Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Angebote für Selbstzahler
Sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Patienten müssen sie in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll? Was müssen Interessierte wissen, bevor sie sich für eine IGeL entscheiden?
Der Krebsinformationsdienst gibt in diesem Text einen kurzen Überblick über Individuelle Gesundheitsleistungen in der Onkologie und nennt Ansprechpartner und Informationsquellen.
Letzte Aktualisierung: 28.06.2012
Inhaltsübersicht
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen eigentlich?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind nicht zwingend medizinisch notwendig, sondern "Extras". Für manche fehlt auch der Nachweis des Nutzens. Daher muss man sie selbst zahlen.
Per Gesetz sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten. Sie handeln im Auftrag aller Versicherten, und können nicht mehr ausgeben, als sie durch Beiträge der gesetzlich Versicherten einnehmen: Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zwingend medizinisch notwendig sind, dürfen die Kassen daher in der Regel nicht übernehmen.
Auch wenn der Nutzen einer Methode nicht eindeutig wissenschaftlich belegt ist, kann der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen, dass sie aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen wird.
Trotzdem können Patienten auch zusätzliche Untersuchungen und Behandlungen in Anspruch nehmen: Der Entscheid, dass die Krankenversicherung für ein Verfahren nicht zahlt, bedeutet nicht, dass die entsprechende Methode untersagt oder gar illegal ist.
- Viele Ärzte bieten solche Zusatzleistungen inzwischen als sogenannte IGeL an. Patienten müssen die Kosten dafür jedoch selbst übernehmen.
Individuelle Gesundheitsleistungen gibt es auch in der Krebsmedizin: Ein Beispiel sind Früherkennungstests, die über die vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Untersuchungen hinausgehen. Sie können gemacht werden, sind aber nicht zwingend notwendig, und bei einigen ist der Nutzen sogar höchst umstritten.
Auch Behandlungen, bei denen die Grenze zwischen Medizin und Kosmetik oder Wellness verschwimmt und die mehr dem Wohlbefinden dienen als der Gesundheitsförderung, zählen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen. Beispiele sind einige Behandlungen beim Hautarzt.
Bei vielen alternativmedizinischen Diagnose- oder Therapieverfahren fehlt der Nachweis, dass sie wirklich gegen Krebs wirken – auch dann zahlen viele Kassen nicht.
Gesetzliche Grundlagen: Was muss die Kasse zahlen?
Gesetzliche Kassen müssen zahlen, was für Patienten sinnvoll und bedarfsgerecht ist und was dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entspricht.
Im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt: Sie soll die Gesundheit der Versicherten erhalten oder wiederherstellen und zur Verbesserung der Gesundheit beitragen. Versicherte haben Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Versorgung.
Die Krankenkassen sind aber auch per Gesetz verpflichtet, auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen zu achten.
Versicherte tragen laut Sozialgesetz Mitverantwortung für ihre Gesundheit: Sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch Vorsorgemaßnahmen und durch aktive Beteiligung an Behandlung und Rehabilitation dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen oder wieder gesund zu werden.
Welche medizinischen Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt, ist im sogenannten "Leistungskatalog" der Krankenkassen festgelegt. Diesen "Leistungskatalog" darf man sich nicht als eine Liste oder eine Broschüre vorstellen, in der sämtliche Leistungen detailliert verzeichnet wären. Vielmehr handelt es sich um Rahmenbestimmungen, die festlegen, was die Kassen zahlen müssen und was nicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen regeln die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung, also alle Früherkennungsverfahren, Untersuchungen und Behandlungen. Auch die häusliche Krankenpflege, die Behandlung im Krankenhaus und die Rehabilitation gehören dazu. Im Leistungskatalog der Kassen erfasst sind zudem die Versorgung mit Arzneimitteln, mit Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Welche Untersuchungen und Behandlungen im Einzelnen zum "Leistungskatalog" der gesetzlichen Krankenkassen gehören, legt nicht der Staat fest: Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaften und der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen vereinbaren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, www.g-ba.de) Richtlinien, was von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss und was nicht. Auch Patienten- und Verbrauchervertreter sind mit einbezogen und nehmen beratend an den Sitzungen teil.
IGeL oder Zuzahlung?
IGeL sind nicht zu verwechseln mit Zuzahlungen: Hier trägt die Krankenkasse die Haupt-Kosten für die Leistung, die Patienten müssen aber einen Eigenbetrag dazugeben, zum Beispiel bei Medikamenten oder bei der Krankenhausbehandlung. Auch die bis Ende 2012 fällige Praxisgebühr zählte zu diesen Zuzahlungen.
