Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


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Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: Krebsvorstufen rechtzeitig finden und behandeln

Pap-Test und weitere Untersuchungen

Die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs ist seit der Einführung des gesetzlichen Früherkennungsprogramms in Deutschland seltener geworden. Die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen können sogar Krebsvorstufen aufdecken. Werden solche Veränderungen an der Zervix, dem Gebärmutterhals, rechtzeitig behandelt, kann eine sich entwickelnde  Krebserkrankung gestoppt werden. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren einmal im Jahr einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Unabhängig davon kann jede Frau, die Veränderungen wie etwa Ausfluss bemerkt, ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt um eine Untersuchung bitten.

Was bringt die gynäkologische Krebsfrüherkennung?

Gemäß dem deutschen gesetzlichen Früherkennungsprogramm hat jede Frau ab dem Alter von 20 einen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung, Ziel ist unter anderem die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Im November 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in Bezug auf die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs geändert. Die vom G-BA im Juni 2009 bestätigten Informationen finden sich unter www.g-ba.de/downloads/39-261-841/2009-06-18-KFU-Neufassung.pdf, Anlage VII. Demnach sind alle nach dem 1. April 1987 geborenen gesetzlich versicherte Frauen dazu verpflichtet, sich einmalig von dem behandelnden Hausarzt oder Gynäkologen über die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs beraten zu lassen. Frauen, die diese Beratung ablehnen, müssten im Fall einer solchen Krebserkrankung zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen - beispielsweise für Arzneimittel - leisten.
Die Durchführung der Untersuchung selbst ist hingegen keine Pflicht: Es bleibt weiterhin jeder Frau selbst überlassen, ob sie diese wahrnehmen möchte, ohne dass ihre Entscheidung einen Einfluss auf die spätere Zuzahlung hätte. Frauen, die vor April 1987 geboren wurden, betrifft die neue Verpflichtung zur Beratung über Krebsfrüherkennung nicht.

In einem Merkblatt informiert der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, was Frauen zur Früherkennung von Gebärmutterhals wissen sollten. Die Informationen sind auf der Internetseite des G-BA abzurufen unter www.g-ba.de, Reiter "Patienteninformationen", Stichwort "Merkblätter für Patienten", Stichwort "Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs". Der direkte Link lautet www.g-ba.de/downloads/17-98-2633/2008-08-21-Merkblatt-Zervixkarzinom.pdf. Der G-BA bestätigte diese Informationen im Juni 2009.

Welche weiteren Untersuchungsangebote zur Krebsfrüherkennung für Frauen ab 30 und älter zur Verfügung stehen, können Sie hier nachlesen.
Die Kosten für die Krebsfrüherkennung tragen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen. In anderen Ländern können die Vorgaben zur Krebsfrüherkennung anders aussehen; auch die Finanzierung hängt vom jeweiligen nationalen Versicherungssystem ab.

Die meisten Krebserkrankungen entwickeln sich langsam. Ein Karzinom am Gebärmutterhals (Zervix) entwickelt sich aus so genannten Krebsvorstufen oder Präkanzerosen. Diese Vorstufen können durch eine "Vorsorge"untersuchung erkannt und entfernt werden, bevor  Krebs überhaupt entsteht. In Ländern, in denen diese regelmäßige Untersuchung angeboten wird, konnte die Sterblichkeit an Zervixkarzinomen deutlich gesenkt werden.

Unabhängig von der gesetzlichen Früherkennung sollte jede Frau einen Arzt aufsuchen, die folgende Symptome hat:

  • vaginaler Ausfluss
  • Blutungen oder Schmierblutungen außerhalb der Menstruation
  • Schmerzen im Unterleib, zum Beispiel beim Geschlechtsverkehr

Auch wenn sich hinter solchen Beschwerden oft nur Entzündungen oder hormonelle Probleme verbergen, empfiehlt es sich, die Symptome möglichst zeitnah abklären zu lassen.

Lexikon
Kolposkopie: Untersuchung des Muttermundes und seiner Umgebung mit dem Kolposkop, einer Vergrößerungslupe. Kann als Routineuntersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennung zur besseren Kontrolle des Zellabstriches erfolgen, oder zur genaueren Diagnostik von auffälligen Veränderungen in einer spezialisierten Dysplasiesprechstunde.

