Zigaretten.

Es gelten jedoch Übergangsfristen: Hersteller dürfen ihre bis zum 20. Mai 2016 produzierte Ware noch ein Jahr lang ohne bildliche Warnhinweise verkaufen.
Die Übergangsregelung für Mentholzigaretten lässt einen Verkauf noch vier Jahre lang zu.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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