Krebspatienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen. Erlaubt sind allerdings nur die Mengen, die für den persönlichen Bedarf innerhalb des Reisezeitraums notwendig sind. Damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort jedoch nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, müssen Patienten einige Regeln beachten. Auf Nummer sicher geht, wer eine beglaubigte Bescheinigung dabei hat, dass die Medikamente notwendig sind.
Die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät:
- "Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
- Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
- Bei Reisen in andere Länder sollten sich Patienten vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen lassen. Diese soll Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthalten. Auch eine solche Bescheinigung muss beglaubigt werden.
- Bereits während der Reisevorbereitung sollten Patienten sich zusätzlich bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen erkundigen."
Zum Weiterlesen
Eine Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Thema ist im Internet abrufbar unter www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm09-2014.html.
Informationen rund um das Thema Reisen und Urlaub als Krebspatient hat der Krebsinformationsdienst im Text "Autofahren, Fliegen, Urlaub: Wann ja, wann nein?" zusammengestellt.
Welche Mittel fallen unter die Betäubungsmittelverordnung? Ausführliche Informationen finden Interessierte in den Texten "Medikamente und Möglichkeiten: Praxis der Schmerztherapie bei Krebspatienten" und "Morphine - keine Angst vor Abhängigkeiten".
Haben Sie individuelle Fragen zur Schmerztherapie bei Krebs? Der Krebsinformationsdienst ist für Sie da: Unter der kostenlosen Nummer 0800 - 420 30 40 beantworten wir täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr Ihre Fragen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de. Mit einem Klick gelangen Sie zu unserem Kontaktformular. Es bietet Ihnen eine gesicherte Verbindung für Ihre Anfrage.
Informationen für Fachkreise
Formulare und weitere Informationen des BfArM zum Reisen mit Betäubungsmitteln finden sich im Internet unter www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_artikel.html?nn=4694172.
Wer an der Versorgung von Krebspatienten beteiligt ist und fachliche Fragen zum Thema Schmerztherapie von Krebspatienten hat, kann sich an krebsinformationsdienst.med wenden: Dort erhalten Sie aktuelle, qualitätsgesicherte und individuell zugeschnittene Informationen sowie Adressen spezialisierter Versorgungsangebote. Der Service steht von Montag bis Freitag zur Verfügung:
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Wo können Fachleute Arzneimittelinformation einholen? Wer berät bei besonderen Fragen zu Medikamenten und Wirkstoffen? Anlaufstellen und Ansprechpartner nennt das Informationsblatt "Arzneimittelinformation: Anlaufstellen für Ärzte" unter www.krebsinformationsdienst.de/wegweiser/iblatt/iblatt-arzneimittelinformation-fachkreise.pdf.