
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deDie Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs ist seit der Einführung des gesetzlichen Früherkennungsprogramms in Deutschland seltener geworden. Die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen können sogar Krebsvorstufen aufdecken. Werden solche Veränderungen an der Zervix, dem Gebärmutterhals, rechtzeitig behandelt, kann eine sich entwickelnde Krebserkrankung gestoppt werden. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren einmal im Jahr einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Unabhängig davon kann jede Frau, die Veränderungen wie etwa Ausfluss bemerkt, ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt um eine Untersuchung bitten.
Gemäß dem deutschen gesetzlichen Früherkennungsprogramm hat jede Frau ab dem Alter von 20 einen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung, Ziel ist unter anderem die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Im November 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in Bezug auf die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs geändert. Die vom G-BA im Juni 2009 bestätigten Informationen finden sich unter www.g-ba.de/downloads/39-261-841/2009-06-18-KFU-Neufassung.pdf, Anlage VII. Demnach sind alle nach dem 1. April 1987 geborenen gesetzlich versicherte Frauen dazu verpflichtet, sich einmalig von dem behandelnden Hausarzt oder Gynäkologen über die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs beraten zu lassen. Frauen, die diese Beratung ablehnen, müssten im Fall einer solchen Krebserkrankung zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen - beispielsweise für Arzneimittel - leisten.
Die Durchführung der Untersuchung selbst ist hingegen keine Pflicht: Es bleibt weiterhin jeder Frau selbst überlassen, ob sie diese wahrnehmen möchte, ohne dass ihre Entscheidung einen Einfluss auf die spätere Zuzahlung hätte. Frauen, die vor April 1987 geboren wurden, betrifft die neue Verpflichtung zur Beratung über Krebsfrüherkennung nicht.
In einem Merkblatt informiert der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, was Frauen zur Früherkennung von Gebärmutterhals wissen sollten. Die Informationen sind auf der Internetseite des G-BA abzurufen unter www.g-ba.de, Reiter "Patienteninformationen", Stichwort "Merkblätter für Patienten", Stichwort "Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs". Der direkte Link lautet www.g-ba.de/downloads/17-98-2633/2008-08-21-Merkblatt-Zervixkarzinom.pdf. Der G-BA bestätigte diese Informationen im Juni 2009.
Welche weiteren Untersuchungsangebote zur Krebsfrüherkennung für Frauen ab 30 und älter zur Verfügung stehen, können Sie hier nachlesen.
Die Kosten für die Krebsfrüherkennung tragen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen. In anderen Ländern können die Vorgaben zur Krebsfrüherkennung anders aussehen; auch die Finanzierung hängt vom jeweiligen nationalen Versicherungssystem ab.
Die meisten Krebserkrankungen entwickeln sich langsam. Ein Karzinom am Gebärmutterhals (Zervix) entwickelt sich aus so genannten Krebsvorstufen oder Präkanzerosen. Diese Vorstufen können durch eine "Vorsorge"untersuchung erkannt und entfernt werden, bevor Krebs überhaupt entsteht. In Ländern, in denen diese regelmäßige Untersuchung angeboten wird, konnte die Sterblichkeit an Zervixkarzinomen deutlich gesenkt werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Früherkennung sollte jede Frau einen Arzt aufsuchen, die folgende Symptome hat:
Auch wenn sich hinter solchen Beschwerden oft nur Entzündungen oder hormonelle Probleme verbergen, empfiehlt es sich, die Symptome möglichst zeitnah abklären zu lassen.
Derzeit gehört der Nachweis auf eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV), der sogenannte HPV-Test, nicht zu den Standardmethoden der Krebsfrüherkennung. Er dient dazu, eine bestimmte Untergruppe von Viren aufzuspüren, die maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind.
