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Der folgende Text erläutert die Ziele der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und informiert darüber, für wen die Untersuchung sinnvoll ist. Er ist Teil umfassender Informationen zur Vorsorgeuntersuchung und zur Behandlung von Krebsvorstufen am Gebärmutterhals, der Zervix.
Ziel der Früherkennung ist es, Krebsvorstufen mit einer einfachen Untersuchung aufzuspüren, bevor Beschwerden auftreten. Bei Gebärmutterhalskrebs ist dies umso wichtiger, da die Tumoren in frühen Stadien keine Symptome verursachen. Erste Beschwerden weisen daher häufig auf eine bereits fortgeschrittene Erkrankung hin. Die Früherkennung ist also auch dann wichtig, wenn eine Frau sich gut fühlt und noch nichts von möglichen ersten Anzeichen einer Erkrankung spürt. Dann ist die Chance am größten, dass Zellveränderungen noch nicht weit fortgeschritten, ein Tumor noch klein und örtlich begrenzt sind. Das kranke Gewebe lässt sich zu diesem Zeitpunkt meist noch gut entfernen.
Gebärmutterhalskrebs entwickelt sich nicht plötzlich von heute auf morgen. In der Regel vergehen mehrere Jahre oder Jahrzehnte, bis ein bösartiger Tumor entsteht. Wie auch bei einigen anderen Krebserkrankungen entwickelt sich das Zervixkarzinom über Vorstufen. Fachleute verwenden den Begriff "Präkanzerosen". Geht eine Frau regelmäßig zur Untersuchung, bleibt daher genügend Zeit, diese Krebsvorstufen rechtzeitig zu entdecken und zu behandeln. Außerdem ist der Gebärmutterhals sehr gut über die Scheide zugänglich. Mit einem einfachen Abstrich, dem sogenannten Pap-Test, lässt sich die "Vorsorge" einfach und schnell durchführen.
In Ländern, in denen es Angebote der regelmäßigen Früherkennung gibt, sterben deutlich weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Daher bezahlen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen einmal pro Jahr die Kontrolluntersuchung beim Frauenarzt. Geht man nur zur Vorsorge und ist keine Behandlung erforderlich, fällt außerdem keine Praxisgebühr an. Die Untersuchung wird allen Frauen ab dem 20. Geburtstag angeboten, eine obere Altersgrenze gibt es nicht. Für Frauen, die privat versichert sind, bestimmt der abgeschlossene Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse, welche Leistungen der Krebsfrüherkennung bezahlt werden und welche nicht.
Auch andere Krebsarten lassen sich mit einfachen Methoden früh entdecken. Deshalb gibt es in Deutschland das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm: Es ermöglicht gesunden Menschen, sich kostenlos auf erste Anzeichen einer Krebserkrankung untersuchen zu lassen. Bei Frauen ab 30 gehört zur jährlichen gynäkologischen Krebsvorsorge auch eine Abtastuntersuchung der Brust und der Achselhöhlen. 50- bis einschließlich 69-jährige Frauen erhalten zusätzlich alle zwei Jahre eine Einladung zur Röntgenuntersuchung der Brust, der Mammographie. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme bietet der Text "Brustkrebsfrüherkennung".
Ärzte nutzen den Termin meist auch, um Frauen ab dem Alter von 50 Jahren auf die Angebote zur Darmkrebsfrüherkennung aufmerksam zu machen: Dazu gehört das Austasten des Enddarms und ein Test auf verstecktes Blut im Stuhl, ab dem Alter von 55 Jahren auch die Darmspiegelung oder Koloskopie. Mehr dazu hat der Krebsinformationsdienst im Text "Darmkrebsfrüherkennung" zusammengestellt. Auch die Hautkrebsfrüherkennung kann für Frauen ab 35 alle zwei Jahre eventuell von ihrem Arzt durchgeführt werden, sofern er eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben hat.
Welche Angebote der Krebsvorsorge für Männer und Frauen zur Verfügung stehen, bestimmt die so genannte Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, www.g-ba.de). Diese ist auf den Internetseiten des G-BA abrufbar unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/17/. Sie richtet sich allerdings eher an Fachleute. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen, Krankenhäuser, ambulanten Ärzte- und Zahnärzteschaft und Psychotherapie in Deutschland. Er legt unter anderem fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Eine Richtlinie ist eine Vorschrift, an die sich ein Arzt halten muss.
In einem Merkblatt für Patienten erklärt der G-BA allgemeinverständlich, was Frauen zur Früherkennung von Gebärmutterhals wissen sollten. Die Informationen sind auf der Internetseite des G-BA abzurufen unter www.g-ba.de/downloads/17-98-2633/2009-06-Merkblatt-Zervixkarzinom.pdf.
Wichtig zu wissen: Gesetzlich versicherte Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, müssen sich einmalig vom Hausarzt oder Gynäkologen über die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs beraten lassen. Lehnt eine Frau diese Beratung ab, müsste sie, falls sie später erkrankt, jährlich bis zu zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen - beispielsweise für Arzneimittel - leisten.
Die Untersuchung selbst ist aber keine Pflicht: Jede Frau kann selbst entscheiden, ob sie diese durchführen lassen möchte oder nicht. Ihre Entscheidung hat keinen Einfluss auf die spätere Zuzahlung. Für Frauen, die vor April 1987 geboren wurden, gilt die Beratungspflicht nicht.
In Deutschland können alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren zur Früherkennung gehen. Auch für Frauen, die in den Wechseljahren sind oder ihre Regelblutung gar nicht mehr bekommen, ist die Vorsorge weiterhin sinnvoll.