Nicht im Leistungskatalog: Was muss man selbst zahlen?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Aber auch die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte werden nicht in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen.
Was Patienten in der Regel selbst bezahlen müssen:
- Leistungen, deren Nutzen wissenschaftlich nicht eindeutig belegt ist,
- Leistungen, die für die Krankenkassen und damit für die Gemeinschaft der Beitragszahler unwirtschaftlich sind, weil die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen,
- Untersuchungen und Behandlungen, für die es günstigere Alternativen mit vergleichbar gutem Ergebnis gibt,
- medizinisch nicht notwendige Untersuchungen und Behandlungen. Dazu gehören zum Beispiel Verfahren, die nicht der Steigerung der Gesundheit dienen, sondern allein dem Wohlbefinden oder der individuellen Lebensgestaltung.
Eine Übersicht über häufige Individuelle Gesundheitsleistungen gibt es im Internet unter www.igel-monitor.de.
Typische Beispiele sind kosmetische Behandlungen, etwa die Entfernung harmloser Hautmale, reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen. Als IGeL werden zudem einige Früherkennungsuntersuchungen angeboten, die über die vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Untersuchungen hinausgehen.
Auch in der Krebsmedizin gibt es konkrete Beispiele. Nicht zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm zählen beispielsweise
- die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) bei Männern, wenn es bei ihnen keine Hinweise auf Prostata-Krebs gibt, oder
- die vaginale Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs.

Bei beiden Untersuchungen fehlt bislang der wissenschaftliche Nachweis, dass sie tatsächlich nützlich sind: Ob Männer ohne Beschwerden wirklich seltener an Prostata-Krebs sterben, wenn sie regelmäßig ihren PSA-Blutwert messen lassen, oder ob ansonsten gesunde Frauen einen Vorteil von der Ultraschalluntersuchung haben, steht nicht fest.
Welche anerkannten Untersuchungen zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm es in Deutschland gibt, listet der Text "Früherkennungsuntersuchungen – Krebsvorsorge" auf.
Ein weiteres Beispiel sind manche Behandlungen beim Hautarzt: Selbstverständlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Früherkennung auf Hautkrebs sowie die Untersuchung und Entfernung verdächtiger Hautveränderungen. Wer sich dagegen aus kosmetischen Gründen harmlose Warzen oder sogenannte "Alterswarzen" entfernen lassen möchte, muss selbst zahlen: Diese Behandlung gilt nicht als medizinisch notwendig.
Selbst gezahlt werden müssen auch viele Behandlungen aus der Naturheilkunde sowie komplementäre oder alternative Therapien. Auch hier werden den Krankenkassen Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht. Der G-BA prüft, was über Nutzen und Wirkung der Methoden bekannt ist und richtet sich dabei nach wissenschaftlichen Studien und Stellungnahmen der ärztlichen Dachverbände: Wo ausdrückliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, dürfen die Kassen die Beiträge der gesetzlich Versicherten nicht zur Kostenübernahme einsetzen.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) bietet eine Übersicht über häufige Individuelle Gesundheitsleistungen an. Er bewertet diese nach Wirkung, Nutzen und Schaden auf der Internetseite www.igel-monitor.de.
Gibt es Ausnahmen für gesetzlich Versicherte?
Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten einige zusätzliche Leistungen an, die über den Leistungskatalog der GKV hinausgehen. Sie verstehen dies als Service. Einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme können Versicherte daraus nicht ableiten. Es lohnt sich aber, bei der Kasse nachzufragen.
Eine weitere Ausnahme sind Kosten, die bei der Behandlung in klinischen Studien anfallen: Für experimentelle Therapien oder neue, noch nicht zugelassene Mittel müssen die Krankenkassen zwar ebenfalls nicht zahlen. Für Patienten entstehen meist trotzdem keine Kosten: Therapien im Rahmen der Krebsforschung werden in der Regel von Universitätskliniken oder anderen forschenden Krankenhäusern übernommen oder von den Anbietern, die neue Verfahren auf den Markt bringen wollen. Wie Krebsforschung finanziert wird, erläutert der Text "Ursachen aufklären, Diagnose und Behandlung weiterentwickeln".
Was ist mit Privatversicherten?
