Wer große Mengen eines Produktes kauft, erhält meist einen Rabatt. Diese Möglichkeit haben auch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können Produkte nach den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien zentral bei einem einzigen Anbieter ordern. Dass diese Praxis für Versicherte zuweilen Nachteile mit sich bringt, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in ihrem "Beratungsfall des Monats". Damit greift die UPD ein Thema auf, das auch Krebspatienten betreffen kann.
Worum geht es konkret? Die UPD schildert den Fall eines Patienten, der nach einer Prostataoperation Probleme mit der Blasenkontrolle hat und deshalb Inkontinenzeinlagen benötigt. Diese hat er bislang im örtlichen Sanitätshaus nach seinen Bedürfnissen auswählen können. Nachdem seine Versicherung aus Kostengründen einen Versorgungsvertrag mit einem Lieferanten geschlossen hat, entsprechen die gelieferten Einlagen nicht mehr den Anforderungen des Patienten. Die UPD erläutert in ihrem Text, was Betroffene in einer solchen Situation unternehmen können.
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Über den Beratungsfall des Monats informiert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=134&cHash=9a61fedadd: "Pauschallieferverträge der Kassen: Nicht immer beste Wahl für die Patienten".
Wer in einer solchen oder ähnlichen Situation Informationen braucht, kann sich direkt an die UPD wenden. Deren Mitarbeiter stehen telefonisch oder in regionalen Beratungsstellen auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung. Alle Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de aufgeführt. Das Beratungstelefon ist montags bis freitags erreichbar, von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 / 0 11 77 22 (kostenlos innerhalb Deutschlands). Bei Fragen zum Thema Krebs kooperiert die UPD direkt mit dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Zum Thema Heil- und Hilfsmittel, die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Zuzahlungen, die Patienten leisten müssen, informiert das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_091/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/H/Glossarbegriff-Heil-und-Hilfsmittel.html?__nnn=true.