Egal, in welcher Situation man gerade ist, die Diagnose Krebs ist für meisten Betroffenen mit Sorgen und Ängsten verbunden. Wer dann noch mitten im Berufsleben steht, macht sich häufig zusätzlich Sorgen um den Arbeitsplatz und die finanzielle Situation.
In dieser Lage sind die sozialrechtlichen und psychoonkologischen Beratungsangebote hilfreich. Ansprechpartner sind zum Beispiel die behandelnden Ärzten und die Kliniksozialdienste, die Krebsberatungsstellen bis hin zu den Kranken- und Rentenversicherungsträgern.
Die Fachleute helfen zum Beispiel in der Frage, ob und wann man seinem Arbeitgeber von der Diagnose Krebs erzählen muss. Die Antwort ist rein rechtlich gesehen einfach: Man muss seinem Arbeitgeber nur die Krankschreibung rechtzeitig einreichen. Die Diagnose fällt unter den Datenschutz.
Doch meist ist die Situation im Betrieb komplizierter. Fachleute empfehlen, die persönliche Entscheidung, was man sagt und was nicht, von dem Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber abhängig zu machen. Wenn es gut ist, kann ein offenes Gespräch beiden Seiten helfen, mit der Situation umzugehen und später bei Bedarf auch den Arbeitsplatz anzupassen.
Auch zu Themen wie Krankschreibung, finanzielle Situation, Reha, Schwerbehindertenausweis und Kündigungsschutz sind die behandelnden Ärzte und Kliniksozialdienste die erste Anlaufstelle. Und wenn sie selbst nicht weiter wissen, können sie an die zuständigen Beratungsstellen weiterverweisen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner bietet unser neuer Text „Arbeiten mit Krebs".
Nach einer Krebsbehandlung zurück in den Beruf

Auch wer nach einer Krebstherapie wieder in seinen Beruf einsteigen möchte oder einer anderen Arbeit nachgehen will, sollte sich beraten lassen. Denn jede Situation ist individuell und das Regelwerk aus Zuständigkeiten, Gesetzen und Ausnahmen kompliziert.
Grundsätzlich gilt: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wieder zurück ins Arbeitsleben zu kommen. Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sogenanntes „Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) anzubieten.
Für Krebspatienten, die sich nach einer Therapie nicht so belastbar fühlen, bietet sich zum Beispiel eine stufenweise Rückkehr an. Dabei steigert man die Arbeitszeit langsam von Woche zu Woche. Diese Form des BEM nennt man auch „Hamburger Modell" (Stufenweise Wiedereingliederung).
Das Hamburger Modell kann man auch unabhängig vom Arbeitgeber beantragen. Ansprechpartner dafür ist der Hausarzt.
Wenn eine komplette Rückkehr ins Arbeitsleben nicht möglich ist
Wer auch nach einer Reha und Wiedereingliederung nicht mehr so arbeiten kann wie vorher, kann sich erkundigen, ob Teilzeitarbeit oder eine Umschulung infrage kommen.
Ist die Belastung trotzdem zu groß? Dann sollte man sich nicht scheuen, sich über eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beraten zu lassen.
Man kann eine volle oder teilweise Erwerbminderungsrente beantragen. Diese Möglichkeiten richten sich nach der Anzahl der täglichen Stunden, die man noch arbeiten kann.
Die Erwerbminderungsrente kommt für Menschen infrage, die ausreichend lange in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bevor die gesetzliche Rentenversicherung eine solche Rente bewilligt, prüft sie allerdings, ob man durch unterstützende Maßnahmen nicht doch wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann.
Eine weitere Möglichkeit gibt es für diejenigen, die in wenigen Jahren das reguläre Rentenalter erreichen. Fast alle Krebspatientinnen und Krebspatienten bekommen auf Antrag einen meist auf fünf Jahre befristeten Schwerbehindertenausweis. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Einschränkung.
Mit dem Status als schwerbehinderter Mensch kann man nach aktueller Rechtslage bereits zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne Abschlag.
Zum Weiterlesen
Ausführliche Informationen und Ansprechpartner zum Thema Beruf und Krebs bietet der Text "Arbeiten mit Krebs".
Das Informationsblatt "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Anlaufstellen für Krebspatienten" bietet Betroffenen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ansprechpartner und Beratungsstellen. Das PDF steht zum Laden, Lesen und Ausdrucken zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu Krebs? Wir sind für Sie da:
- am Telefon: täglich von 8.00 bis 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 420 30 40
- per E-Mail: über ein datensicheres Kontaktformular unter krebsinformationsdienst@dkfz.de