Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI, www.dimdi.de) hat individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wissenschaftlich untersucht. Sie bewerteten dabei auch das vaginale Ultraschall-Screening, eine Ultraschalluntersuchung von der Scheide aus zur Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs. Für den Nutzen eines routinemäßigen Einsatzes dieser Untersuchung bei Frauen ohne Beschwerden im Sinne eines Screenings gibt es nach Aussage der Experten keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege: Die Sterblichkeit an den Erkrankungen wird dadurch nicht gesenkt. Das Ergebnis der DIMDI-Untersuchung basiert auf einer systematischen Bewertung von Literatur, einem sogenannten HTA-Bericht.
Individuelle Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt. Patienten müssen die Kosten selbst tragen. Ein Nutzen von IGeL ist oft nicht nachgewiesen.
Neben dem fehlenden Nachweis für einen Nutzen bezogen auf die Sterblichkeit führt das Screening auf Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs demnach sogar zu unnötigen Operationen: Nur bei einer von rund 20 Frauen, die aufgrund des Untersuchungsbefundes operiert werden, fanden Ärzte auch tatsächlich Krebs. Pro entdecktem invasiven (gewebeüberschreitenden) Tumor sind es sogar 30 bis 35 Frauen, so das Institut in einer Pressemitteilung.
Ergebnisse der Untersuchung bestätigen bisherige Bewertung
Ein routinemäßiges vaginales Ultraschall-Screening auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs wird derzeit in den Behandlungsleitlinien für Ärzte nicht empfohlen. Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung bestätigen somit die bisherige Bewertung.
Das vaginale Ultraschall-Screening auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs (VUS) wird beschwerdefreien Frauen häufig als individuelle Gesundheitsleistung zur Krebsfrüherkennung angeboten. Die Kosten für die Untersuchung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patientinnen müssen sie selbst tragen.
Für Interessierte und Fachkreise
Die Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI, www.dimdi.de) kann unter www.dimdi.de/static/de/hta/aktuelles/news_0317.html nachgelesen werden. Der gesamte Bericht kann kostenlos unter http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta280_bericht_de.pdf als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Was ist ein HTA-Bericht? Die Abkürzung "HTA" steht für den englischen Begriff "Health Technology Assessment". Damit ist die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien gemeint, die einen Bezug zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung haben. Mit der Erstellung beauftragt ist die Deutsche Agentur für HTA am Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (www.dimdi.de/static/de/hta/index.htm). Die Ergebnisse dienen im Gesundheitswesen und insbesondere in der Gesundheitspolitik als Grundlage von Entscheidungen.
Mehr Informationen zum Gebärmutterkörperkrebs hat der Krebsinformationsdienst unter www.krebsinformation.de/tumorarten/weitere-tumorarten/gebaermutterkoerperkrebs.php zusammengestellt.
Hintergründe über Ultraschalluntersuchungen finden Interessierte unter www.krebsinformationsdienst.de/themen/untersuchung/ultraschall.php.
Allgemeine Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie zur gesetzlichen Krebsfrüherkennung und Screening können unter www.krebsinformationsdienst.de/themen/vorbeugung/frueherkennung.php nachgelesen werden.
Für Fachkreise:
Die aktuellen "Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie des Endometriumkarzinoms" der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e.V. (AGO) sind als PDF-Dokument abrufbar unter www.ago-online.de/_download/unprotected/leitlinie_endometriumkarzinom_1104.pdf.
Die "Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie maligner Ovarialtumoren" der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e.V. (AGO) finden sich als PDF-Dokument unter www.ago-online.de/_download/unprotected/ovar_empfehlungen_maligner_tumoren_de_11.pdf.