Welche Untersuchungen gehören dazu?


  • Anamnese: Der Arzt oder die Ärztin erkundigt sich nach möglichen Vorerkrankungen oder eventuellen Beschwerden.
  • Manuelle gynäkologische Untersuchung: Der Arzt tastet die inneren Organe und vor allem die Gebärmutter von außen über die Bauchdecke ab. Über die Scheide kontrolliert er von innen Muttermund, Gebärmutterhals und Gebärmutterkörper. Um die inneren Geschlechtsorgane besser einsehen zu können, wird ein Metallspatel, das Spekulum (Spiegel), verwendet. Mit dieser so genannten Spiegeleinstellung kann der Arzt die Scheide schmerzlos entfalten. Zur genauen Betrachtung des äußeren Muttermundes und seiner Umgebung nutzt der Arzt unter Umständen das Kolposkop. Ein Kolposkop ist eine Art Lupe mit Lichtquelle. Mit bis zu dreißigfacher Vergrößerung können die Haut und Schleimhaut des Gebärmutterhalses, der Vagina, der Vulva und der Analregion betrachtet werden. Ist die Schleimhaut nicht genau zu beurteilen, kann etwas stark verdünnte Essigsäure aufgetupft werden. So wird der Schleim entfernt und die Oberfläche ist deutlicher zu sehen.
  • Pap-Test: Durch diese Abstrichuntersuchung lassen sich auffällig veränderte Zellen des Gebärmutterhalses aufspüren, die sich unter Umständen zu Krebsvorstufen entwickeln können. Manchmal verwenden Gynäkologen für diesen Nachweis auch den Begriff "Krebsabstrich". Dieser ist allerdings irreführend: Ein auffälliger Pap-Befund ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Krebserkrankung. In den meisten Fällen ist der Befund völlig harmlos und die meisten Veränderungen heilen von alleine wieder ab.

HPV-Test: Bislang nicht Bestandteil der Krebsführerkennung

Derzeit gehört der Nachweis auf eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV), der sogenannte HPV-Test, nicht zu den Standardmethoden der Krebsfrüherkennung. Er dient dazu, eine bestimmte Untergruppe von Viren aufzuspüren, die maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind.

Frauen, die einen HPV-Test vorsorglich durchführen lassen möchten, ohne dass bei ihnen ein auffälliger Pap-Befund vorliegt, müssten den Test als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) derzeit selbst zahlen. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein auffälliger, aber nicht eindeutig zu beurteilender Zellabstrichbefund erhoben wird, etwa ein Pap IIw oder ein Pap III. Dann ist das Ziel des HPV-Tests, die Befunde genauer abzuklären, damit die weitere Vorgehensweise leichter festgelegt werden kann. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den HPV-Nachweis, so der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de/downloads/40-268-107/2006-12-19_-KFU-HPV-Zervix_TGr.pdf). Gleiches gilt auch für Patientinnen, die aufgrund eines Gebärmutterhalstumors oder einer Krebsvorstufe operiert wurden. Mit Hilfe von HPV-Tests kann bei ihnen der Erfolg der Therapie leichter überwacht werden.

Neue Empfehlungen

Lexikon
Leitlinie: Medizinische Leitlinien sind durch Fachleute entwickelte Entscheidungshilfen über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen. Sie dienen dem behandelnden Arzt als Orientierungshilfe, um die Qualität der Behandlung abzusichern und für den Schutz des Patienten zu sorgen. Medizinisch legen die Leitlinien den Standard guter Behandlung fest. Sie haben aber immer nur den Charakter von Empfehlungen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, von diesen abzuweichen, wenn es eine Besonderheit der Erkrankung oder der Allgemeinzustand des Patienten erfordert.

Seit kurzem hält die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG, www.dggg.de) eine Testung auf HPV auch bei unauffälligem Zellabstrich im Rahmen der "Vorsorge" als Ergänzung zum Pap-Test für sinnvoll, allerdings nur bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr. Laut ihrer aktuellen Leitlinie vom Stand Juli 2008 nimmt die Spezifität des HPV-Tests mit dem Alter zu: Bei Frauen ab 30 Jahren sei bei einem positiven HPV-Test das Risiko höher, dass die Infektion länger bestehen bleibt und Zellveränderungen auftreten. Bei einem unauffälligen Testergebnis könnte, so die aktuelle Leitlinie weiter, das Intervall des Vorsorgeabstrichs der Zervix für diese Frauen auf zwei bis fünf Jahre verlängert werdenn. Allerdings empfehlen die Experten trotzdem, das jährliche Intervall der sonstigen gynäkologischen Früherkennungsmaßnahmen weiter beizubehalten.

