
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deMit dem Ende der eigentlichen medizinischen Behandlung kommt für viele Lymphompatienten nicht automatisch der Alltag zurück: Ihr Leben und meist auch das ihrer Familie hat sich verändert, und der Weg zurück zur Normalität braucht seine Zeit.
Erfolgte die Therapie mit heilender Absicht, stellt sich vielen Betroffenen
die Frage, was sie selbst tun können, um die weitere Genesung zu fördern und
einen Rückfall zu vermeiden. Wenn die Erkrankung durch die Therapie nur
zurückgedrängt werden konnte, steht im Vordergrund, was kommen wird, wie
gegebenenfalls Beschwerden gelindert werden können und wer dabei unterstützt,
die Situation langfristig zu bewältigen.
Eine umfassende Nachsorge und
Rehabilitation helfen hier weiter. Dazu gehören die psychologische sowie soziale
Betreuung und Begleitung, die körperliche Wiederherstellung und das Abwenden
oder Vermindern von Krankheits- oder Behandlungsfolgen.
Wenn die Erkrankung soweit zurückgedrängt wurde, dass keine Lymphomzellen mehr nachweisbar sind, sprechen Onkologen von einer kompletten Remission. Für Patienten bleibt auch bei einem solchen Befund der enge Kontakt zum behandelnden Arzt oder zum behandelnden Zentrum wichtig:
Patienten in Vollremission nach einem Morbus Hodgkin oder einem aggressiven Non-Hodgkin-Lymphom raten die behandelnden Ärzte derzeit zu einem langjährigen Nachsorgeplan, vor allem um auf lange Sicht Therapiefolgen rechtzeitig zu erkennen. Die Details der Nachsorgeuntersuchungen sowie die Abstände können sich individuell und von Zentrum zu Zentrum geringfügig unterscheiden. Auch spielt es eine Rolle, ob Patienten im Rahmen von Studien behandelt wurden: Dann ist meist auch die Nachsorge noch in einem Studienplan besonders geregelt.
Für Patienten mit niedrig malignem Lymphomen ist ein auf ihre individuelle Situation abgestimmter Termin-, Untersuchungs- und Behandlungsplan besser als eine Nachsorge nach starrem Schema: Was wann und wie oft gemacht wird, ist abhängig von der Art der Erkrankung, dem Rückfallrisiko, der Intensität der durchgeführten Therapie und den möglichen Therapiefolgen. Wurde die Behandlung unter Studienbedingungen begonnen, entspricht meist auch der Nachsorgeplan noch bestimmten Vorgaben. Wichtig in den regelmäßigen Gesprächen mit den behandelnden Ärzten ist das Thema Lebensqualität. Daran richten sie nach Möglichkeit alle weiteren Maßnahmen aus. So können einige Betroffene je nach Situation sogar lange ohne Behandlung auskommen ("Watch and Wait"), wenn sie sich gut fühlen und eine Therapie voraussichtlich mehr Nebenwirkungen als Nutzen hätte. Treten aber Beschwerden auf, ist der baldige Kontakt zum Arzt wichtig, auch wenn eigentlich gerade kein Termin anstünde.
Patienten nach einer Hochdosisbehandlung und Stammzelltransplantation brauchen eine sehr intensive Nachbetreuung in spezialisierten Zentren oder entsprechenden Praxen, vor allem dann, wenn die Zellen von einem anderen Spender (allogene Transplantation) stammten. Sie orientiert sich am aktuellen Gesundheitszustand und wird individuell gestaltet.
Um wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, die tägliche Arbeit und den Alltag bewältigen zu können und Langzeitfolgen einer Erkrankung möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die sogenannte Rehabilitation. Leistungsträger sind meist die Rentenversicherung, auch die Krankenkassen kommen infrage. Bei privat Versicherten gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags, hier sind sehr unterschiedliche Regelungen möglich, was den Anspruch auf eine Rehabilitation angeht. Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekliniken", "Kur") oder ambulante Angebote. Für Lymphompatienten, die wieder zurück in den Beruf möchten, sind Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen möglich. Welche Ansprüche wer und wann hat, was in welcher Situation sinnvoll ist, lässt sich für Patienten mit malignen Lymphomen schon im Rahmen der Erstbehandlung abklären.
Geschulte Mitarbeiter in den sogenannten Kliniksozialdiensten stehen als Ansprechpartner für Patienten in stationärer Behandlung bereit. Sie helfen, gemeinsam mit den behandelnden Ärzten, bei der Antragsstellung für Rehabilitationsmaßnahmen, klären Fragen zur Situation am Arbeitsplatz, zu einer eventuellen Schwerbehinderung und andere Themenbereiche ab. Sie sollten nicht zuletzt deshalb frühzeitig angesprochen werden, weil viele Lymphompatienten mit einer längeren Behandlung rechnen müssen. So lässt sich Problemen am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung von vornherein vorbeugen.
Seit 2002 stehen für gesetzlich versicherte Patienten, die ambulant behandelt werden und keinen Kontakt zu einem Kliniksozialdienst haben, zur Beratung die zentralen Servicestellen REHA zur Verfügung, unabhängig davon, wo oder bei wem man versichert ist. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden, im Internet gibt es eine Liste unter www.reha-servicestellen.de. Hier können ebenfalls Fragen zur Schwerbehinderung oder zur zeitweiligen oder dauerhaften Berentung besprochen werden. Besonders wichtig ist eine rechtzeitige Beratung für Lymphompatienten, die chronisch erkrankt sind, mit langfristigen Folgen wie Infektanfälligkeit oder Fatigue zu rechnen haben, oder deren Behandlung voraussichtlich nicht innerhalb der 78 Wochen abgeschlossen werden kann, in denen Arbeitnehmer normalerweise Anspruch auf Krankengeld haben.