WEBVTT

00:00:02.360 --> 00:00:04.480
Sozialrecht und Krebs.

00:00:04.600 --> 00:00:06.120
Wer ist wofür zuständig?

00:00:07.600 --> 00:00:09.120
Wer hilft weiter,

00:00:09.120 --> 00:00:10.680
wenn es um die Kosten einer Therapie geht?

00:00:11.000 --> 00:00:13.680
Wer kennt sich aus mit Rehabilitation, Rente

00:00:13.680 --> 00:00:15.800
oder der Rückkehr in den Beruf?

00:00:17.080 --> 00:00:19.480
Erste Anlaufstellen sind zum Beispiel

00:00:19.480 --> 00:00:22.120
die behandelnden Ärztinnen und Ärzte,

00:00:22.120 --> 00:00:24.040
im Krankenhaus der Kliniksozialdienst

00:00:24.200 --> 00:00:27.200
und wir vom Krebsinformationsdienst.

00:00:27.680 --> 00:00:31.400
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte kennen
die Krankheitssituation und wissen,

00:00:31.640 --> 00:00:35.080
welche medizinischen Maßnahmen
erforderlich sind.

00:00:35.480 --> 00:00:38.240
So können sie zum Beispiel Verordnungen für Hilfsmittel

00:00:38.240 --> 00:00:41.720
oder häusliche Krankenpflege ausstellen,
sowie bei Reha-Anträgen

00:00:41.920 --> 00:00:44.920
mit medizinischen Stellungnahmen unterstützen.

00:00:45.080 --> 00:00:48.800
In den meisten Krankenhäusern
gibt es einen Kliniksozialdienst.

00:00:49.320 --> 00:00:52.680
Er bietet während eines Aufenthalts,
teilweise auch danach,

00:00:52.680 --> 00:00:55.600
Beratung zu psychosozialen Themen.

00:00:55.600 --> 00:01:00.520
Er unterstützt bei Anträgen
wie zum Beispiel zur Feststellung der Schwerbehinderung,

00:01:00.520 --> 00:01:03.040
auf Reha oder Anschluss-Heilbehandlung.

00:01:03.400 --> 00:01:07.400
Auch die Versorgung zu Hause organisiert
der Kliniksozialdienst mit.

00:01:07.920 --> 00:01:12.520
Wir vom Krebsinformationsdienst stellen
viele sozialrechtliche Informationen

00:01:12.520 --> 00:01:15.520
zur Verfügung und nennen weitere Ansprechpartner

00:01:16.040 --> 00:01:19.680
am Telefon täglich von 8 - 20 Uhr kostenlos

00:01:19.680 --> 00:01:26.280
unter 0800 - 420 30 40 oder per Mail.

00:01:26.680 --> 00:01:30.160
Krebsinformationsdienst@dkfz.de

00:01:31.880 --> 00:01:33.720
Wenn ich nun ein spezielles Anliegen habe,

00:01:33.720 --> 00:01:35.480
wer ist dann für mich zuständig?

00:01:36.800 --> 00:01:40.680
Zuständige Stellen sind die gesetzlichen
Kranken- und Pflegekassen,

00:01:41.280 --> 00:01:46.000
private Krankenversicherungen oder
bei entsprechendem Anspruch die Beihilfe.

00:01:46.000 --> 00:01:48.560
Außerdem:
die gesetzliche Rentenversicherung,

00:01:48.760 --> 00:01:50.240
das Versorgungsamt,

00:01:50.240 --> 00:01:51.760
Arbeitsagenturen,

00:01:51.760 --> 00:01:53.240
das Integrationsamt

00:01:53.520 --> 00:01:55.040
und das Jobcenter.

00:01:56.840 --> 00:01:58.480
Die gesetzlichen Krankenkassen

00:01:58.480 --> 00:02:02.240
übernehmen bei einer Krebserkrankung
die Behandlungskosten.

00:02:02.240 --> 00:02:03.960
Sie sind auch Ansprechpartner bezüglich

00:02:03.960 --> 00:02:06.280
Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln.

00:02:06.280 --> 00:02:07.960
Befreiung von der Zuzahlung,

00:02:07.960 --> 00:02:10.760
häuslicher Krankenpflege und bei allen

00:02:10.760 --> 00:02:13.880
anderen Fragen rund um die medizinische Versorgung.

00:02:14.560 --> 00:02:16.280
Die gesetzlichen Pflegekassen

00:02:16.280 --> 00:02:18.160
sind den Krankenkassen angegliedert.

00:02:18.480 --> 00:02:20.320
Die Pflegekassen sind Ansprechpartner, wenn es

00:02:20.320 --> 00:02:23.480
zum Beispiel um die Einstufung in einen Pflegegrad,

00:02:23.480 --> 00:02:25.800
Unterstützung Angehöriger bei der Pflege

00:02:25.800 --> 00:02:29.400
oder Freistellung von der Arbeit zur Pflege geht.

00:02:30.280 --> 00:02:33.200
Wer privat versichert ist, sollte seine individuellen Fragen

00:02:33.200 --> 00:02:35.640
direkt mit seiner Versicherung klären.

00:02:35.640 --> 00:02:37.360
Beihilfeberechtigte können sich

00:02:37.360 --> 00:02:39.080
an die zuständige Stelle wenden.

00:02:39.880 --> 00:02:43.160
Die gesetzliche Rentenversicherung ist zuständig

00:02:43.160 --> 00:02:46.360
für das Thema Rente. Zum Beispiel Erwerbsminderung

00:02:46.360 --> 00:02:48.800
oder Berechnung der Rentenhöhe.

