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Der Weg zu guten Gesundheitsinformationen

Pressemitteilung des EBM-Netzwerks: Neue Fassung der "Guten Praxis Gesundheitsinformation"

Die Fassung 2 der Guten Praxis Gesundheitsinformation ist fertig. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM - www.ebm-netzwerk.de) hat das überarbeitete Positions­papier jetzt auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Ziel der Guten Praxis Gesundheitsinformation (GPGI) ist die Verbesserung von Gesund­heitsinformationen. Gesundheitsinformationen, die den Anforderungen der GPGI entspre­chen, sollen die Kompetenzen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Patientinnen und Patien­ten berücksichtigen und erhöhen, die Kommunikation mit den Professionellen im Gesund­heitswesen fördern und die Voraussetzung für informierte Entscheidungen verbessern.

Zum Entwurf der neuen Fassung hatte es im Frühjahr ein Stellungnahmeverfahren gege­ben, an dem sich insgesamt zehn Vertreter von Organisationen und Experten beteiligt haben. „Wir danken den Stellungnehmenden“, sagt Dr. Klaus Koch, Sprecher des Fachbereichs Patien­teninformation und –beteiligung: "Sie haben uns geholfen, die finale Fassung noch einmal deutlich zu verbessern."

Neben der "Guten Praxis 2" veröffentlicht das Netzwerk jetzt auch die Dokumentation der Stellungnahmen mit einer kurzen Würdigung der umgesetzten und auch der nicht umge­setzten Vorschläge.

Breite Zustimmung

Die Gute Praxis 2 ist von einer Gruppe von mehr als 25 Informationserstellern, Wissen­schaftlern, Klinikern, Patientenvertretern und Journalisten weiterentwickelt worden. Die Stel­lungnahmen haben die Richtung und Inhalte der "Guten Praxis 2" weitgehend unterstützt.

Die neue Version konkretisiert die bereits 2009 in der ersten Fassung der „Guten Praxis“ formulierten Anforderungen. Die zweite Fassung beschreibt jetzt Aspekte, die Ersteller bei der Recherche und Schreiben einer Information beachten sollen. Sie fordert insbesondere, dass Ersteller transparent darstellen, wie ihre Informationen entstehen:

  • Wie recherchieren sie den aktuellen Stand des Wissens?
  • Was tun sie, damit die Informationen verständlich bleiben?
  • Wie werden zum Beispiel die wesentlichen Vor- und Nachteile einer Behandlung so beschrieben, dass Patientinnen und Patienten sich ein realistisches Bild machen können?

"Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen umzusetzen", sagt Ingrid Mühlhau­ser, Vorsitzende des DNEbM und Stellvertretende Sprecherin des Fachbereichs. "Die Gute Praxis 2 macht deshalb keine Vorschriften. Wir fordern aber, dass Ersteller ihre grundsätz­lichen Methoden und Prozesse aufschreiben und veröffentlichen." Die Gute Praxis 2 ist eine Hilfestellung, welche Aspekte dabei angesprochen werden sollen.

Weitere Schritte nötig

Damit die Gute Praxis 2 tatsächlich zu spürbaren Qualitätsverbesserungen führt, sind wei­tere Schritte nötig. Der erste ist die Umsetzung der Anforderungen in der eigenen Arbeit. "Wir wissen, dass auch innerhalb der GPGI-Gruppe zum Teil noch Vorarbeiten nötig sind", sagt Klaus Koch.

Das DNEbM wirbt jetzt dafür, dass eine möglichst breite Gruppe von Erstellern von Gesund­heitsinformationen sich durch Unterzeichnung der GPGI selbst verpflichtet, die Anforderun­gen umzusetzen. Bis Ende des Jahres 2015 haben die Mitglieder der DNEbM-Gruppe Zeit, mit ihren Organisationen die Zeichnung abzustimmen.

Ab Januar 2016 können dann auch weitere, an der Erstellung bislang nicht beteiligte Perso­nen und Organisationen, die Gute Praxis 2 zeichnen. Einzelheiten dazu sind im Dokument "Zeichnung der GPGI" beschrieben.

Ein weiterer Schritt sieht vor, ein Netzwerk aus Erstellern zu gründen, die die Anforderungen der Guten Praxis 2 umsetzen. Dieses Netzwerk soll das Fundament für eine übergreifende deutschsprachige Plattform "guter" Gesundheitsinformationen werden.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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