Frauen, die einen HPV-Test vorsorglich durchführen lassen möchten, ohne dass bei ihnen ein auffälliger Pap-Befund vorliegt, müssten den Test als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) derzeit selbst zahlen. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein auffälliger, aber nicht eindeutig zu beurteilender Zellabstrichbefund erhoben wird, etwa ein Pap IIw oder ein Pap III. Dann ist das Ziel des HPV-Tests, die Befunde genauer abzuklären, damit die weitere Vorgehensweise leichter festgelegt werden kann. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den HPV-Nachweis, so der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de/downloads/40-268-107/2006-12-19_-KFU-HPV-Zervix_TGr.pdf). Gleiches gilt auch für Patientinnen, die aufgrund eines Gebärmutterhalstumors oder einer Krebsvorstufe operiert wurden. Mit Hilfe von HPV-Tests kann bei ihnen der Erfolg der Therapie leichter überwacht werden.
Seit kurzem hält die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG, www.dggg.de) eine Testung auf HPV auch bei unauffälligem Zellabstrich im Rahmen der "Vorsorge" als Ergänzung zum Pap-Test für sinnvoll, allerdings nur bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr. Laut ihrer aktuellen Leitlinie vom Stand Juli 2008 nimmt die Spezifität des HPV-Tests mit dem Alter zu: Bei Frauen ab 30 Jahren sei bei einem positiven HPV-Test das Risiko höher, dass die Infektion länger bestehen bleibt und Zellveränderungen auftreten. Bei einem unauffälligen Testergebnis könnte, so die aktuelle Leitlinie weiter, das Intervall des Vorsorgeabstrichs der Zervix für diese Frauen auf zwei bis fünf Jahre verlängert werdenn. Allerdings empfehlen die Experten trotzdem, das jährliche Intervall der sonstigen gynäkologischen Früherkennungsmaßnahmen weiter beizubehalten.
Bei Frauen unter 30 sei der HPV-Test im Rahmen der Früherkennung hingegen nicht zu empfehlen, so das Leitliniengremium weiter: Da HPV-Infektion im jungen Alter meistens nach kurzer Zeit wieder von alleine verschwinden, sei der Test bei dieser Altersgruppe nicht aussagekräftig.
Die vollständigen Empfehlungen der DGGG sind der aktuellen Leitlinie "Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale" zu entnehmen. Diese richtet sich in erster Linie an Fachleute und ist im Internet abrufbar unter www.dggg.de/_download/unprotected/g_01_04_04_praevention_diagnostik_therapie_hpvinfektion.pdf.
Die Leitlinie hat derzeit den Charakter einer Empfehlung, sie ist nicht bindend. Es gibt durchaus abweichende Expertenmeinungen, sowohl in Deutschland wie auch in anderen Ländern. Die Gremien, die für die Ausgestaltung und Finanzierung des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms zuständig sind, haben bisher auf die geänderten Empfehlungen insbesondere zum HPV-Test noch nicht reagiert (Stand Ende Juli 2008). Ob und wann Frauen den Test auf humane Papillomviren selbst zahlen müssen, orientiert sich daher an den aktuell gültigen Vorgaben zur Krebsfrüherkennung.
In Deutschland stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung, die einer Infektion mit den beiden häufigsten an der Krebsentstehung beteiligten humanen Papillomvirustypen HPV 16 und HPV 18 vorbeugen. Diese beiden Erreger sind hauptverantwortlich für die Mehrzahl aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen.
Für wen sich die Impfung eignet und wann sie nicht sinnvoll ist, lesen Sie in dem Text: "Die HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs" zusammen gestellt.
Ja, auch wenn der Impfstoff wirksam vor der Entstehung von Veränderungen am Gebärmutterhals schützt - die jährliche Krebsfrüherkennung kann er nicht ersetzen.
Der Pap-Test kann von Ärzten für Allgemeinmedizin oder von Frauenärzten durchgeführt werden. Die Scheide wird hierfür mit einem Spekulum schmerzlos entfaltet, so dass sich der äußere Muttermund (Portio) und seine Umgebung direkt einsehen lassen. Das Zellmaterial wird vom Arzt mit Hilfe eines Spatels vorsichtig vom Muttermund und anhand einer kleinen Bürste aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen. Auch dieser Vorgang ist völlig schmerzfrei.
