Wer an Krebs erkrankt und berufstätig ist, fällt oft für einen längeren Zeitraum bei der Arbeit aus. Ein Grund dafür ist, dass Krebsbehandlungen häufig viel Zeit in Anspruch nehmen. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Wer längerfristig krankgeschrieben ist, muss trotzdem nicht auf bezahlten Jahresurlaub verzichten. Für den Urlaubspruch gilt allerdings eine besondere Frist: Der Urlaub muss spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Darüber informiert die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in ihrem "Beratungsfall des Monats November".
Zum Weiterlesen
Die vollständigen Informationen der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) sind im Internet zugänglich als "Beratungsfall des Monats November" unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=629&cHash=99724a9e6f.
Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden (www.unabhaengige-patientenberatung.de). Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon oder vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar.
Weitere Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen bei Krebs hat der Krebsinformationsdienst im Text "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Ansprechpartner, Adressen, Links" zusammengestellt. Eine Übersicht bietet auch das Informationsblatt "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs" (PDF).