Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung haben eine neue Broschüre herausgegeben: Der Ratgeber soll Patienten über ihre Rechte informieren. Als Grundlage dient das Patientenrechtegesetz, das seit Februar 2013 in Kraft ist.
Viele Patienten wissen beispielsweise nicht, dass sie mit dem Arztbesuch automatisch einen sogenannten Behandlungsvertrag abschließen, auch ohne dazu ein besonderes Schriftstück zu unterzeichnen.
Umfassende und verständliche Aufklärung vor Behandlung

Dieser Vertrag soll Patientinnen und Patienten eine Behandlung garantieren, die den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Auch auf eine umfassende und verständliche Aufklärung haben Patienten ein Anrecht. Darauf verzichten darf der Arzt allenfalls in Notfällen.
Der neue Ratgeber informiert außerdem darüber, was Patienten über die Kosten einer medizinischen Maßnahme wissen sollten, wie die Zustimmung zu Untersuchungs- und Behandlungsverfahren geregelt ist und welchen Rechtsanspruch man auf Einsicht oder Kopien von Befunden und Krankenakten hat.
In einem zweiten Kapitel geht die Broschüre auf Rechtsfragen rund um die Krankenversicherung ein, ein dritter Abschnitt informiert zur Situation bei Behandlungsfehlern.
Zum Weiterlesen
Die Broschüre ist aktuell noch nicht in gedruckter Form erhältlich, so die Auskunft der Ministerien. Sie lässt sich aber sowohl bei den beiden Bundesministerien wie auch beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung online abrufen.
Hier die Links zur aktuellen Pressemitteilung, von der aus der Ratgeber als PDF verlinkt ist:
- www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/patientenrechte-mehr-transparenz.html
- www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/
20130626_Mehr_Transparenz_ueber_Patientenrechte_in_
Deutschland.html;jsessionid=C6BB59796ECE2D11C003B943AB132D21.1_cid324?nn=3433226 - www.patientenbeauftragter.de/front_content.php?idcat=7&nextstep=&idart=93
Von diesen Seiten aus gibt es jeweils weitere Links zum Thema Patientenrechte.
Kostenlos erhältliches Informationsmaterial weiterer Anbieter zum Thema Patientenrechte sowie die jeweiligen Bestelladressen führt der Krebsinformationsdienst in seiner Broschürenliste auf.