Die entnommenen Zellen werden haltbar gemacht (fixiert) und an ein für die Beurteilung qualifiziertes Labor gesendet. Hier wird die Probe von einem Spezialisten für Zell- und Gewebeuntersuchungen, einem Pathologen, mit einer speziellen Methode gefärbt und anschließend unter dem Mikroskop begutachtet. Durch die Färbung kann der Pathologe beurteilen, ob die Zellen verändert sind und wenn ja, wie sehr sie sich von gesundem Gewebe unterscheiden. Je nach Ausprägung der Veränderung werden die Zellen in fünf Befundgruppen unterschieden, von Pap I bis Pap V. Pap I bedeutet dabei normales gesundes Gewebe, während bei einem Pap V bereits Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar sind.
Bei der so genannten Dünnschichtzytologie werden die beim Abstrich entnommenen Zellen vor der Untersuchung aus ihrem Verband gelöst und von Blut- und Schleimbeimengungen befreit. Schließlich werden sie in einer dünnen Schicht auf ein Glasplättchen (Objektträger) aufgebracht und ebenfalls mikroskopisch begutachtet. Bisher ist allerdings nicht sicher belegt, dass dieses Verfahren dem klassischen Pap-Test in der Entdeckung von Zellveränderungen überlegen ist. Aus diesem Grund müssen Frauen die Kosten für dieses Verfahren als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst tragen. Weisen die untersuchten Zellen verdächtige Veränderungen auf, folgen in der Regel weitere Kontrolluntersuchungen.
Die im Folgenden aufgeführten Empfehlungen zur Vorgehensweise bei auffälligen Befunden in der Früherkennung basieren auf der aktuellen Leitlinie "Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale" von Juli 2008, die sich in erster Linie an Fachleute richtet. Gibt es individuell wichtige Gründe, kann von diesen Empfehlungen auch abgewichen werden. Problematisch kann es derzeit für Patientinnen wie Ärzte sein, dass die Empfehlungen der Fachgesellschaft bezüglich des HPV-Tests von den geltenden Regelungen zur Kostenübernahme abweichen. Erscheint der Test als sinvoll, müssen Patientinnen die Frage der Kostenübernahme daher individuell mit ihrer Kasse klären.
Anhand des Pap-Befundes kann beurteilt werden, ob und wie stark Zellen
verändert sind. Um zu untersuchen, wie weit sich diese Veränderungen
bereits innerhalb des Gewebeverbandes ausgebreitet haben, ist eine
Biopsie, also eine kleine Gewebeentnahme mit feingeweblicher
(histologischer) Untersuchung erforderlich. Diese führen Ärzte zum
Beispiel durch, wenn der zytologische
Befund Pap IIID über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt. Bei einem
Pap IVa sollte die Biopsie möglichst
zeitnah erfolgen.
Das
Ergebnis der feingeweblichen Untersuchungen liefert Hinweise darüber,
wie weit sich veränderte Zellen innerhalb des Gewebes ausgebreitet
haben. Aus dieser Angabe lässt sich abschätzen, wie groß das Risiko
ist, dass Veränderungen weiter voranschreiten und eventuell entarten.
Die Biopsie ist ein relativ kleiner Eingriff, bei der unter
kolposkopischer Sicht gezielt verdächtiges Gewebe zur Untersuchung
entnommen wird. Die Durchführung kann ambulant erfolgen. Hierfür
entnimmt der Arzt oder die Ärztin mit einer Zange ein kleines
Gewebsstück vom Gebärmutterhals, das anschließend von einem
Zytologie-Spezialisten unter dem Mikroskop feingeweblich begutachtet
wird.
