Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Ansprechpartner, Adressen, Links
Eine Tumorerkrankung wirft für Betroffene nicht nur medizinische Fragen auf. Oft müssen auch versicherungsrechtliche Angelegenheiten geklärt werden.
Doch wer hilft weiter, wenn es um die Therapiekosten geht? Wer unterstützt bei der Beantragung einer Rehabilitation? Wie können sich Angehörige bei der Pflege helfen lassen? Welche Rechte hat man als Krebspatient am Arbeitsplatz? Wer kennt sich aus mit dem Thema Schwerbehinderung und in Rentenfragen?
Informationen erhalten Krebspatienten bei den nachfolgend aufgeführten Institutionen. Der folgende Text steht auch als Informationsblatt zum Laden und Ausdrucken (PDF) zur Verfügung. Für weitere Fragen steht der Krebsinformationsdienst zudem am Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Wichtig: Erste Ansprechpartner sind auch bei sozialrechtlichen Fragen die behandelnden Ärzte. Sie können die Krankheitssituation und den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen. Viele Maßnahmen der Pflege, der Versorgung zu Hause und der Rehabilitation erfolgen zudem auf der Basis eines von den behandelnden Ärzten ausgestellten Rezepts.
Letzte Aktualisierung: 17.01.2013
Im Krankenhaus: Kliniksozialdienste
Die meisten Krankenhäuser bieten Patienten während des stationären Aufenthaltes eine Beratungsmöglichkeit durch Sozialarbeiter an. Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen. Soll ein Krebspatient nach Hause entlassen werden, unterstützen sie bei der Organisation der notwendigen Versorgung.
Sie helfen auch weiter, wenn Patienten befürchten, durch die Erkrankung in eine finanzielle oder anders geartete Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss. Außerdem können sie über die Anerkennung einer Schwerbehinderung informieren und bei der Antragstellung helfen.
- Termine: über die Stationsleitung, über Ärzte, Schwestern und Pfleger
Krankenkassen
Welche Kosten für welche Leistungen übernommen werden, sollte mit der Krankenversicherung geklärt werden. Dazu gehören Fragen nach der Übernahme von Arzt- und Klinikkosten, die Finanzierung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, der häuslichen Krankenpflege und mehr, aber auch Fragen zu Zuzahlungen, die Patienten selbst leisten müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zudem Ansprechpartner, wenn es um die gesetzliche Pflegeversicherung geht.
Auch Fragen zu Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden durch die Krankenversicherungen beantwortet.
- Persönliche Beratung: die Geschäftsstellen vor Ort
- Zentrale Servicetelefonnummern: auf der Versicherungskarte oder in der Mitgliederzeitschrift der Krankenversicherung
- Im Internet: meist unter dem Namen der Versicherung, also www.aok.de, www.barmer-gek.de usw.
- GKV-Spitzenverband: Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist mit vielen Informationen online unter www.gkv-spitzenverband.de.
- PKV: Die privaten Krankenkassen präsentieren sich gemeinsam unter www.pkv.de.
Träger der Rentenversicherung
In den letzten Gesundheitsreformen wurden viele Rehabilitationsleistungen eindeutiger als früher den gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt aber in vielen Rehabilitationsfragen Ansprechpartner, etwa wenn es um die Rückkehr ins Arbeitsleben oder Rentenfragen geht.
Wer jeweils zuständig ist, klären die Kostenträger selbst ab, Patienten müssen sich darum in der Regel nicht kümmern.
- Zentrale kostenlose Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 - 1 000 48 00, Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr, Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
- Im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de, dort finden sich auch die Adressen der nächstgelegenen Geschäftsstellen.
Servicestellen REHA
Um die Beratung zur Rehabilitation besser koordinieren zu können, wurden die Servicestellen REHA geschaffen, gemeinsam getragen von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren zuständigen Institutionen. Patienten können sich zu Rehabilitationsfragen und zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten lassen.
- Persönliche Beratung: Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung nennen die nächstgelegene Servicestelle.
- Im Internet: Ein Adressverzeichnis ist unter www.reha-servicestellen.de abrufbar.
Krebsberatungsstellen
Viele Krebsberatungsstellen in Deutschland beraten entweder selbst zu sozialrechtlichen Fragen, oder sie verweisen an Ansprechpartner vor Ort und helfen bei der Terminvereinbarung. Krebsberatungsstellen werden von unterschiedlichen Trägern unterhalten.