Frauen bis 30 Jahre

Bei Frauen unter 30 sei der HPV-Test im Rahmen der Früherkennung hingegen nicht zu empfehlen, so das Leitliniengremium weiter: Da HPV-Infektion im jungen Alter meistens nach kurzer Zeit wieder von alleine verschwinden, sei der Test bei dieser Altersgruppe nicht aussagekräftig.

Die vollständigen Empfehlungen der DGGG sind der aktuellen Leitlinie "Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale" zu entnehmen. Diese richtet sich in erster Linie an Fachleute und ist im Internet abrufbar unter www.dggg.de/_download/unprotected/g_01_04_04_praevention_diagnostik_therapie_hpvinfektion.pdf.

Konsequenzen für die Kostenübernahme noch nicht absehbar

Die Leitlinie hat derzeit den Charakter einer Empfehlung, sie ist nicht bindend. Es gibt durchaus abweichende Expertenmeinungen, sowohl in Deutschland wie auch in anderen Ländern. Die Gremien, die für die Ausgestaltung und Finanzierung des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms zuständig sind, haben bisher auf die geänderten Empfehlungen insbesondere zum HPV-Test noch nicht reagiert (Stand Ende Juli 2008). Ob und wann Frauen den Test auf humane Papillomviren selbst zahlen müssen, orientiert sich daher an den aktuell gültigen Vorgaben zur Krebsfrüherkennung.

Wovor schützt der neue Impfstoff?

Verwandte Themen

In Deutschland stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung, die einer Infektion mit den beiden häufigsten an der Krebsentstehung beteiligten humanen Papillomvirustypen HPV 16 und HPV 18 vorbeugen. Diese beiden Erreger sind hauptverantwortlich für die Mehrzahl aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen.
Für wen sich die Impfung eignet und wann sie nicht sinnvoll ist, lesen Sie in dem Text: "Die HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs" zusammen gestellt.

Sind trotz Impfung noch Früherkennungsuntersuchungen notwendig?

Ja, auch wenn der Impfstoff wirksam vor der Entstehung von Veränderungen am Gebärmutterhals schützt - die jährliche Krebsfrüherkennung kann er nicht ersetzen.

  • Zwar richtet sich die Impfung an die häufigsten Papillomvirustypen, die in sieben von zehn Fällen an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind. In drei von zehn Tumorproben eines Zervixkarzinoms sind jedoch andere, seltenere HPV-Typen nachweisbar: Die Impfung kann vor diesen Virustypen nicht schützen.
  • Der HPV-Impfstoff wirkt nur vorbeugend und eignet sich daher nur für Personen, die noch nicht mit allen vier HPV-Typen 6, 11, 16 und 18 infiziert sind. So betont etwa die europäische Zulassungsbehörde EMEA (European Medicines Agency, www.emea.europa.eu), dass der Impfstoff nicht zur Behandlung von bereits bestehenden Zellveränderungen am Gebärmutterhals oder zur Therapie des Zervixkarzinom dient. Auch Genitalwarzen können durch die Impfung nicht beseitigt werden.

Der Pap-Test: Was bedeuten seine Befunde?

Durchführung

Der Pap-Test kann von Ärzten für Allgemeinmedizin oder von Frauenärzten durchgeführt werden. Die Scheide wird hierfür mit einem Spekulum schmerzlos entfaltet, so dass sich der äußere Muttermund (Portio) und seine Umgebung direkt einsehen lassen. Das Zellmaterial wird vom Arzt mit Hilfe eines Spatels vorsichtig vom Muttermund und anhand einer kleinen Bürste aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen. Auch dieser Vorgang ist völlig schmerzfrei.

