Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

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Nachsorge bei Gebärmutterhalskrebs:
Rückfälle frühzeitig erkennen, Behandlungsfolgen auffangen

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Der folgende Text "Gebärmutterhalskrebs - Rehabilitation und Nachsorge" ist Teil einer umfassenderen Information zum Thema Zervixkarzinom. Sie richtet sich an Patientinnen mit dieser Erkrankung, ihre Angehörigen und Freunde. Informationen aus dem Internet können es erleichtern, sich ein Bild über eine Krebserkrankung zu machen. Sie ersetzen jedoch nicht das Gespräch mit den behandelnden Ärzten.

Rehabilitation

Um wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, die tägliche Arbeit und den Alltag bewältigen zu können und Langzeitfolgen einer Erkrankung möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, haben gesetzlich versicherte Krebspatientinnen in der Regel Anspruch auf Leistungen im Rahmen der so genannten Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten meist die Rentenversicherung, auch die Krankenkassen kommen in Frage. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.

Für den Anspruch auf die auch nicht ganz korrekt als "Nachsorgekur" bezeichnete Behandlung sind allerdings die Schwere der Erkrankung und der Umfang der Behandlung mit ausschlaggebend. Weitere individuelle Faktoren entscheiden darüber, ob die Rehabilitation stationär oder ambulant durchgeführt wird.

  • Selbst länger anhaltende Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut (nach dem Ergebnis der Abstrichuntersuchung als Pap IVa bezeichnet) gelten nicht als Gebärmutterhalskrebs, sondern als Vorstufe. Die Regelungen zur Rehabilitation nach Krebs greifen hier also nicht.

Einen Überblick über Diagnose und Behandlung dieser Vorstufen eines Zervixkarzinoms hat der Krebsinformationsdienst hier zusammengestellt.

Wie wird die Rehabilitation organisiert?

Zur Rehabilitation nach einer Krebserkrankung gehören je nach individueller Situation Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekurkliniken") oder ambulante Angebote, gegebenenfalls  Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen. Zum Thema Sozialrecht hat der Krebsinformationsdienst auch ein Informationsblatt mit den wichtigsten Ansprechpartnern zusammengestellt, hier im PDF-Format zum Lesen und Ausdrucken.

  • Welche Ansprüche wer und wann hat, was in welcher Situation sinnvoll ist, lässt sich für Patientinnen mit Gebärmutterhalskrebs häufig schon in der Klinik durch den behandelnden Arzt abklären.
  • Geschulte Mitarbeiter in den so genannten Kliniksozialdiensten stehen als Ansprechpartner bereit und helfen gegebenenfalls gemeinsam mit den behandelnden Ärzten bei der Antragsstellung.
  • Seit 2002 stehen für Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA zur Verfügung, unabhängig davon, wo oder bei wem man (gesetzlich) versichert ist. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden. Im Internet ist ein Verzeichnis beispielsweise unter www.reha-servicestellen.de abrufbar, geordnet nach Bundesland, Ort oder nach Leistungsträger.

Nachsorge

Wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist, beginnt eine Zeit, in der viele Patientinnen nach einer fortgeschritteneren Gebärmutterhalskrebserkrankung zunächst ratlos und unsicher sind. Ihr Leben und meist auch das ihrer Familie hat sich verändert, und der Weg zurück zur Normalität braucht seine Zeit. Erfolgte die Therapie mit heilender Absicht, fragen sich die Patientinnen oft, was sie selbst tun können, um die weitere Genesung zu fördern und einen Rückfall zu vermeiden. Wenn durch die Therapie nicht alle Krebsherde beseitigt werden konnten, steht die Frage im Vordergrund, was kommen wird, wie gegebenenfalls Beschwerden gelindert werden können und wer helfen kann, diese schwierige Situation zu bewältigen. Eine umfassende Nachsorge kann hier entscheidend helfen. Sie beinhaltet die psychologische sowie soziale Betreuung und Begleitung der Patientinnen, die Wiederherstellung und das Abwenden oder Vermindern von Krankheits- oder Behandlungsfolgen. Verschiedene Institutionen geben den Betroffenen hierzu Anleitungen und Hilfestellungen.

Medizinische Nachuntersuchungen

Wenn der Tumor durch die Behandlung ganz entfernt werden konnte und keine weitere Therapie mehr erforderlich ist, wird zu regelmäßigen Nachuntersuchungen geraten, die  dazu dienen, ein erneutes Auftreten des Tumors (Tumorrezidiv) frühzeitig zu erkennen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich dieses Ziel mit wenigen ausgewählten Methoden erreichen lässt. Zu Art und zeitlichen Abständen der Untersuchungen existieren Leitlinien und Empfehlungen, die als Orientierung für Ärzte dienen können. Im Einzelfall sind aber durchaus Abweichungen möglich. Außerdem wird die individuelle Situation berücksichtigt.

Nach einer Krebserkrankung des Gebärmutterhalses (nicht gemeint sind hier die Vorstufen, die durch Konisation geheilt werden können und keine umfangreiche Nachsorge notwendig machen) empfiehlt die Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (www.krebsgesellschaft.de, Stichwort "Leitlinien") einen möglichen Zeitrahmen für die Nachsorgeuntersuchungen:

  • In den ersten drei Jahren erfolgen die Untersuchungen alle drei Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate.
  • Nach fünf Jahren ohne Rückfall sind Kontrollen in jährlichen Abständen ausreichend.

Oft erfolgen die Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik, in der auch die Erstbehandlung durchgeführt wurde. Hier sind die Ärzte mit dem individuellen Krankheitsbild der Patientin vertraut und können so, wenn erforderlich, eine geeignete Nachfolgebehandlung besser planen und durchführen. Auch der behandelnde Frauenarzt und der Hausarzt können mit in die Untersuchungen einbezogen werden oder sie, je nach Ausstattung der Praxis, ganz oder teilweise übernehmen.

Untersuchungen bei Verdacht auf einen Rückfall

Hat eine Patientin untypische Beschwerden, macht es keinen Sinn, bis zum nächsten geplanten Untersuchungstermin zu warten. Die Abklärung beim behandelnden Arzt sollte nicht allzu lange hinausgezögert werden. Je nach individuellem Befund und nach der Art der Beschwerden kommen dann umfangreichere Untersuchungen in Frage. Hierzu zählen

  • gynäkologische Untersuchungen
  • Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter, sofern erhalten, über die Scheide
  • Kernspintomographie des Beckens
  • Spiegelungen der Harnblase und des Mastdarms

Die Computertomographie (CT) des gesamten Körpers und feingewebliche Untersuchungen sollen ausschließen, dass sich Fernmetastasen gebildet haben.



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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 16.06.2006