Am Telefon können Kontaktdaten unter 0800 – 420 30 40 beim KID erfragt werden. Eine Adressliste der regionalen Stellen bietet der Krebsinformationsdienst außerdem in der Rubrik "Wegweiser", unter "Adressen und Links", Stichwort "Krebsberatungsstellen".
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vermittelt unabhängige und neutrale Information. Ratsuchenden steht ein Beratungstelefon zur Verfügung; Beratung in regionalen Büros wird ebenfalls angeboten. Zwei mal pro Woche steht die Beratungshotline auch in türkischer und russischer Sprache zur Verfügung.
- Bundesweites kostenloses Beratungstelefon: 0800 - 0 11 77 22; Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr; Donnerstag von 10.00 bis 20.00 Uhr
- Beratung in russischer und türkischer Sprache montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr:
0800 - 0 11 77 23 (türkisch)
0800 0 11 77 24 (russisch) - Im Internet: www.upd-online.de
Deutsche Krebshilfe (DKH), Härtefonds der Deutschen Krebshilfe
Bei durch Krebs verursachten Notlagen ist der Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe ein kompetenter Ansprechpartner. Krebspatienten, die durch die Erkrankung unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können außerdem beim Härtefonds der DKH Unterstützung beantragen.
- Beratungsdienst: Telefon 0228 – 7 29 90 95 (Montag bis Freitag, 8.00 - 17.00 Uhr) oder per E-Mail an beratungsdienst@krebshilfe.de
- Härtefonds: Telefon 0228 - 7 29 90 94 oder per E-Mail an haertefonds@krebshilfe.de
- Im Internet: www.krebshilfe.de/informations-und-beratungsdienst.html und www.krebshilfe.de/haertefonds.html; Auskünfte per E-Mail unter
Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Beide Ministerien bieten Bürgertelefone an, bei denen sich Krebspatienten unter anderem zu sozialrechtlichen Themen Informationen einholen können. Im Internet ist das Gesundheitsministerium erreichbar unter www.bmg.bund.de, das Arbeits- und Sozialministerium unter www.bmas.de.
Hier die Bürgertelefone des Gesundheitsministeriums, erreichbar von Montag bis Donnerstag, 8.00 - 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 15.00 Uhr, die Kosten sind abhängig vom persönlichen Telefonvertrag:
- Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung: 030 - 340 60 66 01
- Fragen zur Pflegeversicherung: 030 - 340 60 66 02
- Fragen zur gesundheitlichen Prävention: 030 - 340 60 66 03
- Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: 030 / 340 60 66 - 09, Fax: 030 / 340 60 66 – 07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de
Bildtelefon: 030 / 340 60 66 – 08, Video over IP unter gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de
Die Bürgertelefone (Auswahl) des Arbeits- und Sozialministeriums sind von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 erreichbar:
- Fragen zum Arbeitsrecht: 030 - 221 911 004
- Fragen zur Rente: 030 - 221 911 001
- Für Gehörlose und Hörgeschädigte:
Schreibtelefon: 030 – 221 911 016, Video over IP unter gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de, ISDN-Bildtelefon 030 / 18 80 80 80 5, E-Mail info@gehoerlos@bmas.de
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Wolfgang Zöller ist seit 2009 Patientenbeauftragter der Bundesregierung und damit Ansprechpartner für die Belange der Patientinnen und Patienten in Deutschland.
Geschäftsstelle:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 030- 18 441 34 20
Fax: 030 - 18 441 34 22
E-Mail: patientenbeauftragter@bmg.bund.de, ein Kontaktformular gibt es auch im
Internet: www.patientenbeauftragter.de
Weitere Informationsangebote
Privat Versicherte wenden sich bei allen sozialrechtlichen Fragen vorrangig an ihre Versicherung, da deren Leistungen vom jeweils abgeschlossenen Vertrag bestimmt werden.
Krebspatienten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte) können sich mit der regionalen Beihilfestelle wegen einer Beratung in Verbindung setzen.
Bei sozialrechtlichen Fragen gibt es darüber hinaus weitere, nicht bundesweit tätige Ansprechpartner für Krebspatienten, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Informationen über solche regionale Beratungsangebote können oft zum Beispiel bei Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen oder anderen Gesundheitseinrichtungen erfragt werden.
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an