Archiv

Aktuelles Thema: Nach Strahlentherapie in die Sonne?

Bestrahlung kann bei Krebspatienten die Haut im Strahlenfeld empfindlich machen. Die Strahlen hinterlassen im Gewebe ihre Spuren. Schwere Hautschäden sind zwar dank moderner Bestrahlungstechnik insgesamt selten geworden. Insbesondere in der Sommer- und Urlaubszeit stellt sich für Krebspatienten aber trotzdem die Frage: Wie sieht es mit diesen empfindlichen Hautstellen nach einer abgeschlossenen Strahlentherapie aus? Darf ich noch in die Sonne? Was kann ich tun, um die Haut zu schützen? Anhand einer aktuellen E-Mail-Anfrage bietet der Krebsinformationsdienst Betroffenen und Angehörigen Informationen zum Thema.

Interessierte und Fachleute finden am Ende des Textes eine Auswahl weiterführender Informationen und Quellen.



Küste in Italien © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
© Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Vielen Dank für Ihre Anfrage an den Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums. Sie machen sich Gedanken, ob Sie sich nach einer Strahlentherapie unbeschwert in die Sonne legen können. Das ist verständlich und eine berechtigte Frage, wenn man an die Wirkung von Strahlung auch auf gesundes Gewebe denkt. Gerne stellen wir für Sie allgemeine Informationen zum Thema zusammen.

Bitte beachten Sie jedoch: Empfehlungen, die auf Ihre individuelle Situation passen, erhalten Sie ausschließlich von Ihrem behandelnden Strahlentherapeuten. Ob, wann und wie lange Sie nach der Strahlenbehandlung in die Sonne dürfen, sollten Sie deshalb mit ihm besprechen. Er kennt die Details Ihrer Strahlenbehandlung und weiß, wie Ihre Haut im Bestrahlungsfeld aussieht: Ist sie weitgehend intakt? Ist sie gerötet? Lassen sich erste Anzeichen für eine Entzündung erkennen? Welchen Hauttyp haben Sie? Wichtig ist außerdem, wo bei Ihnen die Operationsnarben sind, und ob diese auch im bestrahlten Areal liegen.

Ihre behandelnden Ärzte kennen zudem Ihren Allgemeinzustand: Sind Sie insgesamt fit genug für eine Reise? Sind in diesem Zeitraum Nachuntersuchungen oder weitere Behandlungen notwendig? Steht eine Rehabilitationsmaßnahme an, die aus versicherungsrechtlichen Gründen zu einem festen Datum beginnen sollte?

All diese Punkte haben einen Einfluss darauf, wie die Reiseempfehlungen für Sie persönlich aussehen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen hier nur pauschale Informationen zusammenstellen können. Informationen per E-Mail und aus dem Internet ersetzen nicht das Gespräch mit Ihren Ärzten.

Strahlentherapie: Warum ist UV-Schutz wichtig?

Die Haut vergisst nichts!

Bestrahlte Haut ist empfindlicher als nicht bestrahlte Haut. Vorsicht ist geboten, wenn die Stelle direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.

In der Regel empfehlen Fachleute während einer Strahlentherapie und unmittelbar danach, direkte Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Dies muss einem Kurzurlaub aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. Wichtig ist, dass man als Patientin oder Patient über Risiken Bescheid weiß und einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet.
Durch die Strahlentherapie bleibt die Haut im Bestrahlungsfeld auf Dauer empfindlicher als nicht bestrahlte Haut. Ultraviolette (UV) Strahlung schädigt die Haut ebenfalls. Allgemein bekannt ist: Der UV-Anteil des Sonnenlichts kann zu einem Sonnenbrand oder einer Sonnenallergie führen. Für Krebspatienten, bei denen die Haut durch eine Bestrahlung bereits geschädigt ist oder sich verändert hat, bedeutet dies: Bereits vorhandene Verfärbungen werden möglicherweise intensiver, Entzündungen können sich verschlimmern, und ein Sonnenbrand kann einen schwereren Verlauf nehmen. Ist die Haut erst einmal stark geschädigt oder sind kleine Verletzungen entstanden, heilt sie auch schlechter. Langfristig erhöht sich durch UV-Strahlung außerdem das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

Wie kann man sich vor UV-Strahlung schützen?

Wie schützt man bestrahlte Haut?

Bestrahlte Hautstellen mit weiter und bequemer Kleidung bedecken, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor auftragen

Fachleute orientieren sich bei ihren Empfehlungen für Krebspatienten an Tipps zum UV-Schutz für Gesunde. Grundsätzlich raten sie Patienten während einer Strahlentherapie und einige Zeit danach, sich keiner direkten Sonnenstrahlung auszusetzen. Bestrahlte Hautpartien sollte man als Patient mit weiter und bequemer Kleidung bedecken.

Auch langfristig bleibt es wichtig, die Haut mit Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor einzucremen. Bestrahlte Hautstellen mit Operationsnarben bedürfen einer noch intensiveren Beobachtung und Pflege. Auch dort sollte ausreichend Sonnenschutzcreme aufgetragen werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass man das jeweilige Produkt gut verträgt und keine Allergien auftreten.