Im Allgemeinen müssen Frauen, bei denen die Gebärmutter vollständig entfernt wurde, nicht mehr zur Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Darauf weist die die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG, www.dggg.de) in ihrer derzeit gültigen Leitlinie (Stand 2008) hin. Dies schließt Patientinnen mit ein, bei denen sowohl der Gebärmutterkörper (Corpus uteri) als auch der Gebärmutterhals (Cervix uteri) operativ entfernt wurden. Dieser umfassende Eingriff erfolgt häufig durch einen Bauchschnitt. Fachleute sprechen dann von einer totalen abdominalen Hysterektomie. In der Umgangssprache wird dieser Eingriff auch als "Totaloperation" bezeichnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Operation auch über die Scheide durchführbar, als sogenannte vaginale Hysterektomie.
Es gibt laut DGGG aber auch Frauen, bei denen auch nach einer "Totaloperation" Kontrolluntersuchungen zumindest einige Zeit lang wichtig bleiben. Dies gilt vor allem dann, wenn der Eingriff erfolgte, um Gebärmutterhalskrebs oder Krebsvorstufen zu behandeln. Der wichtigste Test der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, der Pap-Abstrich zur Gewinnung von Zellen, erfolgt dann am Scheidenstumpf. Ziel der Früherkennung ist es in dieser Situation, Gewebeveränderungen in der Scheide frühzeitig aufzuspüren. So lässt sich frühzeitig erkennen, wenn Krebszellen, die ursprünglich aus der Schleimhaut des Gebärmutterhalses stammen, auf die Scheide übergehen und dort zu einem sehr seltenen bösartigen Tumor führen, dem sogenannten Vaginalkarzinom.
Erst nach drei unauffälligen Ergebnissen der Abstrichuntersuchung wären laut Empfehlung der Fachleute dann keine weiteren Pap-Tests mehr notwendig. Außerdem sollte im Rahmen der Nachsorge eine Infektion mit den sogenannten humanen Papillomviren (HPV) anhand eines HPV-Tests ausgeschlossen worden sein, so die Fachgesellschaft.
Die gleiche Empfehlung gilt auch für Patientinnen, bei denen zwar aus anderen Gründen eine Hysterektomie notwendig war, die aber früher schon einmal einen auffälligen Pap-Befund aufgewiesen hatten. Im Rahmen der Untersuchung kontrolliert der Arzt oder die Ärztin, ob sich auffällige Schleimhautveränderungen in der Scheide bilden statt am entfernten Gebärmutterhals. Weiß eine Frau nicht, ob diese Bedingungen auf sie zutreffen, rät die DGGG dazu, vorsichtshalber solange zur Früherkennung zu gehen, bis der Pap-Test mindestens dreimal hintereinander einen gesunden Befund ergeben hat.
Immer häufiger führen Ärzte heute auch nur eine Teilentfernung der Gebärmutter durch: Sie entnehmen nur den Gebärmutterkörper, während der Gebärmutterhals belassen wird. Der Eingriff erfolgt meist mittels Laparoskopie, auch "Schlüssellochchirurgie" genannt: Über kleine Schnitte in der Bauchdecke kann der Operateur Instrumente und eine kleine Kamera zur genauen Sicht einführen. Diese Operation nennen Mediziner laparoskopische suprazervikale Hysterektomie. Sie wird vor allem bei Patientinnen mit gutartigen Muskeltumoren durchgeführt, sogenannten Myomen.
Da der Gebärmutterhals, die Zervix, weiterhin vorhanden ist, ändert sich für die Betreffenden nichts an den offiziellen Empfehlungen: Sie sollten weiterhin jedes Jahr mindestens einmal zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung gehen.
Sollten Frauen den Umfang ihrer Operation nicht kennen, können sie dies bei ihren behandelnden Ärzten nochmals genau erfragen. In einem Gespräch lässt sich dann auch individuell klären, inwieweit die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs auf ihre persönliche Situation angepasst werden kann.
Medizinische Leitlinien enthalten Empfehlungen für Ärzte, wie diese bei einer bestimmten Erkrankung vorgehen können. Diese Empfehlungen sind aber nicht bindend. So kann der Arzt je nach persönlicher Lage und Situation, aber auch je nach Wunsch der Patientin eine andere Behandlung vorschlagen, als die in der Leitlinie empfohlene.
Da die Empfehlungen der DGGG über das gesetzliche Früherkennungsprogramm hinausgehen, kann es sein, dass eine Frau in dieser Situation beim Arztbesuch nicht von der Praxisgebühr befreit ist, beispielsweise wenn der Arzt einen HPV-Test vornimmt. Sicherheitshalber sollte sie ihren Arzt vorab um entsprechende Informationen bitten. Die Kosten für den HPV-Test werden im Rahmen der Nachsorge auf Gebärmutterhalskrebs von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Für privat Versicherte gilt der jeweils abgeschlossene Vertrag.
Frauen mit einem stark geschwächten Immunsystem sollten laut DGGG zweimal pro Jahr zur Früherkennung gehen. Hierzu zählen zum Beispiel Patientinnen, die mit dem Humanen Immundefizienz-Virus, kurz HIV, infiziert sind, oder bei denen eine Organtransplantation durchgeführt wurde. Alle zwei Jahre sollte zusätzlich ein HPV-Test durchgeführt werden. Auch hier sollten betroffene Frauen am besten vorab die Kosten für Maßnahmen abklären, die über das gesetzliche Früherkennungsprogramm hinausgehen.
Unabhängig von der gesetzlichen Früherkennung sollte jede Frau einen Arzt aufsuchen, die folgende Symptome hat:
Auch wenn sich hinter solchen Beschwerden oft nur Entzündungen oder hormonelle Probleme verbergen, empfiehlt es sich, die Symptome möglichst zeitnah abklären zu lassen.