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Aktuelles

Cannabis und Cannabinoide bei Krebs

Stellenwert, Nebenwirkungen und Voraussetzungen

Eine medizinische Anwendung von Cannabis bei Krebs ist in Deutschland erlaubt. Wir fassen zusammen, wann Cannabis bei Krebs infrage kommt und unter welchen Voraussetzungen Krebspatienten Cannabis erhalten können.

Kapseln, Tropffläschchen mit einem abgebildeten Cannabisblatt und Stethoskop
Cannabis-basierte Arzneimittel gibt es vor allem als Lösung zum Einnehmen und in Kapselform © Ivan-balvan, istockphoto.com

In den Medien und im Internet gibt es oft positive Erfahrungsberichte von Krebspatientinnen und -patienten, die Cannabispräparate zur Linderung verschiedener Beschwerden ausprobiert haben. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass solche Berichte auf persönlichen Erfahrungen basieren und daher subjektiv sind. Sie stellen keine verlässlichen Belege für eine Wirksamkeit dar, die auf wissenschaftlichen Studien beruhen.

Auch, wenn seit März 2017 bei einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf medizinisches Cannabis besteht: Im Zusammenhang mit Krebs untersuchen und diskutieren Fachleute weiterhin die Verwendung von Cannabisarzneimitteln in der unterstützenden Behandlung als mögliche Alternative oder Ergänzung zur Standardtherapie.

Im nachfolgenden Text haben wir zusammengefasst

  • wann Cannabis bei Krebs eingesetzt werden kann und wo die Datenlage noch zu unsicher ist, um daraus eine Anwendungsempfehlung ableiten zu können,
  • welche Nebenwirkungen zu erwarten sind und
  • unter welchen Voraussetzungen Krebserkrankte Cannabis erhalten können.


Cannabis gegen Krebsschmerzen

Ganz allgemein haben klinische Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bei chronischen Schmerzen bislang widersprüchliche Ergebnisse geliefert.

Eine kürzlich veröffentlichte Übersichtsarbeit der Cochrane-Gesellschaft hat nun ergeben: Cannabis-basierte Medikamente alleine können Krebsschmerzen, die nicht auf morphinähnliche Medikamente (Opioide) ansprechen, nicht lindern. Die Beweiskraft und Vertrauenswürdigkeit der bisherigen Studienergebnisse zum Thema bewerteten die Fachleute als insgesamt niedrig.

Es gibt jedoch Hinweise aus klinischen Studien, dass Cannabinoide bei Schmerz wirksam sein könnten, wenn sie kombiniert mit anderen Schmerzmitteln und in Ergänzung zur Standardtherapie angewendet werden.

Wichtig zu wissen: Die Behandlung von Krebsschmerzen richtet sich nach dem Stufenschema der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Behandlungsleitlinie für Palliativmedizin empfiehlt in diesem Rahmen bislang keine Cannabinoide.



Cannabis gegen Übelkeit und Erbrechen

In Studien hat sich gezeigt, dass Cannabinoide Erbrechen und Übelkeit wirksam lindern können. Untersucht wurde das insbesondere bei Patientinnen und Patienten, bei denen die üblichen Medikamente zur Vorbeugung von Chemotherapie-verursachter Übelkeit oder Erbrechen nicht ausreichend gut wirksam waren.

Wichtig zu wissen: In Behandlungsleitlinien für Palliativmedizin sind Cannabinoide nur als "Reservemittel" gegen Übelkeit und Erbrechen empfohlen. Beispielsweise dann, wenn Patienten eine nicht-heilbare Krebserkrankung haben und gängige Standardtherapien nicht ausreichend wirken. Grund dafür sind die möglichen Nebenwirkungen der Präparate.



Cannabis gegen ausgeprägten Verlust von Appetit und Geschmacksstörungen

Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass Cannabinoide bei Patienten mit fortgeschrittener Krebserkrankung starke Appetitlosigkeit (Anorexie) oder Geschmacksstörungen positiv beeinflussen können.

Aufgrund der unzureichenden Datenlage gibt es bei diesen Symptomen keine Behandlungsempfehlung mit Cannabinoiden.



Folgen und Nebenwirkungen von Cannabis

Eine medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden kann Nebenwirkungen verursachen. Die Stärke und Art der Nebenwirkungen sind abhängig von der Dosierung, der Verabreichungsform und den individuellen Voraussetzungen bei den Patienten. Etwa 3 von 10 Personen brechen eine dauerhafte Behandlung mit Cannabis wegen Nebenwirkungen ab.

Das Tetrahydrocannabinol (THC) im Cannabis hat vor allem psychoaktive Effekte: es wirkt berauschend, kann zu Stimmungsschwankungen und Konzentrationsstörungen führen, aber auch Gefühle von Angst und Paranoia auslösen. Bekannte Nebenwirkungen sind beispielsweise auch Blutdruckabfälle, Schwindel, Herzrasen, Mundtrockenheit und trockene Augen.

Der Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) gilt im Allgemeinen als gut verträglich: CBD ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv. Mögliche Nebenwirkungen sind Müdigkeit, Gewichtsveränderungen und veränderter Appetit.

Mögliche Langzeitfolge: Wer THC-haltiges Cannabis über einen langen Zeitraum einnimmt, wird unempfindlich gegenüber seinen Wirkungen. Setzen Patienten Cannabis dann plötzlich ab, kann es zu Entzugserscheinungen kommen.

Cannabis medizinisch anwenden: Von der Genehmigung bis zum Rezept

Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wie beispielsweise Krebs haben nur dann Anspruch auf medizinisches Cannabis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es gibt keine andere medizinisch anerkannte Behandlung oder die eigentliche Standardbehandlung ist aufgrund der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Gesundheitszustandes der oder des Betroffenen nicht geeignet.
  • Es gibt durch das Cannabis-Präparat eine realistische Chance, dass der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst oder schwerwiegende Symptome gelindert werden können.

Unter diesen Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen normalerweise die Kosten für eine Cannabis-Therapie.

Cannabis auf Rezept: Sowohl Hausärzte als auch Fachärzte dürfen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verschreiben. Für die Verordnung von Cannabis-Präparaten erhalten Patienten ein sogenanntes Betäubungsmittelrezept. Das Formular ist gelb und das Rezept ist im Gegensatz zum normalen "rosa Kassenrezept" nur 7 Tage gültig.

Genehmigung erforderlich: Bevor Versicherte Cannabisarzneimittel das erste Mal erhalten, müssen sie eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen. Diesen Antrag muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt unterstützen und ausführlich begründen. Die Krankenkassen dürfen einen solchen Antrag nur in Ausnahmefällen ablehnen.

Ausnahme von der Genehmigung: Befinden sich Krebserkrankte in einer sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist für die Verordnung von Cannabis keine Genehmigung erforderlich.

Fristen: Krankenkassen haben in der Regel 3 Wochen Zeit, um Anträge zu bearbeiten, bei Bedarf können es 5 Wochen sein, wenn eine Gutachtermeinung benötigt wird. Eine verkürzte Frist von 3 Tagen gilt

  • in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder
  • wenn eine im Krankenhaus begonnene Cannabis-Therapie ambulant fortgeführt werden soll.

Fertigarzneimittel haben Vorrang: Bevor Ärzte getrocknete Cannabisblüten oder -extrakte verordnen, müssen sie prüfen, ob zur Behandlung geeignete Cannabis-haltige Fertigarzneimittel verfügbar sind.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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