Die entnommenen Zellen werden haltbar gemacht (fixiert) und an ein für die Beurteilung qualifiziertes Labor gesendet. Hier wird die Probe von einem Spezialisten für Zell- und Gewebeuntersuchungen, einem Pathologen, mit einer speziellen Methode gefärbt und anschließend unter dem Mikroskop begutachtet. Durch die Färbung kann der Pathologe beurteilen, ob die Zellen verändert sind und wenn ja, wie sehr sie sich von gesundem Gewebe unterscheiden. Je nach Ausprägung der Veränderung werden die Zellen in fünf Befundgruppen unterschieden, von Pap I bis Pap V. Pap I bedeutet dabei normales gesundes Gewebe, während bei einem Pap V bereits Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar sind.

Bei der so genannten Dünnschichtzytologie werden die beim Abstrich entnommenen Zellen vor der Untersuchung aus ihrem Verband gelöst und von Blut- und Schleimbeimengungen befreit. Schließlich werden sie in einer dünnen Schicht auf ein Glasplättchen (Objektträger) aufgebracht und ebenfalls mikroskopisch begutachtet. Bisher ist allerdings nicht sicher belegt, dass dieses Verfahren dem klassischen Pap-Test in der Entdeckung von Zellveränderungen überlegen ist. Aus diesem Grund müssen Frauen die Kosten für dieses Verfahren als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst tragen. Weisen die untersuchten Zellen verdächtige Veränderungen auf, folgen in der Regel weitere Kontrolluntersuchungen.

  • Ein abnormer Pap-Abstrichbefund bedeutet nicht, dass eine Krebserkrankung vorliegt. Die meisten Veränderungen gehen auf Entzündungen zurück. Es könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass das Risiko, Gebährmutterhalskrebs zu entwickeln, erhöht ist. Die regelmäßige Abstrichuntersuchung bietet die Chance, Veränderungen so frühzeitig zu erkennen, dass Frauen, bei denen sich tatsächlich eine Krebsvorstufe oder Krebs entwickelt hat, durch einen möglichst wenig belastenden Eingriff dauerhaft geheilt werden können.

Bedeutung auffälliger Pap-Befunde und weitere Vorgehensweise

Die im Folgenden aufgeführten Empfehlungen zur Vorgehensweise bei auffälligen Befunden in der Früherkennung basieren auf der aktuellen Leitlinie "Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale" von Juli 2008, die sich in erster Linie an Fachleute richtet. Gibt es individuell wichtige Gründe, kann von diesen Empfehlungen auch abgewichen werden. Problematisch kann es derzeit für Patientinnen wie Ärzte sein, dass die Empfehlungen der Fachgesellschaft bezüglich des HPV-Tests von den geltenden Regelungen zur Kostenübernahme abweichen. Erscheint der Test als sinvoll, müssen Patientinnen die Frage der Kostenübernahme daher individuell mit ihrer Kasse klären.

Pap I und Pap II

Bei dem Ergebnis Pap I sehen die Zellen völlig normal aus. Eine Untersuchung steht erst nach einem Jahr wieder an.

Bei einem Pap II liegen einzelne, leicht entzündliche, aber nicht schwerwiegend veränderte Zellen vor. Oft sind diese Veränderungen durch Keime verursacht. Zur Behandlung der Entzündung können bei bakteriellen Infektionen Antibiotika, bei auf Pilze zurück gehenden Veränderungen Antimykotika eingesetzt werden. Bei älteren Frauen hilft oft auch eine lokale Behandlung mit Hormonen als Salbe oder Gel.

Vorgehensweise: Da es sich nicht um auffällige Befunde handelt, ist auch keine besondere Kontrolle oder Therapie erforderlich. Die nächste Zellabstrichuntersuchung muss erst wieder nach einem Jahr erfolgen.

Pap IIw oder IIk

Der Buchstabe "w" steht für Wiederholen, "k" für Kontrollieren. Es handelt sich im Prinzip um einen normalen Befund, der aber aufgrund von Verunreinigungen wie zum Beispiel Blut nicht sicher beurteilbar ist. Manchmal liegen auch einfach zu wenige Zellen für eine sichere Beurteilung vor.

Vorgehensweise: Der Arzt wiederholt den Zellabstrich in der Regel möglichst zeitnah.

