Wenn der Beweis fehlt, dass eine medizinische Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist, zahlt die Kasse sie meist nicht. Bieten Arzt oder Ärztin sie trotzdem als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an, sollte man nach dem Grund fragen – und im Zweifelsfall erst einmal ablehnen. Darauf macht die UPD in ihrem "Beratungsfall des Monats" aufmerksam. Sie nennt als Beispiel die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur "Krebsvorsorge".
Die erste Anlaufstelle für Fragen ist der Arzt, der die IGeL anbietet. Dieser sollte den Patienten nicht drängen und gut begründen, warum er sie empfiehlt. Macht er das nicht, handelt er berufswidrig und man sollte die Maßnahme ablehnen – so empfehlen es die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem gemeinsamen IGeL-Ratgeber.
Auch wichtig zu wissen: Ist aus medizinischer Sicht ein bestimmtes Verfahren wirklich nötig und sein Nutzen belegt, so wird die Kasse es mit großer Wahrscheinlichkeit auch zahlen. Das gilt zum Beispiel beim Eierstock-Ultraschall: Wenn der Arzt eine Patientin mit Beschwerden zunächst abtastet und dabei etwas Auffälliges findet, ist die Ultraschalluntersuchung eine wichtige Diagnosemethode und durchaus eine Kassenleistung.
Wenn es aber keine Hinweise auf Krebs gibt, bringt der Ultraschall keine Vorteile. Im Gegenteil: Durch grundlose Ultraschalluntersuchungen kommt es immer wieder zu Fehlalarmen und am Ende werden bei Frauen unnötig Eierstöcke entfernt.
Zum Weiterlesen
Der vollständige "Beratungsfall des Monat der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) ist im Internet zugänglich unter www.patientenberatung.de/fall-des-monats/detailansicht/article/igel-warum-zahlt-die-kasse-nicht/.
Wer weitere Fragen zu gesundheitsrechtlichen Themen hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden (www.patientenberatung.de). Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon oder vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar. Über eine Online-Beratung kann man schriftliche Fragen stellen: www.patientenberatung.de/online-beratung/
Was Sie zu Individuellen Gesundheitsleistungen in der Krebsfrüherkennung und Krebsmedizin wissen sollten, erläutert der Krebsinformationsdienst auch im Text "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Angebote für Selbstzahler".
Welche Untersuchungen gehören zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm in Deutschland? Informationen finden Sie in unserem Text "Früherkennungsuntersuchungen - Krebsvorsorge: Das gesetzliche Früherkennungsprogramm in Deutschland".