Zum 30. Juni 2011 ist eine Übergangsregelung im Gesundheitswesen
ausgelaufen, die auch Krebspatienten betraf: Statt einer Szintigraphie,
zum Beispiel zum Nachweis von Knochenmetastasen, konnten Patienten
vorübergehend auch eine Positronenemissionstomographie (PET) erhalten.
Die Kosten für die teurere PET wurden von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Ab sofort ist dies nicht mehr möglich.
Die Durchführungsempfehlung war notwendig geworden, um seit 2008
aufgetretene Versorgungsengpässe mit Technetium 99m aufzufangen. Das
radioaktive Technetium wird bei der Szintigraphie eingesetzt, um
Tumorzellen aufzuspüren. Das Nuklid lässt sich in größeren Mengen
weltweit nur in wenigen Reaktoren herstellen. Da es rasch zerfällt, kann
es auch nicht lange gelagert werden. Der Ausfall von
Produktionsreaktoren durch Wartungen oder Störfälle führte in der
Vergangenheit immer wieder zu einer Unterversorgung von Kliniken und
Praxen mit Technetium. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte sich
im Herbst 2008 deshalb mit den gesetzlichen Krankenversicherungen darauf
geeinigt, dass vorübergehend Patienten auch mit der
18-Fluorid-Positronenemissionstomographie untersucht werden konnten,
wenn sich eine medizinische Frage nicht anders abklären ließ.
Patienten und Ärzte haben vom 1. Juli an nicht mehr die Wahl: Ist eine Szintigraphie als Untersuchung auch geeignet und auch innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne durchführbar, übernehmen die Kassen die Kosten für eine PET nicht mehr. Soll trotzdem eine Positronenemissionstomographie durchgeführt werden, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung allen Patienten, vorab eine Kostenübernahmeerklärung bei ihrer Krankenkasse einzuholen. Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) weist darauf hin, dass bei zukünftiger Unterversorgung mit Technetium die Übergangsregelung aber möglicherweise wieder in Kraft gesetzt wird.
Zum Weiterlesen
Welche bildgebenden Untersuchungen sind wichtig für Krebspatienten? Mehr auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes:
Szintigraphie
Positronenemissionstomographie
Bildgebende Verfahren in der Krebsmedizin: Ein Überblick
Eine Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. zum Thema findet sich im Internet unter www.nuklearmedizin.de/leistungen/news/newsdetail.php?newsId=156&navId=69. Der ursprüngliche Text der Durchführungsempfehlung ist abrufbar beim GKV-Spitzenverband, im Internet unter
www.gkv-spitzenverband.de/upload/165._BA__Durchfuehrungsempfehlung_Engpass_Radiopharmaka_5082.pdf.
Wie die Kostenübernahme nach dem Auslaufen der Durchführungsempfehlung geregelt ist, erfahren Ärzte bei ihrer zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen. Kontaktdaten und Links bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kbv.de/wir_ueber_uns/4130.html. Patienten wenden sich am besten an ihre Krankenversicherung.