Pap III

Es handelt sich um einen unklaren Befund, bei dem die Zellen aber schwer entzündlich oder anderweitig stark verändert sind. Manchmal ist auch das Zellmaterial schlecht erhalten. Der Laborarzt, der Zytologe, kann nur schwer beurteilen, ob eine einfache Zellveränderung oder bereits Krebs im Frühstadium, ein sogenanntes In-situ-Karzinom, vorliegt. In einigen Fällen ist ein bösartiger Tumor, der bereits in umliegende Gewebe eingewachsen ist, nicht auszuschließen.

Vorgehensweise bei erstmalig erhobenen Pap III: Ein Pap III erfordert bei Verdacht auf eine bereits fortgeschrittene Dysplasie eine weitere Abklärung. Deshalb sollten möglichst kurzfristig weitere diagnostische Untersuchungen erfolgen, wie eine erneute Zellabstrichuntersuchung und eine sorgfältige Inspektion des Muttermundes mit dem Kolposkop. Anhand einer kleinen Gewebeprobe aus dem verdächtigen Bereich prüft der Arzt, wie weit sich die Veränderungen bereits ausgebreitet haben. Gibt es kein Anzeichen für eine bösartige Erkrankung, rät der Arzt unter Umständen zu einem HPV-Test. In der Regel zahlt in dieser Situation, bei unklaren, auffälligen Zellabstrichbefunden, die Krankenkasse diesen Nachweis Liegt keine HPV-Infektion vor, genügt es nach Meinung von Fachleuten, Pap-Abstrich und HPV-Test erst nach sechs Monaten zu wiederholen. Vermuten Arzt oder Ärztin eine Entzündung als Ursache der Veränderungen, wird gegebenenfalls mit Antibiotika behandelt.

Vorgehensweise bei wiederholtem Pap III: Halten die Zellveränderungen eines Pap III Befundes auch noch nach der Wartefrist an und besteht dringender Verdacht auf eine höhergradige Zellveränderung, sollten sofort entsprechende weiterführende Untersuchungen erfolgen.

Gibt es weiterhin kein Anzeichen für eine bösartige Erkrankung und fällt der HPV-Test zudem negativ aus, sollten Pap-Abstrich und HPV-Test erneut nach sechs Monaten wiederholt werden. Bleiben die Befunde über ein Jahr bestehen, werden die Veränderungen durch Kolposkopie und Biopsie genauer abgeklärt. Fällt der HPV-Test hingegen erneut positiv aus, veranlasst der Arzt umgehend eine Kolposkopie und eine Biopsie, ohne ein Jahr abzuwarten.

Pap IIID

Ein Pap IIID unterscheidet sich deutlich von einem Pap III: Hier liegen leichte bis mittelschwere Veränderungen der Schleimhautzellen vor, auch als Dysplasie (D) bezeichnet. Dysplastische Zellen sind in ihrem Aussehen verändert, ohne dass man eindeutig sagen könnte, worauf diese Veränderung zurückzuführen sind – ob eine Infektion oder eine mögliche Vorstufe einer bösartigen Erkrankung. Es liegen jedoch noch keine Krebszellen vor. Sie können sich aber unter Umständen zu Krebsvorstufen, so genannten Präkanzerosen, entwickeln.

Vorgehensweise Pap IIID:
Hier führen die Ärzte in der Regel Abstrichkontrollen in Abständen von jeweils drei Monaten durch. Wenn im Rahmen dieser Kontrollen drei bis viermal hintereinander das Ergebnis Pap IIID diagnostiziert wird, entnimmt der Arzt in der Regel eine kleine Gewebeprobe, um den Befund histologisch abzuklären.

Entscheiden sich Frauen für die Durchführung eines HPV-Tests, so müsste die Kostenfrage vorher mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Laut den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe reiche es bei erstmaligem Pap IIID und einem negativen Testergebnis aus, die Zellabstrichuntersuchung sowie den HPV-Test nach sechs Monaten zu wiederholen. Liegt hingegen eine HPV-Infektion vor, raten die Fachleute zu einer Kontrolluntersuchung bereits nach 3 bis 6 Monaten. Bei wiederholt positivem HPV-Befund sollte eine genauere Abklärung mittels Kolposkopie und Biopsie erfolgen. Ist der HPV-Test weiterhin negativ, könnten, so die Leitlinie, hingegen weitere 6 Monate abgewartet werden.
Haben sich Gewebeveränderungen der Stufe Pap IIID auch noch nach einem Jahr nicht zurückgebildet, veranlasst der Arzt üblicherweise in jedem Fall weiterführende Untersuchungen unabhängig vom HPV-Status. Da sich Veränderungen aber auch von alleine wieder zurückbilden können, warten die Ärzte zunächst die Kontrolluntersuchungen ab, um zu beurteilen, ob eine weitere Behandlung überhaupt notwendig ist.