Grundsätzlich gibt es auch für Privatversicherte Regelleistungen, deren Kosten übernommen werden, und Individuelle Gesundheitsleistungen, die sie selbst zahlen müssen. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gelten allerdings die individuellen Verträge, die sie mit ihren Krankenkassen abgeschlossen haben. Welche Untersuchungen und Behandlungen eine private Krankenversicherung übernimmt, kann von Kasse zu Kasse verschieden sein. Auch Privatpatienten sollten sich daher informieren, welche Leistungen die Versicherung übernimmt und welche nicht.
Individuelle Gesundheitsleistungen: Ja oder nein?
Folgende Fragen sollten Patienten für sich beantworten können, bevor sie sich für eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheiden:
- Hat der Arzt genau erklärt, warum eine IGeL aus seiner Sicht in meinem Fall sinnvoll ist?
- Habe ich ausreichend Bedenkzeit, mich für oder gegen die Leistung zu entscheiden und mich weiter zu informieren?
- Wie sicher ist der medizinische Nutzen der IGeL belegt?
- Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Hat der Arzt eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung der IGeL mit mir getroffen?
Eine schriftliche medizinische Begründung und eine Quittung sind zum Beispiel deshalb wichtig, weil manche Individuellen Gesundheitsleistungen bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich abgesetzt werden können.
Patienten, die sich nicht sicher sind, ob sie sich für eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheiden sollen, sollten sich unbedingt weiter informieren und sich beraten lassen. Wichtiger Ansprechpartner ist die Krankenkasse. Hier können Interessierte erfahren, wie die Kasse den Nutzen der Leistung einschätzt und warum sie die Kosten nicht übernehmen kann.
Weitere Auskünfte: Informiert entscheiden
Der Krebsinformationsdienst steht als Ansprechpartner bei Krebsthemen am Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Eine kritische Bewertung verschiedener Individueller Gesundheitsleistungen nach Wirkung, Nutzen und Schaden bietet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) auf der Seite "IGeL-Monitor – Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand": www.igel-monitor.de.
Weiterführende Informationen beim Krebsinformationsdienst
Für Interessierte und Fachkreise: Quellen, Informationen, Positionen und Stellungnahmen zum Thema IGeL
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) bietet eine Übersicht über Individuelle Gesundheitsleisten auf der Seite "IGeL-Monitor – Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand", im Internet unter www.igel-monitor.de. Fachleute bewerten dort die einzelnen Leistungen nach Wirkung, Nutzen und Schaden. Grundlegende Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bietet der MDS in einer PDF-Broschüre, unter www.mds-ev.de/media/pdf/IGeL_GrundlegInfo_2012_04_20.pdf.
Die Broschüre "Selbst zahlen?" bietet Informationen und eine Checkliste zu Individuellen Gesundheitsleistungen. 2012 wurde sie in der 2. Auflage von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herausgegeben. Im Internet ist sie auf der Seite der Bundesärztekammer unter www.baek.de/downloads/igel-check.pdf als PDF abrufbar.
Die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen geben "Patiententipps zu IGeL-Leistungen – Wenn Sie beim Arzt extra bezahlen sollen", im Internet unter www.vz-nrw.de/mediabig/37832A.pdf.
Ein Video des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) informiert zu der Frage: Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen? Es ist auf der Seite des SOVD abrufbar unter: www.sovd-tv.de/2012/04/13/igel-individuelle-gesundheitsleistungen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden im Sozialgesetzbuch V geregelt: SGB V, Kapitel III (§§11-68): www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG000600328.
Die Deutsche Agentur für Health-Technology-Assessment (HTA) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat 2011 einen HTA-Bericht über Individuelle Gesundheitsleistungen veröffentlicht. Hierin wird der Stellenwert der IGeL im deutschen Gesundheitssystem untersucht. Im Internet ist der Bericht im PDF-Format auf den Seiten des DIMDI abrufbar: http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta280_bericht_de.pdf. Eine Kurzfassung des Berichts findet sich hier: http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta280_kurzfassung_de.pdf.
Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) hat bereits 2004 unter 3.000 Versicherten eine Umfrage durchgeführt, um festzustellen, welche Patienten IGeL-Angebote nutzen und bei welchen Fachärzten sie vor allem in Anspruch genommen werden. Die Ergebnisse sind im Internet im PDF-Format einsehbar: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_wido_monitor/wido_mon_prizusatz_1004.pdf.
Ebenfalls beim WIdO findet sich eine Stellungnahme zum Thema "Individuelle Gesundheitsleistungen – Spagat zwischen Markt und Medizin" aus dem Jahr 2006: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_ggw/wido_ggw_aufs2_0406.pdf.
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