Ist die Haut schon sichtbar gerötet oder gar wund, dürfen Sonnenkosmetika normalerweise nicht verwendet werden, außer der Arzt hat es ausdrücklich erlaubt.
Grundsätzlich ist es wichtig, wegen der Details immer nochmals Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten. Er kann sagen, ob und ab wann bestrahlte Hautpartien überhaupt wieder der Sonne ausgesetzt werden dürfen.

Darüber hinaus sind für Betroffene die weiteren allgemeinen Vorgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zum UV-Schutz interessant. Dazu zählen neben dem Bedecken mit Kleidung und dem Auftragen von Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor folgende Punkte:

  • Bei starker Sonneneinstrahlung sollte man sich zwischen 11.00 und 15.00 Uhr nicht direkt in der Sonne aufhalten.
  • Gesicht, Ohren und Nacken sollten mit einem Hut oder Tuch geschützt sein.
  • Sonnenbrillen sollten die Kennzeichnung "100% UV-Schutz" oder "UV 400" haben und auch Schutz vor seitlichem Lichteinfall bieten.

Ausführliche Informationen, die man als Krebspatient sowie als Gesunder im Zusammenhang mit Sonne beachten sollte, hat der Krebsinformationsdienst in den Texten "Ultraviolette Strahlung: Sonne und Solarien" und "Hautkrebs-Vorbeugung: Wie kann man sich schützen?" zusammengestellt.

Welche Sicherheit bieten diese Tipps? Reichen sie aus, um einen verlässlichen Hautschutz zu gewährleisten? Die hier aufgeführten Ratschläge basieren auf Erfahrungswissen und grundsätzlichen Überlegungen zur Auswirkung von ionisierender ("radioaktiver") und ultravioletter Strahlung. Umfangreiche klinische Studien oder Dokumentationen zur Auswirkung von direkter Sonnenbestrahlung auf bestrahlte Haut sind dem Krebsinformationsdienst nicht bekannt.

  • Die oben aufgeführten Tipps sind deshalb nur als Anregung zu verstehen.

Hintergrund: Hautprobleme nach Bestrahlung heute seltener als früher

Bei einer Strahlenbehandlung tritt die Strahlung an einer Stelle der Haut in den Körper ein und an einer anderen Stelle wieder aus. Die Haut an diesen sogenannten Strahlenein- und Strahlenaustrittsstellen wird durch die Strahlung mehr oder weniger stark in Mitleidenschaft gezogen. Schwere Strahlenschäden und Verbrennungen, wie sie noch vor einigen Jahren gelegentlich vorkamen, sind in den letzten Jahren jedoch selten geworden. Grund dafür ist: Moderne Bestrahlungsgeräte treffen den Tumor gezielter. Die Bereiche der Haut, die eine hohe Strahlendosis abbekommen, sind kleiner als früher.

Ganz ausgeschlossen ist eine Schädigung jedoch nicht, auch wenn die meisten unmittelbaren Bestrahlungsnebenwirkungen von alleine abheilen. Bemerkbar machen sich akute Hautschäden meist innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn einer Strahlentherapie: Die Haut verändert dann unter Umständen ihre Farbe, wird dunkler, ist gerötet, schwillt leicht an, ist entzündet oder juckt. Je höher die Strahlendosis, desto wahrscheinlicher sind diese Nebenwirkungen, und desto schwerer fallen sie aus.

Bei der Mehrzahl der Patienten heilen diese akuten Hautreaktionen einige Wochen nach der Bestrahlung wieder von alleine ab. Bei einigen ist die Haut aber auch dauerhaft empfindlicher, sichtbar verändert oder geschädigt: Dies äußert sich beispielsweise an der Hautoberfläche sichtbarer kleinster Blutgefäße, sogenannten Teleangiektasien, sowie helleren oder dunkleren Stellen auf der Haut oder auch dauerhaft trockenere Haut.

Auch bei Patienten, bei denen keine solchen sichtbaren Veränderungen auftreten, gilt die Haut als vorgeschädigt: Die Bestrahlung hinterlässt auf jeden Fall dauerhafte Spuren im Gewebe, das lässt sich allein aus dem Wissen um die biologische Wirkung von Strahlung ableiten. Wie empfindlich der einzelne Patient, die einzelne Patientin auf weitere Reize reagiert, lässt sich jedoch allenfalls anhand individueller Faktoren abschätzen.

  • Was man während und kurz nach einer Bestrahlung tun kann, um Reizungen der Haut vorzubeugen, ist im Text "Hautprobleme: Behandeln, schützen, vorbeugen" unter der Überschrift "Hautprobleme bei und nach Bestrahlung" beschrieben.
  • Treten tatsächlich Entzündungen oder Infektionen der Haut auf, finden Betroffene weiterführende Informationen im Text "Fieber, Entzündungen und Infektionen bei Krebspatienten" im Abschnitt "Haut: Entzündungen und Infektionen" und dann "Entzündete Haut nach Strahlentherapie".


Für Interessierte und Fachkreise: Fachliteratur, Linktipps, Stand: Juni 2014 (Auswahl)



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

powered by webEdition CMS