Nanopartikel sind nur wenige Nanometer groß. Ein Nanometer entspricht dabei einem milliardstel Meter. Um sich vorzustellen, wie klein das ist, hilft ein Vergleich: Ein Nanometer verhält sich zu einem Meter etwa wie der Durchmesser einer Haselnuss zu dem der Erdkugel. In diesem Größenbereich ändern sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Materialien. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sind die Wirkungen der Partikel noch nicht hinreichend erforscht, weshalb die Behörde in einer jüngst veröffentlichten Mitteilung empfiehlt: "Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und freisetzen können, sollte - so lange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden."
Damit Verbraucher wissen, in welchen Produkten diese Kleinst-Bestandteile enthalten sind, schlägt das UBA eine Kennzeichnungspflicht und ein Melderegister für Produkte mit Nanomaterialien vor. Ähnlich sehen das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen. Sie fordern: "Alle Produkte, die Nanomaterialien enthalten, müssen vor ihrer Markteinführung ausgiebig geprüft und anschließend von staatlichen Kontrollstellen zugelassen werden."
Für einige Nanopartikel, die im Kosmetik-Bereich eingesetzt werden, gibt es allerdings schon Untersuchungen: Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) konnte in mehreren Experimenten bestätigt werden, dass die in Sonnencremes verwendeten Nanopartikel nicht in gesunde Hautzellen des Menschen eindringen, sondern auf der Hautoberfläche verbleiben.
Zum Weiterlesen
Die Pressemitteilung des Umweltbundesamtes lässt sich im Internet unter www.umweltbundesamt.de, Stichwort "Presse", Stichwort "aktuelle Presse-Informationen", Stichwort "Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern" nachlesen. In seiner Mediendatenbank hält das Umweltbundesamt ein Hintergrundpapier mit demselben Titel bereit. Zur Übersicht gelangen Interessierte hier: www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3765.
Ein Positionspapier zu Nanotechnologien der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) findet sich hier: www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=9&themen_id=51&dok_id=880&task=dok.
Antworten auf häufige Fragen zur Nanotechnologie gibt das Bundesamt für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de/cd/8552.
Mehr zu modernen UV-Filtern mit Nanopartikeln können Sie auch im Text "Hautkrebs-Vorbeugung: Wie kann man sich schützen?" des Krebsinformationsdienstes nachlesen.