Krebspatienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen.
Damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort jedoch nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, rät die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, www.bfarm.de):
Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
Welche weiteren Hinweise Krebspatienten bei der Reiseplanung sowie unterwegs beachten sollten, hat der Krebsinformationsdienst in seinem Text "Autofahren, Fliegen, Urlaub: Als Krebspatient unterwegs" neu zusammengestellt.
Zum Weiterlesen
Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet unter www.bfarm.de/reisen zusammengestellt.
Die aktualisierten Informationen des Krebsinformationsdienstes sind im Internet abrufbar unter "Autofahren, Fliegen, Urlaub: Als Krebspatient unterwegs".
Welche Mittel fallen unter die Betäubungsmittelverordnung? Ausführliche Informationen hat der Krebsinformationsdienst in den Texten Praxis Schmerztherapie: Medikamente und Möglichkeiten und Morphine - keine Angst vor Abhängigkeiten zusammengestellt.
Individuelle Fragen zum Thema Schmerzmittel und Reisen bei Krebs beantwortet der Krebsinformationsdienst auch am Telefon oder per E-Mail.