Ergebnisse dieser Gewebeuntersuchungen bezeichnen
Fachleute als so genannte zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN,
engl: cervical intraepithelial neoplasia) oder auch Dysplasien. Je
nachdem wie weit fortgeschritten diese Veränderungen sind,
unterscheidet man folgende Stadien:
CIN I: leichte Dysplasie, Pap III D
CIN II: mäßiggradige Dyplasie, Pap III D
CIN III: schwerwiegende Dysplasie oder In-situ Karzinom, Pap IVa
Diese
auch als Krebsvorstufen bezeichneten Veränderungen entwickeln sich
nicht zwangsläufig zu einem Zervixkarzinom. Bei sechs von zehn Frauen
mit einem CIN I- und bei vier von zehn Frauen mit einem CIN II-Befund
kommt es zu einer spontanen Rückbildung der verdächtigen
Zellveränderungen. Bilden sich die Zellveränderungen bei CIN I
oder II nicht innerhalb einer gewissen Wartefrist von alleine oder
durch eine entzündungshemmende Behandlung zurück, erfolgt ein kleiner
operativer Eingriff, die so genannte Konisation. Bei bereits
fortgeschrittenen Gewebeveränderungen, wie einem CIN III, führen Ärzte
sofort eine intensivere Behandlung durch.
Nicht immer liefert die Biopsie ein eindeutiges Ergebnis. Liegt der verdächtige Bezirk in einem nicht einsehbaren Bereich wie beispielsweise dem Gebärmutterhalskanal, so kann der Arzt dies mit dem Kolposkop gegebenenfalls nicht erkennen. Auch kann es sein, dass ein Geschwür schon in tiefere Gewebeschichten eingedrungen ist. Der Arzt rät in solch einer Situation zu einer so genannten Konisation. Diese wird in leichter Narkose durchgeführt; ob die Behandlung im Einzelfall ambulant erfolgt und die Patientin abends wieder nach Hause kann, sollte mit dem behandelnden Gynäkologen besprochen werden.
Bei diesem Eingriff wird ein kegelförmiges Gewebestück aus Muttermund und Gebärmutterhals herausgeschnitten, das die verdächtigen Schleimhautbezirke und möglichst einen Rand gesunden Gewebes umfasst. Der Eingriff dauert im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Minuten und kann mit einem Skalpell (Messerkonisation) oder mit CO2-Laserstrahlen erfolgen. Immer häufiger kommt hier auch die elektrische Hochfrequenzschlinge (Loop-Exzision) zum Einsatz. Laut aktueller Leitlinie ist sie inzwischen die chirurgische Methode der Wahl, da Früh- und Spätkomplikationen seltener auftreten als nach einer Messerkonisation.
Alternativ kann verdächtiges Gewebe durch Laserstrahlen oder Vereisung mit flüssigem Stickstoff zerstört werden. Diese Methoden eignen sich jedoch nur bei Geschwüren, die am äußeren Teil des Muttermundes (ektozervikal) und nicht im Gebärmutterhalskanal (endozervikal) sitzen. Außerdem werden diese Verfahren nur bei Frauen angewendet, bei denen ein invasives Karzinom sicher ausgeschlossen werden kann: Da das verdächtige Gewebe bei der Entfernung zerstört wird, ist keine exakte feingewebliche Beurteilung des Gewebes mehr möglich. Wurden die betroffenen Bezirke „im Gesunden“ entfernt, das heißt, der äußere Rand des untersuchten Materials weist keine verdächtigen Zellen auf, so ist keine weitere Therapie mehr notwendig. In diesem Fall kann ausgeschlossen werden, dass die verdächtigen Bezirke schon tiefer in das Gewebe eingewachsen sind.
In seltenen Fällen können nach einer Konisation Nachblutungen
auftreten; meist nach einer Woche, wenn der Wundschorf abgestoßen wird.
