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Am 4. Februar ist Weltkrebstag: Wir können informieren!

Wer hilft Krebspatienten, die durch ihre Krankheit zu verarmen drohen?

Der Weltkrebstag am 4. Februar 2016 steht unter dem Motto "Wir können. Ich kann." Koordiniert wird er von der Internationalen Vereinigung gegen Krebs, der UICC. Sie ruft zum Mitmachen auf. Der wichtigste Beitrag in diesem Jahr: sich Gedanken darüber machen, was man alleine oder in der Gruppe gegen Krebs und dessen Folgen tun kann. Alle Ideen kann man dann unter den Hashtags #WorldCancerDay und #WeCanICan in den sozialen Medien teilen. Einzelheiten erklärt die UICC im Internet unter www.worldcancerday.org.

Der Beitrag des Krebsinformationsdienstes im Deutschen Krebsforschungszentrum: Wir können informieren. Unser Schwerpunkt zum Weltkrebstag 2016 ist ein Thema, das viele Betroffene beschäftigt: Wer hilft Krebspatienten, die durch ihre Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten?

Krebs als Armutsrisiko

Wir können informieren! © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum | Union for International Cancer Control (UICC)
"Wir können. Ich kann.", lautet das Motto des Weltkrebstages am 4. Februar 2016: Wir können informieren! © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum | Union for International Cancer Control (UICC)

Die Diagnose Krebs bedeutet für einen Großteil der Betroffenen nicht nur eine körperliche und psychische Belastung: In einer Studie des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg gaben 75 Prozent der befragten Krebspatienten an, dass sie seit Erkrankungsbeginn finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Knapp 65 Prozent der Studienteilnehmer gingen davon aus, dass sich ihre finanzielle Situation auch weiterhin verschlechtern werde. Ein Grund für die Einbußen waren krankheitsbedingte Mehrausgaben und ein durch die Erkrankung gesunkenes Einkommen.

Bei Erwerbstätigen, bei Selbständigen, bei Familien mit Kindern und bei Alleinerziehenden kann eine Krebserkrankung die Finanzierung des Lebensunterhalts gefährden. Auch ältere Patienten mit einer geringen Altersrente laufen Gefahr, in finanzielle Not zu geraten: wenn krankheitsbedingt beispielsweise Pflege- oder Fahrtkosten anfallen.

Entsprechend groß ist der Bedarf an Beratung zu sozialrechtlichen Fragen. Durch sie lassen sich viele Fragen Betroffener klären. Wichtige Themen sind beispielsweise Krankengeld, Pflegegeld für Betroffene, die durch Angehörige unterstützt werden, oder Entlastungen durch die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Bei Bedarf gehören aber auch die Fragen nach Arbeitslosengeld, nach einer Erwerbsminderungsrente, Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe dazu.

Die Ansprechpartner für sozialrechtliche Fragen können sein:

  • die behandelnden Ärzte – sie können den Umfang der Unterstützung einschätzen und die benötigten Rezepte zum Beispiel für häusliche Krankenpflege oder Hilfsmittel ausstellen.
  • Kliniksozialdienste – die Mitarbeiter beraten Patienten, die stationär oder ambulant im Krankenhaus sind, zu Fragen zur Krankenversicherung, und sie helfen zum Beispiel bei der Organisation der Versorgung zu Hause oder der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Sie vermitteln auch Unterstützung in einer finanziellen Notlage oder bei Problemen am Arbeitsplatz.
  • Die Krankenkassen – sie können Fragen zur Kostenübernahme, zu Zuzahlungen und zur Pflegeversicherung klären.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung – sie kann Fragen zu Rehabilitation und Rente klären.
  • Die gemeinsamen Reha-Servicestellen der Rehabilitationsträger – sie erteilen Auskünfte zu medizinischen und beruflichen Reha-Fragen, klären die Zuständigkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.
  • Die regionalen Krebsberatungsstellen beraten unabhängig und kostenfrei zu sozialrechtlichen Fragen.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) – sie berät bei sozialrechtlichen Fragen.
  • Die Deutsche Krebshilfe – sie berät bei sozialrechtlichen Fragen und unterstützt Krebspatienten in finanzieller Not.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – sie bieten ebenfalls sozialrechtliche Informationen im Internet und über ihre Bürgertelefone an.
  • Sozialverbände und Gewerkschaften – auch sie bieten Beratung in sozialrechtlichen Fragen an. Diese Angebote setzen in der Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.




Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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