Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Früherkennungsuntersuchungen, zum Beispiel für die "Krebsvorsorge". Nachgewiesen wird die Teilnahme bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Darauf hatten sich Krankenkassen und Ärzteschaft in einer Änderung des sogenannten Bundesmantelvertrags der Ärzte geeinigt. Aber nicht alle Praxen wenden die neue Regelung an.
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) rät in ihrem aktuellen "Beratungsfall des Monats November": Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals geht das nicht mehr.
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Die vollständigen Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) zugänglich: www.unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=665&cHash=9590560c696d1ed28204523583fbef52.
Wer weitere Fragen zu gesundheitsrechtlichen Themen hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden (www.unabhaengige-patientenberatung.de). Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon oder vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar.