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Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

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Wegweiser, Foto: Image Source/Getty Images © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Kliniksuche: Wo gibt es gute Krankenhäuser?

Die Diagnose Krebs ist gestellt, der Haus- oder Facharzt plant die Überweisung ins Krankenhaus. Doch wo findet man gute Kliniken? Welche Krankenhäuser haben sich auf die Krebsbehandlung spezialisiert? Was ist der Unterschied zwischen einer Akutklinik und einer Rehabilitationsklinik?
Der folgende Text soll Krebspatienten einen Überblick bieten, wie die stationäre Versorgung in Deutschland organisiert ist und wie man gute Ansprechpartner finden kann. Links führen zu entsprechenden Informationsquellen.
Wichtig bleibt aber: Das Gespräch mit den Ärzten, die die Überweisung ins Krankenhaus veranlassen, lässt sich durch Internetinformationen nicht ersetzen. Geht es um die Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung, sind auch die Krankenkassen wichtige Ansprechpartner.

Letzte Aktualisierung: 16.08.2012

Verwandtes Thema: Arztsuche

Das Wichtigste in Kürze: Welche Klinik ist geeignet?

Auf die Krebsbehandlung spezialisiert sind heute die meisten großen Krankenhäuser und Universitätskliniken. Welches Zentrum im individuellen Fall für die Behandlung geeignet sein mag, können Hausarzt oder einweisender Facharzt und Patienten am besten gemeinsam herausfinden. Empfehlungen aus dem Internet können dieses Gespräch über die jeweils beste Klinik nicht ersetzen.

Es gibt jedoch einige wichtige Kriterien, über die man sich informieren kann, und die eine Entscheidung eventuell erleichtern:

  • Die Klinik hat Erfahrung mit der jeweiligen Krebserkrankung.
    Dies lässt sich zum Beispiel indirekt aus der Zahl der jährlich behandelten Patienten ableiten.
  • Ärzte verschiedener Fachrichtungen und auch Fachleute aus anderen Berufsgruppen arbeiten Hand in Hand:
    Die Betreuung erfolgt interdisziplinär. Die meisten großen Krankenhäuser und Universitätskliniken verfügen über solche Fachabteilungen und Zentren innerhalb ihrer Einrichtungen. Bei sogenannten Tumorkonferenzen wird die Krankengeschichte eines Patienten allen Fachleuten zur Besprechung vorgelegt.
  • Eine berechtigte Frage ist auch, ob sich die Klinik an aktuellen medizinischen Leitlinien orientiert.
    Ärztliche Leitlinien werden heute von medizinischen Fachgesellschaften herausgegeben. Sie fassen die aktuell besten Möglichkeiten der Diagnose, Behandlung und Nachsorge einer Erkrankung zusammen. Sie geben einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Ärzte die Therapie dann individuell auf den Patienten anpassen können.
  • Die Klinik arbeitet mit Forschungsverbünden und anderen Organisationen zusammen. 
  • Sie führt klinische Studien mit neuen Verfahren und noch nicht zugelassenen Medikamenten durch.
  • Die Klinik verfügt über eine Ambulanz. Dann sind Untersuchung und Behandlung von Krebspatienten auch ohne stationären Aufenthalt möglich. Auch die Nachsorge kann dann von der Klinik übernommen werden, wenn sich kein niedergelassener Facharzt findet.
  • Die Klinik bietet eine Beratung in sozialrechtlichen, psychologischen und psychosozialen Fragen für Krebspatienten und Angehörige. In vielen Zentren gibt es zudem eine Ernährungsberatung für Krebspatienten sowie weitere themenspezifische Beratungsangebote.
  • Die Einrichtung hat eine Zulassung als reguläres Krankenhaus, die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten. Ob es sich tatsächlich um ein Krankenhaus zur stationären Behandlung handelt, oder zum Beispiel um eine große Arztpraxis oder um eine Tagesklinik handelt, muss für Patienten eindeutig erkennbar sein.

Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, dürfen auch persönliche Wünsche wie die Nähe zum Wohnort oder die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Rolle spielen. So fällt die Unterstützung durch Angehörige leichter, oder eine ambulante Behandlung wird weniger anstrengend.

Wo findet man die entsprechenden Informationen?

Praktisch alle Krankenhäuser verfügen heute über eigene Internetseiten und informieren ihre Patienten über ihr Angebot. Dies macht einen Vergleich jedoch nicht unbedingt leichter.
Seit einigen Jahren ist zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass Patienten auch von ihren Krankenkassen ausführliche Informationen und Hilfe bei der Suche nach Ansprechpartnern erhalten: über die jeweilige Geschäftsstelle, am Telefon oder auf der Internetseite der Versicherung. Die Kassen haben Zugang zu vielen Informationen, darunter auch die Ergebnisse von vergleichenden Qualitätsprüfungen.

  • Wesentliche Daten zur Qualität von Krankenhäusern bietet auch der Gemeinsame Bundesausschuss im Internet, in einer Datenbank unter www.g-ba-qualitaetsberichte.de/.

Gesetzliche Grundlagen: Kliniksuche und Qualitätsberichte

Wie kommen solche Qualitätsberichte zustande?
Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass die Krankenhäuser der Regelversorgung  solche Informationen zu ihrem Angebot und ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen müssen (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V, betreffend nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser). Seit 2005 sind sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Die Aufarbeitung wurde zunächst vom Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) durchgeführt, von 2010 an ist das AQUA-Institut beauftragt (www.sqg.de).

Für Privatkliniken und andere Therapieangebote, die nicht zur Regelversorgung einer Stadt oder Region gehören, gilt diese Vorgabe zur Offenlegung von Daten allerdings noch nicht.

Was kann man den Qualitätsberichten entnehmen? Aufgeführt ist zum Beispiel, wie viele Patienten mit welcher Erkrankung pro Jahr behandelt wurden, aber auch, wie viel Personal zur Verfügung steht.

Ganz einfach zu verstehen sind die bisherigen Qualitätsberichte jedoch nicht. Patienten sollten daher auch ihre Ärzte um Unterstützung bitten, wenn sie Fragen dazu haben.

Viele Krankenkassen haben Auszüge der Qualitätsberichte ihrerseits für gezielte Patienteninformationen zur Kliniksuche genutzt. Sie stehen in der ausführlichen Form im Internet auf den Seiten der Kassen zur Verfügung (die Internetadresse der Krankenversicherung kann man in der Mitgliederzeitschrift oder auf der Versicherten-Chipkarte finden). Weitere Internetseiten, die die Qualitätsberichte aufgreifen und die Suche nach einer Klinik erleichtern, gibt es von unabhängigen Anbietern, etwa die "Weisse Liste" (www.weisse-liste.de) der Bertelsmann-Stiftung und weiterer Organisationen. Die "Weisse Liste" wird auch von der AOK und vielen Ersatzkassen genutzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss bietet unter www.g-ba.de/downloads/17-98-2797/2009-12-17-QS-QB_Faltblatt.pdf (PDF-Datei) zudem ein Faltblatt, das weitere Erläuterungen und Linktipps für Kliniksuchmaschinen enthält.

Checkliste: Was muss mit in die Klinik?

Was gehört in die Tasche, bevor man ins Krankenhaus geht? Welche Unterlagen muss man mitnehmen, welche sollten besser zuhause bleiben? Was muss geklärt werden, bevor man entlassen wird? Hilfestellung bietet eine "Checkliste Krankenhausaufenthalt", die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung im Portal www.weisse-liste.de zur Verfügung steht. Sie kann als PDF-Datei unter www.weisse-liste.de/index.download.8f1739f553449d7b8c1077c2a5cfe2f9.pdf geladen und ausgefüllt werden.

Fachbezeichnungen: Tumorzentren, Organzentren, Onkologische Zentren, Comprehensive Cancer Centers

In den meisten größeren Städten und auch in vielen ländlichen Regionen  haben sich die Kliniken der Krebsbehandlung vor Ort untereinander vernetzt: Sie arbeiten in so genannten Tumorzentren (TZ) oder Onkologischen Schwerpunkten (OSP) zusammen.
Was verbirgt sich hinter diesen beiden Konzepten? Ihr Ansatz ist „interdisziplinär“, die der einzelnen Klinik übergeordnete Struktur des Tumorzentrums soll für einen intensiven Austausch von Experten aus verschiedenen Fachrichtungen untereinander sorgen. So sind Krebspatienten nicht auf das Wissen eines einzelnen Arztes oder einer einzelnen Abteilung angewiesen. Solche Verbünde tragen zudem auch die psychosoziale Betreuung von Krebspatienten und viele weitere andere Angebote gemeinsam. Sie bieten öffentliche Patiententage an, bei denen man sich informieren kann, oder geben Broschüren heraus.

Tumorzentren und Onkologische Schwerpunkte bieten zum einen die klassischen Möglichkeiten der Krebsdiagnostik und Krebstherapie, oft nach international aktuellem Standard, führen zum anderen aber auch klinische Studien zur Verbesserung der Krebsbehandlung durch. Insgesamt arbeiten sie eng vernetzt mit anderen Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Krebsforschung und –bekämpfung zusammen. Die Kliniken innerhalb onkologischer Schwerpunkte und Tumorzentren haben gegebenenfalls auch mit selteneren Erkrankungen und ungewöhnlichen Situationen mehr Erfahrung als kleinere Häuser, weil sie insgesamt eine große Patientenzahl versorgen.

Wie kommt man in ein Tumorzentrum? Erste Anlaufstelle für Patienten sind, am besten mit einer Überweisung des Haus- oder Facharztes, in der Regel die onkologischen Ambulanzen der einzelnen Kliniken in einem Tumorzentrum oder einem Onkologischen Schwerpunkt. Steht schon eindeutig fest, wie ein Patient behandelt werden muss, kann der Haus- oder Facharzt aber auch eine direkte Überweisung zur stationären Behandlung ausstellen.

Organzentren

Bei einigen Erkrankungen gab es in den letzten Jahren besondere Anstrengungen, die Behandlung unabhängig vom Wohnort der Patienten in ganz Deutschland auf ein hohes Niveau anzuheben: Um die Behandlung von Krebs in Deutschland zu verbessern, wurde die Zertifizierung von so genannten Organzentren eingeführt. Zertifizierte Zentren müssen bezüglich ihrer  personellen und apparativen Ausstattung Vorgaben erfüllen und nachweislich über viel Erfahrung in der Behandlung der jeweils genannten Tumorart besitzen.

Derzeit stehen zertifizierte Brustkrebszentren zur Verfügung, weiter Gynäkologische Krebszentren (für Erkrankungen der Gebärmutter und der Eierstöcke), Darmkrebszentren, Prostatakrebszentren, Lungenkrebszentren und Hauttumorzentren. Eine Liste der zertifizierten Zentren ist unter www.oncomap.de abrufbar. Noch sind aber nicht für alle genannten Tumorarten in allen Regionen Deutschlands entsprechende Zentren zertifiziert.

In Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau von Fachzentren für die Brustkrebsbehandlung Ziel einer konzertierten Aktion. Die in diesem Rahmen eingerichteten Zentren können über den einweisenden Arzt oder die Krankenkasse recherchiert werden, auch die regionalen Ärztekammern verfügen über Adressen. Eine Adressliste bietet außerdem das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium unter www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/
Brustzentren_in_NRW_aktuell_zert.pdf
.

Onkologische Zentren

Unter diesem Begriff werden von der Deutschen Krebsgesellschaft Kliniken mit mehreren Organzentren zertifiziert (www.onkozert.de).

Die gleiche Bezeichnung verwenden auch die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, der Berufsverband der Niedergelassenen Hä­matologen und Internistischen Onkologen und die Arbeitsgemeinschaft der leitenden Häma­tologen und Onkologen im Krankenhaus. Sie zertifizieren damit allerdings nicht nur Krankenhäuser, sondern auch spezialisierte Praxen (Adressliste unter www.dgho.de/zertifizierungen/onkologische-zentren/liste-der-oz). Die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen ist eine der Voraussetzungen für diese Zertifizierung.

Zentren für Seltene Erkrankungen

In den letzten Jahren sind an einigen größeren Kliniken Deutschlands Zentren für seltene Erkrankungen eingerichtet worden, an die sich betroffene Patienten wenden können. Solche Einrichtungen, die sich auf die Behandlung auch ungewöhnlicher Tumorerkrankungen spezialisiert haben, sind aber noch nicht flächendeckend in Deutschland verfügbar. Nach den Recherchen des Krebsinformationsdienstes haben sich  die Universitätskliniken beziehungsweise Krebszentren in Berlin,  Bonn, Freiburg, Frankfurt/Main, Heidelberg, Hannover, Tübingen und Ulm besonders zur Behandlung und weiteren Erforschung  seltener Tumorerkrankungen verpflichtet. Diese Auflistung bedeutet jedoch nicht, dass betroffene Patienten an anderen Krebszentren  nicht ebenso sorgfältig betreut werden könnten - noch gibt es keine Zertifizierung oder Prüfung, auch eine Dachorganisation oder eine gemeinsame Internetseite mit bundesweiten Adressen besteht noch nicht.

Comprehensive Cancer Centers - auch in Deutschland?

Onkologische Spitzenzentren mit Förderung Deutsche Krebshilfe

Relativ neu in Deutschland ist die Diskussion um die so genannten Comprehensive Cancer Centers, abgekürzt CCC. Die Bezeichnung kommt aus dem Englischen, besser, aus den USA. Dort steht der Begriff für Krebszentren der höchsten gesetzlich definierten Versorgungsstufe. Wichtige Merkmale sind interdisziplinäre Betreuung und umfassende Information der Patienten sowie die so genannte translationale Forschung. Hierunter versteht man die enge Zusammenarbeit von Grundlagenwissenschaftlern und Klinikern. Ihr Ziel ist, die Erkenntnisse aus der Krebsforschung so schnell wie möglich zum Vorteil für die Patienten in die Klinik zu übertragen.
Die Zentren, die in Deutschland von bereits vorher hochspezialisierten Klinik- und Forschungsverbünden zurzeit aufgebaut werden, gehen daher über das Konzept der heutigen Tumorzentren noch hinaus. Sie versuchen zum Beispiel, die verschiedenen Angebote zur Krebsversorgung in einer Großstadt oder Region für den Patienten noch leichter zugänglich zu machen und Forschung schneller ans Krankenbett zu bringen.
Während in den meisten „klassischen“ Tumorzentren die verschiedenen onkologischen Ambulanzen an unterschiedlichen Standorten in den einzelnen Kliniken angesiedelt sind, wollen die CCCs unter anderem zentrale und gemeinsame Sprechstunden für Krebspatienten bieten. So kann bei einem Termin gleich Kontakt zu mehreren Spezialisten hergestellt werden. Die fachübergreifende Krebsforschung wird groß geschrieben, nicht nur im Bereich der klinischen Studien.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist direkt beteiligt am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg: Das NCT ist ein Kooperationsprojekt des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Universitätsklinik Heidelberg, der Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg und der Deutschen Krebshilfe, mehr unter www.nct-heidelberg.de. Der Krebsinformationsdienst unterhält eine Sprechstunde im NCT. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Universitäts KrebsCentrum Dresden (UCC), wo die erste Außenstelle des Krebsinformationsdienstes telefonische Anfragen beantwortet (mehr dazu unter www.ucc.med.tu-dresden.de und www.ucc.med.tu-dresden.de/krebsinformationsdienst-kid.html). Auch in Dresden können Patienten eine Sprechstunde des Krebsinformationsdienstes besuchen.

Expertenrat: Wohin zur zweiten Meinung?

Bundesministerium für Gesundheit

Krebspatienten haben das Recht, vor anstehenden schwerwiegenden Entscheidungen oder Eingriffen mit weit reichenden Konsequenzen eine zweite ärztliche Meinung in einer qualifizierten Einrichtung einzuholen. Dies gilt auch für gesetzlich Versicherte. Die Kosten für das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. 
Es liegt jedoch im Ermessen der gesetzlichen Krankenversicherung, welche Leistungen sie im Rahmen der zweiten ärztlichen Begutachtung erstattet. Die Ärzte müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, was bedeutet, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, so formulieren es die entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch V.
Was bedeutet dies für Patienten? Die Klärung der Frage, ob eine zweite Meinung sinnvoll ist, kann mit der Frage beginnen, ob sich Betroffene ausreichend informiert fühlen, um eine Entscheidung zu treffen. Ist dies nicht der Fall, sollte nicht sofort das nächste Zentrum eingeschaltet werden, sondern zuerst das Gespräch mit den bisherigen Ansprechpartner gesucht werden. Oft lässt sich bei einem zweiten Termin viel besser klären, auf welcher Basis Ärzte ihre Empfehlungen ausgesprochen haben, wie viel Erfahrung diese mit der jeweiligen Erkrankung haben, ob sie tatsächlich keine Alternativen zur vorgeschlagenen Behandlung sehen oder ob sie Literatur nennen können, auf die sie sich beziehen.
Bleiben immer noch Fragen offen, hilft nur die direkte Ansprache; dabei sollte man auch die persönliche Unsicherheit schildern. In einem solchen Gespräch kann dann auch der Wunsch nach einer Zweitmeinung, auf englisch gelegentlich auch als "second opinion" bezeichnet, besprochen und gegebenenfalls um eine Überweisung in ein mindestens gleichwertig qualifiziertes Zentrum gebeten werden.
Geklärt werden sollte auch, wie viel Zeit sich ein Patient maximal für das Überdenken einer Situation nehmen kann, um keine Risiken durch zu langes Warten einzugehen.
Um Doppeluntersuchungen und unnötige Belastungen für Patienten zu vermeiden, sollte bei der Vorstellung alles an Unterlagen, Bildern und Arztbriefen vorgelegt werden, was zur Verfügung steht.

Wie vorgehen: So kommen Sie ins Krankenhaus

Zurzeit ist die Situation, was die Versorgung von Krebspatienten durch Kliniken, Klinikambulanzen und große Zentren mit klinischer Forschung angeht, in einem Umbruch begriffen. Es gibt daher, über die Empfehlung durch den behandelnden Haus- oder Facharzt hinaus, keine einzelne für Krebs spezifische Linkliste, auf die Krebspatienten zurückgreifen könnten.
Die meisten Kliniken sind heute direkt unter ihrem Namen im Internet zu finden. Allerdings ist es oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was ein Krankenhaus anbietet, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen die Therapie bezahlen, ob Patienten auch ambulant behandelt werden können oder nicht. Hier hilft im Zweifelsfall die Unterstützung durch Arzt und Krankenversicherung weiter. Auch der Krebsinformationsdienst kann am Telefon oder per E-Mail die Suche nach Auskünften unterstützen.

Die Mehrheit der Tumorzentren in Deutschland haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, der ADT e.V. Sie listet ihre Mitglieder unter www.tumorzentren.de im Internet auf. Achtung: Verlinkt sind hier überwiegend die Geschäftsstellen, sie sind nicht automatisch die erste Anlaufstelle für Patienten. Häufig helfen die Seiten aber mit Links zu den kooperierenden Krankenhäusern im jeweiligen Tumorzentrum weiter, oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle können Adressen und Telefonnummern der richtigen Ansprechpartner nennen.

Unter www.uniklinik-freiburg.de/tumorzentrum/live/
krebs-webweiser/tumorzentren.html
 listet der Krebs-Webweiser Freiburg eine Zusammenstellung von Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkten und den neuen, zum Teil noch im Aufbau begriffenen Comprehensive Cancer Centers  auf.

Seltene Erkrankungen, Studienzentralen, Kompetenznetze

Manche Erkrankungen sind so selten, dass die meisten Ärzte und selbst größere Kliniken pro Jahr nur wenige oder gar keine dieser Patienten sehen. Damit auch für seltenere medizinische Eingriffe eine gute Versorgungsqualität gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die sogenannte Mindestmengenvereinbarung erarbeitet. Sie sieht derzeit vor, dass zum Beispiel komplexere Operationen der Bauchspeicheldrüse oder der Speiseröhre sowie Stammzelltransplantationen nur Zentren abrechnen können, die pro Jahr eine festgesetzte Mindestzahl von Patienten behandeln.
Welche Kliniken diese Kriterien jeweils erfüllen, kann der einweisende Haus- oder Facharzt anhand der genannten Qualitätsberichte nachprüfen oder direkt dort erfragen. Hintergrundinformationen gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.g-ba.de, Stichwort Mindestmengen.