00:02:48.800 --> 00:02:50.920
Die Rentenversicherung übernimmt häufig

00:02:50.920 --> 00:02:53.880
die Kosten für onkologische Rehamaßnahmen.

00:02:54.440 --> 00:02:56.360
Sie informiert und unterstützt

00:02:56.360 --> 00:02:58.680
bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

00:02:58.680 --> 00:03:01.000
Wer eine Schwerbehinderung beantragen möchte,

00:03:01.000 --> 00:03:03.480
kann sich an das Versorgungsamt wenden.

00:03:03.480 --> 00:03:05.320
Wenn das Krankengeld ausläuft, kann

00:03:05.320 --> 00:03:09.080
bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragt werden.

00:03:09.080 --> 00:03:12.080
Sie unterstützt auch beim beruflichen Wiedereinstieg.

00:03:12.560 --> 00:03:15.800
Das Integrationsamt berät und unterstützt auch

00:03:15.800 --> 00:03:17.240
bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

00:03:18.360 --> 00:03:20.720
An das Jobcenter kann man sich wenden,

00:03:20.720 --> 00:03:22.560
wenn das Einkommen nicht reicht,

00:03:22.560 --> 00:03:24.400
um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

00:03:25.040 --> 00:03:27.720
Die Beraterinnen und Berater unterstützen ebenfalls

00:03:27.720 --> 00:03:30.720
bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

00:03:31.080 --> 00:03:32.920
Krebserkrankte und Angehörige

00:03:32.920 --> 00:03:35.720
können sich auch an neutrale Ansprechpartner wenden,

00:03:35.720 --> 00:03:38.720
wenn sie Unterstützung
bei sozialrechtlichen Fragen brauchen.

00:03:39.520 --> 00:03:41.800
Viele Krebsberatungsstellen in Deutschland

00:03:41.800 --> 00:03:46.360
beraten Krebsbetroffene unabhängig und kostenfrei
zu sozialrechtlichen Fragen.

00:03:46.520 --> 00:03:48.960
Oder sie verweisen an Ansprechpartner vor Ort.

00:03:49.080 --> 00:03:52.320
Unter www.krebsinformationsdienst.de

00:03:52.560 --> 00:03:54.560
finden Sie eine Adressliste.

00:03:54.560 --> 00:03:58.880
Die Kontaktdaten können Sie auch per
Email oder telefonisch bei uns erfragen.

00:03:59.640 --> 00:04:02.640
Das “Infonetz Krebs” der Deutschen Krebshilfe

00:04:02.720 --> 00:04:05.600
informiert auch zu sozialrechtlichen Themen.

00:04:05.600 --> 00:04:07.360
Krebspatienten, die durch die Erkrankung

00:04:07.360 --> 00:04:09.120
in finanzielle Not geraten sind,

00:04:09.120 --> 00:04:12.280
können beim Härtefonds Unterstützung beantragen.

00:04:13.000 --> 00:04:16.160
Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Bürgerämter bieten

00:04:16.160 --> 00:04:19.160
regional unterschiedliche Beratungsangebote an.

00:04:19.720 --> 00:04:21.800
Sozialverbände beraten und unterstützen

00:04:21.800 --> 00:04:23.920
in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

00:04:24.560 --> 00:04:27.040
Die Beratungsangebote setzen in der Regel

00:04:27.040 --> 00:04:29.320
eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.

00:04:29.880 --> 00:04:31.880
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein,

00:04:31.880 --> 00:04:33.920
einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

00:04:34.680 --> 00:04:36.200
Die Bundesrechtsanwaltskammer

00:04:36.200 --> 00:04:39.400
stellt auf ihren Internetseiten unter “für Verbraucher”

00:04:39.680 --> 00:04:42.200
eine kostenlose Anwaltssuche zur Verfügung.

00:04:42.800 --> 00:04:45.440
Für die anwaltliche Beratung und Vertretung

00:04:45.440 --> 00:04:48.280
entstehen Kosten. Für Krebspatienten mit geringem

00:04:48.280 --> 00:04:49.520
Einkommen besteht die Möglichkeit,

00:04:49.520 --> 00:04:53.520
Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

00:04:54.080 --> 00:04:57.280
Alle Links finden Sie im Beschreibungstext
unterhalb des Videos.

00:04:58.720 --> 00:05:00.040
Auch die Bundesministerien

00:05:00.040 --> 00:05:03.240
bieten sozialrechtliche Informationen. Im Internet,

00:05:03.400 --> 00:05:07.440
mit kostenlosen Broschüren
und über themenspezifische Telefone.

00:05:07.960 --> 00:05:10.280
Für Gehörlose und Hörgeschädigte

00:05:10.280 --> 00:05:13.280
gibt es eine Beratung per Email und Videotelefonie.

00:05:13.760 --> 00:05:17.080
Das Bundesministerium für Gesundheit ist zuständig

00:05:17.080 --> 00:05:20.560
bei Fragen zur Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

00:05:21.240 --> 00:05:24.720
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert

00:05:24.720 --> 00:05:27.960
bei Fragen zur Rente, Arbeitsrecht, Behinderung,

00:05:28.400 --> 00:05:31.200
Teilzeit und Minijobs.

00:05:31.200 --> 00:05:34.280
Auch unsere Ärztinnen und Ärzte sind für Sie da.

00:05:34.760 --> 00:05:37.280
Täglich am Telefon oder per Email.