Pap IVa

Der Verdacht auf eine schwere Dysplasie oder auf Krebs im Frühstadium (In-situ Karzinom) liegt vor. Üblicherweise erfolgt bei diesem Befund innerhalb kurzer Zeit eine histologische Abklärung. Dazu muss der Arzt aus dem Gebärmutterhals eine kleine Gewebeprobe entnehmen.

Pap IVb

Der Verdacht auf eine schwere Dysplasie oder auf Krebs im Frühstadium liegt vor. Ein Einwachsen des Tumors in andere Gewebe und damit die Entwicklung eines so genannten invasiven Karzinoms ist nicht sicher auszuschließen. Frauen, bei denen ein solcher Befund erhoben wurde, finden weitere Informationen in dem Text Gebärmutterhalskrebs.

Pap V

Die Zellen eines bösartigen, invasiv wachsenden Tumors sind nachweisbar. Frauen, bei denen ein solcher Befund erhoben wurde, finden weitere Informationen in dem Text Gebärmutterhalskrebs.

Lexikon
Dysplasiesprechstunde: Hier sind Ärzte verantwortlich, die sehr viel Erfahrung in Abstrichentnahmen oder mikroskopischer Untersuchung des Gebärmutterhalses haben. Meistens werden solche Sprechstunden von den Frauenkliniken der Universitätskliniken angeboten. Auch andere Kliniken mit frauenärztlichen Abteilungen verfügen über entsprechende Angebote.

Wozu dient eine Biopsie?

Anhand des Pap-Befundes kann beurteilt werden, ob und wie stark Zellen verändert sind. Um zu untersuchen, wie weit sich diese Veränderungen bereits innerhalb des Gewebeverbandes ausgebreitet haben, ist eine Biopsie, also eine kleine Gewebeentnahme mit feingeweblicher (histologischer) Untersuchung erforderlich. Diese führen Ärzte zum Beispiel durch, wenn der zytologische Befund Pap IIID über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt. Bei einem Pap IVa sollte die Biopsie möglichst zeitnah erfolgen.

Das Ergebnis der feingeweblichen Untersuchungen liefert Hinweise darüber, wie weit sich veränderte Zellen innerhalb des Gewebes ausgebreitet haben. Aus dieser Angabe lässt sich abschätzen, wie groß das Risiko ist, dass Veränderungen weiter voranschreiten und eventuell entarten. Die Biopsie ist ein relativ kleiner Eingriff, bei der unter kolposkopischer Sicht gezielt verdächtiges Gewebe zur Untersuchung entnommen wird. Die Durchführung kann ambulant erfolgen. Hierfür entnimmt der Arzt oder die Ärztin mit einer Zange ein kleines Gewebsstück vom Gebärmutterhals, das anschließend von einem Zytologie-Spezialisten unter dem Mikroskop feingeweblich begutachtet wird.

Ergebnisse dieser Gewebeuntersuchungen bezeichnen Fachleute als so genannte zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN, engl: cervical intraepithelial neoplasia) oder auch Dysplasien. Je nachdem wie weit fortgeschritten diese Veränderungen sind, unterscheidet man folgende Stadien:

CIN I:    leichte Dysplasie, Pap III D
CIN II:   mäßiggradige Dyplasie, Pap III D
CIN III:  schwerwiegende Dysplasie oder In-situ Karzinom, Pap IVa

Diese auch als Krebsvorstufen bezeichneten Veränderungen entwickeln sich nicht zwangsläufig zu einem Zervixkarzinom. Bei sechs von zehn Frauen mit einem CIN I-  und bei vier von zehn Frauen mit einem CIN II-Befund kommt es zu einer spontanen Rückbildung der verdächtigen Zellveränderungen. Bilden sich die Zellveränderungen bei CIN I oder II nicht innerhalb einer gewissen Wartefrist von alleine oder durch eine entzündungshemmende Behandlung zurück, erfolgt ein kleiner operativer Eingriff, die so genannte Konisation. Bei bereits fortgeschrittenen Gewebeveränderungen, wie einem CIN III,  führen Ärzte sofort eine intensivere Behandlung durch.