In der Regel ist die Operationswunde aber nach vier bis sechs Wochen
abgeheilt. Nur in äußerst seltenen Fällen kommt es zu Verletzungen der
Gebärmutter, Entzündungen oder Thrombosen. Ein Gespräch mit dem Arzt
klärt über die Wahrscheinlichkeiten für solche Komplikationen auf.
Sorgen
machen sich jüngere Frauen allerdings eher drüber, ob sie nach einer
Konisation noch schwanger werden können. Auch hier können die
behandelnden Ärzte den meisten Betroffenen die Angst nehmen.
Mit der Konisation erfolgt häufig auch eine Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut, die Kürettage. Hiermit möchte der Arzt eine mögliche Ausdehnung der bösartigen Veränderungen auf den Innenraum der Gebärmutter ausschließen. Die Entfernung der Gebärmutterschleimhaut ist für den Körper kein ungewöhnlicher Prozess: Die Schleimhaut wird jeden Monat in Form der Regelblutung vom Körper abgestoßen und bis zur nächsten Monatsblutung wieder aufgebaut. Zur Ausschabung nutzt der Frauenarzt ein löffelartiges Instrument mit scharfen Rändern. Der Eingriff dauert ungefähr fünf bis zehn Minuten und kann unter kurzer Vollnarkose oder lokaler Betäubung ambulant durchgeführt werden.
Falls ein Tumor bereits in tiefere Gewebeschichten vorgedrungen ist, wird der Arzt zu weiteren Untersuchungen raten – der Verdacht auf ein Zervixkarzinom ist dann größer, und unter Umständen reicht eine Konisation nun nicht mehr zur Behandlung aus. Mehr dazu lesen Sie in dem Text "Gebärmutterhalskrebs: Informationen für Patientinnen und ihre Angehörigen" in der Rubrik "Krebsarten".
In der Regel können Frauen nach einer Konisation schwanger werden und
ein Kind austragen. Moderne Methoden, wie beispielsweise die Anwendung
der Hochfrequenzschlinge, erlauben einen präzisen und sicheren
Eingriff, um möglichst viel Gewebe der Gebärmutter zu erhalten, oft
sogar dann, wenn eine Konisation wiederholt werden musste. Allerdings
kann eine Konisation die mechanischen Eigenschaften des
Gebärmutterhalses beeinträchtigen, der für den Verschluss der
Gebärmutter verantwortlich ist. Um das Risiko einer Frühgeburt zu
verhindern, raten Ärzte daher dazu, zunächst etwas abzuwarten. In der
Regel kann aber eine Schwangerschaft bereits drei Monate nach einer
Konisation angestrebt werden.
Bei Rückfällen und
wiederholten unklaren Befunden kann die Entfernung der Gebährmutter
notwending werden, wenn anders eine Heilung nicht möglich wäre. Mehr
zur Diagnose und Behandlung von Gebärmutterhalskrebs lesen Sie hier.
Sollten während einer Schwangerschaft verdächtige Zellveränderungen auftreten, rät der Arzt nur bei Verdacht auf ein invasives Karzinom, das bereits Gewebegrenzen überschritten hat, zu einer Konisation. Die Gefahr von Nachblutungen und Fehlgeburten ist dann allerdings durch diesen Eingriff erhöht. Ob bei einem Pap IIID- oder einem Pap IVa- Befund mit der Therapie bis nach Ende der Schwangerschaft gewartet werden kann, ist von der individuellen Situation abhängig. Patientinnen sollte dies mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Falls es in einer Schwangerschaft aufgrund einer Konisation zu einem mangelnden Verschluss des Gebärmuttermundes kommen sollte, kann dieser durch eine Art Naht oder Schlinge, der so genannten Cerclage, vor vorzeitiger Öffnung geschützt werden. Eine Konisation wird in der Regel in einer leichten Vollnarkose durchgeführt. Ergibt sich bei der Konisation kein Ergebnis, bei dem ein weiterer Eingriff erforderlich wäre, kann sich in den meisten Fällen die Schwangerschaft ganz normal weiterentwickeln.