
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deFrüh erkannt lassen sich auffällige Veränderungen der Haut in der Regel gut behandeln. Aus diesem Grund raten Hautärzte regelmäßig zu einer sorgfältigen Selbstuntersuchung der Haut. Seit dem 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Zuvor wurde die ärztliche Inspektion der Haut nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Verdacht auf Hautkrebs vorlag. Durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von November 2007 ist die Untersuchung auf Hautkrebs damit im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm verankert. (Die aktuelle Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Fachleute findet sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss als PDF unter www.g-ba.de/downloads/62-492-424/RL_KFE_2010-02-18.pdf).
Ziel des Hautkrebs-Screenings ist es, auffällige Veränderungen der Haut rechtzeitig aufzuspüren, bevor Krebs entsteht. Zudem verbessern sich die Heilungschancen einer bereits vorhandenen Krebserkrankung deutlich, wenn diese in einem frühen Stadium erkannt wurde. Da sich die Haut einfach untersuchen lässt – Veränderungen sind mit dem bloßen Auge erkennbar – ist gerade die Früherkennung auf Hautkrebs vergleichsweise einfach und wenig belastend durchführbar.
Im Rahmen der "Vorsorgeuntersuchung" der Haut fragt der Arzt zunächst nach möglichen Vorerkrankungen (Anamnese). Anschließend untersucht er die gesamte Körperoberfläche nach sichtbaren Hautveränderungen ab, auch den behaarten Kopf sowie alle Hautfalten (Intertrigines) und Schleimhäute. Der untersuchende Arzt sollte darüber informiert werden, ob Hautveränderungen neu aufgetreten sind oder ob sich Flecken in Größe oder Färbung verändert haben. Vor allem Personen mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko, sollten daher ihre Haut regelmäßig selbst beobachten.
Im Anschluss an die Ganzkörperinspektion bespricht der Arzt die Ergebnisse mit dem Patienten und berät je nach Befund über die weitere Vorgehensweise. Der Arzt ist dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchung schriftlich festzuhalten.
Werden im Rahmen der Früherkennung verdächtige Hautveränderungen entdeckt, so müssen diese immer durch einen Hautarzt (Dermatologen) abgeklärt werden. Sofern es sich nicht um den Erstuntersucher handelt, führt dieser ebenfalls eine Ganzkörperinspektion durch und überprüft insbesondere die auffälligen Befunde des Voruntersuchers. Bei Bedarf entnimmt er eine Gewebeprobe und lässt diese feingeweblich (histologisch) untersuchen.
Die "Vorsorgeuntersuchung" kann von entsprechend ausgebildeten Hautärzten (Dermatologen) vorgenommen werden, außerdem von hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktischen Ärzten, die eine entsprechende Zusatzqualifikation für das Hautkrebsscreening erworben haben. Finden sich verdächtige Hautveränderungen, überweisen Hausärzte oder andere Fachärzte dann für die weitere Abklärung zum spezialisierten Dermatologen.
Praktisch jeder Mensch weist "Muttermale" auf. Die meisten dieser braunen Flecken, die Fachleute als Nävus (Mehrzahl: Nävi) bezeichnen, sind aber völlig harmlos. Manchmal können sie allerdings ihre Form, Farbe oder Größe verändern oder es kommen neue, ungewöhnlich aussehende Nävi hinzu. Dann sollten Betroffene vorsichtshalber einen Arzt aufsuchen. Mit fortschreitendem Alter entwickeln viele Menschen darüber hinaus zunächst flache, unregelmäßig geformte Hautpigmentierungen, die später eine rauhe Oberfläche bekommen können. Sie entstehen häufig auf den Händen, im Gesicht und bei Männern auch auf dem unbehaarten Kopf, was sie als typische Lichtschäden ausweist.
Um sicherzustellen, dass verdächtige Veränderungen frühzeitig abgeklärt werden, empfehlen Hautärzte zudem eine regelmäßige Selbstuntersuchung der Haut. Dabei sollte möglichst keine Hautpartie ausgespart werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, die nur selten der Sonne ausgesetzt und/oder nur schwer von einem selbst einsehbar sind wie Rücken, behaarte Kopfhaut, Gesäß, Genitalbereich, Fußsohlen und die Haut zwischen den Fußzehen und unter den Fuß- und Fingernägeln. Ein Ganzkörperspiegel, ein Handspiegel und helles Licht erleichtern die Untersuchung; der beste Zeitpunkt für die Inspektion ist nach dem Duschen oder Baden. Zur Orientierung dient dem Selbstuntersucher die so genannte "ABCDE-Regel", mit deren Hilfe ärztlich abzuklärende Veränderungen identifiziert werden können:
Außerdem sind Farbveränderungen (F), Größenzunahme (G), Blutungen
(Hämorrhagien: H) und Juckreiz (J) hochgradig verdächtige Zeichen, die
eine Abklärung beim Hautarzt oder in einer Hautklinik unbedingt
notwendig machen. Mehr Informationen dazu gibt es zum Beispiel bei der
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention ADP e.V., im Internet
unter www.unserehaut.de.