Für einige Krebserkrankungen oder bestimmte Situationen im Verlauf ansonsten häufiger Tumorarten gibt es von den thematisch zuständigen Fachgesellschaften die Empfehlung für Patienten, sich nur in sehr spezialisierten Zentren oder Praxen und eventuell sogar grundsätzlich unter Studienbedingungen behandeln zu lassen. Sind solche Empfehlungen vorhanden, hat der Krebsinformationsdienst sie bei seinen Informationen in der Rubrik "Krebsarten" nach Möglichkeit berücksichtigt und informiert am Telefon oder per Mail. 

Solche Empfehlungen – die nur einen Rahmen vorgeben können, aber nicht bindend sind - gelten vor allem für Patienten mit Leukämien. Weitere Informationen, auch für Ärzte, bietet das Kompetenznetz Leukämien an,  unter www.kompetenznetz-leukaemie.de. Für Lymphompatienten gibt es ein vergleichbares Angebot vom Kompetenznetz Lymphome, online unter www.lymphome.de/Gruppen/Studienzentralen.jsp; dort sind auch Fachärzte und Krankenhäuser abrufbar, die im Kompetenznetz mitarbeiten. Das Kompetenznetz Pädiatrische Hämatologie und Onkologie gibt Eltern erkrankter Kinder und Jugendliche entsprechende Auskünfte unter  www.kinderkrebsinfo.de und listet die beteiligten Zentren auf.

Rehabilitationskliniken: Wieder zu Kräften kommen

Kliniken, die eine besondere Nachbetreuung von Krebspatienten während einer stationären Rehabilitation oder einer so genannten Anschlussheilbehandlung durchführen können, müssen ihre besondere Qualifikation im Rahmen der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches nachweisen. Sie sind nicht zu verwechseln mit den normalen Krankenhäusern für die Akutbehandlung. Und sie haben auch nichts zu tun mit Kurhotels oder anderen Einrichtungen, in denen man sich eher auf der privatern Basis eines Urlaubs erholen kann.

Derzeit können gesetzlich versicherte Krebspatienten, bei denen eine Anschlussrehabilitation oder eine stationäre "Reha" zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist, sich nur bedingt aussuchen, in welche Klinik sie möchten: Ihr Versicherungsträger entscheidet nach Verfügbarkeit von freien Zimmern und vor allem anhand der ganz besonderen Vorgaben, die sich aus der individuellen Situation ergeben.
Gibt es aus individueller Sicht wichtige Gründe, die für eine ganz bestimmte Einrichtung sprechen, sollten Patienten jedoch ihre Ärzte oder den Kliniksozialdienst um Hilfe bitten. So lässt sich möglicherweise innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine individuelle Lösung finden.

Anlaufstellen bei Fragen zur Rehabilitation

Ob eine stationäre medizinische Rehabilitation oder andere Maßnahmen sinnvoll sind und welche Ansprüche im Rahmen der persönlichen Versicherung bestehen, lässt sich meist schon vor der Entlassung während des Klinkaufenthaltes klären. Die Mitarbeiter der Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragsstellung. Kostenträger kann die Krankenkasse sein, auch die Rentenversicherung kommt infrage, bei beruflich bedingten Krebserkrankungen kann es auch die gesetzliche Unfallversicherung sein.

Für Patienten, die bereits entlassen sind, fungieren die zentralen Servicestellen REHA als Ansprechpartner. Für den Kontakt mit einer dieser Servicestellen ist es egal, bei welcher Versicherung man  ist oder ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherungerfragt werden; eine Liste gibt es auch online.
Die gesetzlichen Rentenversicherungen arbeiten seit Oktober 2005 gemeinsam und bieten neben Auskünften auch Adressen von Beratungsstellen vor Ort sowie von Rehabilitationskliniken.

Wie eine Reha abläuft und welche Leistungen infrage kommen, erläutert der Krebsinformationsdienst im Text "Rehabilitation nach Krebs".