Was ist eine Konisation?

Lexikon
Konisation: Ausschneiden eines kegelförmigen Gewebsstück aus Muttermund und Gebärmutterhals zu diagnostischen und/oder therapeutischen Zwecken.

Nicht immer liefert die Biopsie ein eindeutiges Ergebnis. Liegt der verdächtige Bezirk in einem nicht einsehbaren Bereich wie beispielsweise dem Gebärmutterhalskanal, so kann der Arzt dies mit dem Kolposkop gegebenenfalls nicht erkennen. Auch kann es sein, dass ein Geschwür schon in tiefere Gewebeschichten eingedrungen ist. Der Arzt rät in solch einer Situation zu einer so genannten Konisation. Diese wird in leichter Narkose durchgeführt; ob die Behandlung im Einzelfall ambulant erfolgt und die Patientin abends wieder nach Hause  kann, sollte mit dem behandelnden Gynäkologen besprochen werden.

Bei diesem Eingriff wird ein kegelförmiges Gewebestück aus Muttermund und Gebärmutterhals herausgeschnitten, das die verdächtigen Schleimhautbezirke und möglichst einen Rand gesunden Gewebes umfasst. Der Eingriff dauert im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Minuten und kann mit einem Skalpell (Messerkonisation) oder mit CO2-Laserstrahlen erfolgen. Immer häufiger kommt hier auch die elektrische Hochfrequenzschlinge (Loop-Exzision) zum Einsatz. Laut aktueller Leitlinie ist sie inzwischen die chirurgische Methode der Wahl, da Früh- und Spätkomplikationen seltener auftreten als nach einer Messerkonisation.

Alternativ kann verdächtiges Gewebe durch Laserstrahlen oder Vereisung mit flüssigem Stickstoff zerstört werden. Diese Methoden eignen sich jedoch nur bei Geschwüren, die am äußeren Teil des Muttermundes (ektozervikal) und nicht im Gebärmutterhalskanal (endozervikal) sitzen. Außerdem werden diese Verfahren nur bei Frauen angewendet, bei denen ein invasives Karzinom sicher ausgeschlossen werden kann: Da das verdächtige Gewebe bei der Entfernung zerstört wird, ist keine exakte feingewebliche Beurteilung des Gewebes mehr möglich. Wurden die betroffenen Bezirke „im Gesunden“ entfernt, das heißt, der äußere Rand des untersuchten Materials weist keine verdächtigen Zellen auf, so ist keine weitere Therapie mehr notwendig. In diesem Fall kann ausgeschlossen werden, dass die verdächtigen Bezirke schon tiefer in das Gewebe eingewachsen sind.

Welche Komplikationen können bei einer Konisation auftreten?

In seltenen Fällen können nach einer Konisation Nachblutungen auftreten; meist nach einer Woche, wenn der Wundschorf abgestoßen wird. In der Regel ist die Operationswunde aber nach vier bis sechs Wochen abgeheilt. Nur in äußerst seltenen Fällen kommt es zu Verletzungen der Gebärmutter, Entzündungen oder Thrombosen. Ein Gespräch mit dem Arzt klärt über die Wahrscheinlichkeiten für solche Komplikationen auf. 
Sorgen machen sich jüngere Frauen allerdings eher drüber, ob sie nach einer Konisation noch schwanger werden können. Auch hier können die behandelnden Ärzte den meisten Betroffenen die Angst nehmen.

Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut (Kürettage)

Mit der Konisation erfolgt häufig auch eine Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut, die Kürettage. Hiermit möchte der Arzt eine mögliche Ausdehnung der bösartigen Veränderungen auf den Innenraum der Gebärmutter ausschließen. Die Entfernung der Gebärmutterschleimhaut ist für den Körper kein ungewöhnlicher Prozess: Die Schleimhaut wird jeden Monat in Form der Regelblutung vom Körper abgestoßen und bis zur nächsten Monatsblutung wieder aufgebaut. Zur Ausschabung nutzt der Frauenarzt ein löffelartiges Instrument mit scharfen Rändern. Der Eingriff dauert ungefähr fünf bis zehn Minuten und kann unter kurzer Vollnarkose oder lokaler Betäubung ambulant durchgeführt werden.

  • Sollten Konisation und Kürettage ergeben, dass kein invasives Zervixkarzinom vorliegt, so ist mit der Kegelausschneidung häufig gleichzeitig auch die heilende Therapie abgeschlossen. Die Heilungsraten nach einer Konisation mit vollständiger Entfernung alles verdächtigen Gewebes sind sehr hoch. Betroffene sollten nach diesem Eingriff in den ersten zwei Jahren im Abstand von drei Monaten trotzdem zur Nachkontrolle gehen. Auch hier hilft der HPV-Test: Fällt sein Ergebnis negativ aus, so kommt es nur selten zu einem Rückfall, auch wenn die Schnittränder nicht frei von Tumorzellen sind. Andererseits sollten HPV-positive Frauen auch unabhängig vom Schnittrand engmaschig kontrolliert werden.
  • Die Konisation muss unter Umständen wiederholt werden, wenn das verdächtige Gewebe nicht vollständig entfernt werden konnte, oder nach einiger Zeit erneut Veränderungen nachgewiesen werden. Die genaue Durchführung einer wiederholten Konisation hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab, die nur die behandelnden Ärzte beurteilen können.

Verwandte Themen

Falls ein Tumor bereits in tiefere Gewebeschichten vorgedrungen ist, wird der Arzt zu weiteren Untersuchungen raten – der Verdacht auf ein Zervixkarzinom ist dann größer, und unter Umständen reicht eine Konisation nun nicht mehr zur Behandlung aus. Mehr dazu lesen Sie in dem Text "Gebärmutterhalskrebs: Informationen für Patientinnen und ihre Angehörigen" in der Rubrik "Krebsarten". 

Kann man nach einer Konisation noch schwanger werden?

In der Regel können Frauen nach einer Konisation schwanger werden und ein Kind austragen. Moderne Methoden, wie beispielsweise die Anwendung der Hochfrequenzschlinge, erlauben einen präzisen und sicheren Eingriff, um möglichst viel Gewebe der Gebärmutter zu erhalten, oft sogar dann, wenn eine Konisation wiederholt werden musste. Allerdings kann eine Konisation die mechanischen Eigenschaften des Gebärmutterhalses beeinträchtigen, der für den Verschluss der Gebärmutter verantwortlich ist. Um das Risiko einer Frühgeburt zu verhindern, raten Ärzte daher dazu, zunächst etwas abzuwarten. In der Regel kann aber eine Schwangerschaft bereits drei Monate nach einer Konisation angestrebt werden.

Bei Rückfällen und wiederholten unklaren Befunden kann  die Entfernung der Gebährmutter notwending werden, wenn anders eine Heilung nicht möglich wäre. Mehr zur Diagnose und Behandlung von Gebärmutterhalskrebs lesen Sie hier.

Ist eine Konisation auch während einer Schwangerschaft möglich?

Sollten während einer Schwangerschaft verdächtige Zellveränderungen auftreten, rät der Arzt nur bei Verdacht auf ein invasives Karzinom, das bereits Gewebegrenzen überschritten hat, zu einer Konisation. Die Gefahr von Nachblutungen und Fehlgeburten ist dann allerdings durch diesen Eingriff erhöht. Ob bei einem Pap IIID-  oder einem Pap IVa- Befund mit der Therapie bis nach Ende der Schwangerschaft gewartet werden kann, ist von der individuellen Situation abhängig. Patientinnen sollte dies mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Falls es in einer Schwangerschaft aufgrund einer Konisation zu einem mangelnden Verschluss des Gebärmuttermundes kommen sollte, kann dieser durch eine Art Naht oder Schlinge, der so genannten Cerclage, vor vorzeitiger Öffnung geschützt werden. Eine Konisation wird in der Regel in einer leichten Vollnarkose durchgeführt. Ergibt sich bei der Konisation kein Ergebnis, bei dem ein weiterer Eingriff erforderlich wäre, kann sich in den meisten Fällen die Schwangerschaft ganz normal weiterentwickeln.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Projektgruppe ZERVITA informiert ebenfalls umfassend über den Nutzen von Früherkennungsuntersuchungen
und möglichen Vorbeugungsmaßnahmen von Gebärmutterhalskrebs online unter www.zervita.de.


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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 18.11.2008