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Dank molekularbiologischer Krebsforschung lassen sich im Blut von
Krebspatienten zahlreiche Stoffe nachweisen, die die Tumorzellen selbst
bilden oder deren Bildung sie anregen. Wissenschaftler und Ärzte
setzten lange Zeit große Hoffnungen darauf, für jede Krebsart eine
charakteristische Substanz zu finden, ein einfacher Bluttest wäre so
zum "Krebstest" geworden.
Diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil:
Internationale Experten schätzen den Stellenwert von Tumormarkern heute
bei weitem nicht mehr so hoch ein wie noch vor einigen Jahren. Die
meisten Marker sind eben doch nicht spezifisch für eine bestimmte
Erkrankung, viele treten zum Beispiel auch bei Entzündungen im Blut
auf. Aus dem Bluttest allein lässt sich Krebs deshalb nicht
feststellen. Welchen Stellenwert Tumormarker heute haben, hat der
Krebsinformationsdienst hier zusammengestellt.
Der Begriff "Marker" steht allgemein für Merkmale, die auf etwas ganz
Bestimmtes hinweisen. Tumormarker sind demnach Merkmale, die auf eine
Geschwulst hindeuten. Bei diesen körpereigenen Stoffen handelt es sich
meist um Zucker-Eiweiß-Moleküle. Sind sie im Blut oder in anderen
Körperflüssigkeiten erstmals oder in größerer Menge nachweisbar, zeigen
sie gemäß der medizinischen Definition das Vorhandensein oder den
Verlauf einer Tumorerkrankung an.
Tumormarker sind entweder
Bestandteile der Krebszellen selbst – in diesem Fall sprechen die
Fachleute von "Tumorantigenen" – oder aber vom Tumor oder vom gesunden
Gewebe als Reaktion auf die Krebszellen direkt oder indirekt gebildete
Stoffwechselprodukte, zum Beispiel Enzyme oder Hormone. Im weiteren
Sinn zählen auch nachweisbare Form-, Zahl- oder Mengenveränderungen der
Erbsubstanz oder bestimmter Körpereiweiße zu den Tumormarkern. Solche
Merkmale spielen beispielsweise in der Leukämiediagnostik eine Rolle.
Die
meisten der Substanzen, die die Mediziner als Tumormarker einsetzen,
treten gelöst in Körperflüssigkeiten auf, sie werden als humorale
Tumormarker bezeichnet (von lat. humor = Flüssigkeit). Einige
Markersubstanzen finden sich aber auch in oder auf Zellen (zelluläre
Tumormarker).
Die Bestimmung von Tumormarkern ist bis auf wenige Ausnahmen auf die Therapiebegleitung und Verlaufskontrolle von Krebserkrankungen beschränkt. Und dies auch nur da, wo geeignete, aussagekräftige Marker existieren. Im Idealfall weist ein jeweiliger Tumormarker eindeutig auf eine bestimmte Krebsart hin. Diese Situation ist allerdings nur selten gegeben. Bei manchen systemischen, also nicht organbezogenen Krebserkrankungen wie Leukämien oder Lymphomen sind bestimmte Eiweißstoffe im Blut typische Krankheitsmerkmale. Tumormarker im eigentlichen Sinn sind in der überwiegenden Mehrzahl aber eben nicht jeweils spezifisch für eine bestimmte Krebsart: Ihr Auftreten oder ihr Anstieg können ein Anzeichen für verschiedene Tumor-, aber auch für Nichttumorerkrankungen sein, möglicherweise aber auch ganz andere, harmlose Ursachen haben. Noch dazu existieren bei weitem nicht für alle Krebsarten Tumormarker.
Von Tumormarkern versprachen sich Fachleute lange ein schonendes und relativ kostengünstiges Diagnoseverfahren. Es mag zwar attraktiv erscheinen, routinemäßige Kontrollen der Tumormarkerwerte auch "zur Vorsorge" einzusetzen oder damit einen bestehenden Verdacht auf eine Tumorerkrankung frühzeitig zu klären. Arzt und Patient sollten jedoch immer die Folgen durchdenken, die sich aus einem positiven oder falsch positiven Befund ergeben können. Denn allein schon aus technischen Gründen ist kein Nachweisverfahren hundertprozentig eindeutig, und häufig zieht eine Tumormarkerbestimmung weitere eventuell sehr belastende Untersuchungen nach sich.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen Informationsgewinn das Ergebnis solcher Tests liefert und ob sich daraus Konsequenzen für eine weitere Behandlung des Patienten ergeben. Ein erhöhter Tumormarkerwert allein mit geringer Aussagekraft, der möglicherweise sogar aufgrund eines Laborfehlers irrtümlich zustande gekommen ist, belastet die Betroffenen unnötig. Schon aus diesem Grund verlassen sich die Ärzte für die Diagnosestellung und Therapieplanung nicht nur auf die Tumormarkerbestimmung. Sie müssen auch im Bereich der Therapiebegleitung und Nachsorge immer andere Methoden wie klinische Untersuchung, Biopsien oder bildgebende Verfahren wie Endoskopie, Computertomographie oder Magnetresonanztomographie mit heranziehen, um Diagnose- und Therapiefehler zu vermeiden.
Die allermeisten Tumormarker sind nicht spezifisch für eine bestimmte Krebserkrankung. Sie können zum einen bei verschiedenen Krebsarten, zum anderen auch bei einer Reihe gutartiger Erkrankungen erhöhte Werte aufweisen. Deshalb lässt der alleinige Nachweis eines Markers im Blut auch keinen eindeutigen Rückschluss auf das Vorliegen eines bösartigen Tumors zu. Zur Frühdiagnose von Krebserkrankungen, etwa im Rahmen von Reihenuntersuchungen gesunder, beschwerdefreier Personen sind Tumormarker deshalb nicht geeignet. Das gesetzliche Programm zur Früherkennung von Krebs enthält demzufolge keine Tumormarkerbestimmungen.
Auch der so genannte PSA-Nachweis, die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA), ist hinsichtlich seiner Bedeutung zur Frühdiagnose des Prostatakarzinoms umstritten, und der Nutzen in großen Studien bisher nicht eindeutig belegt. Daher ist dieser Test kein Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms. Er wird von Ärzten trotzdem als so genannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten, die jeder Untersuchte selbst bezahlen muss. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, falls der Arzt den Verdacht auf Prostatakrebs aufgrund von Symptomen hegt oder der Patient mehr oder weniger eindeutige Beschwerden hat. Mehr zum PSA-Test bei Männern über 50 lesen Sie hier.
In den aktuellen Therapieempfehlungen der Fachgremien, wie etwa den Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft, findet der Einsatz von Tumormarkern sowohl zur Feststellung als auch zur Nachsorge von Krebserkrankungen nur begrenzt Erwähnung.
Die einzigen Krebsarten, bei denen die Experten die Bestimmung von Tumormarkern zur ersten Diagnostik als notwendig erachten, sind Dickdarm- und Enddarmkrebs sowie Keimzell- und Lebertumoren (Hepatoblastom) bei Kindern und Jugendlichen. Empfohlen wird diese Methode außerdem zur Diagnose von Hoden- und Leberkrebs bei Erwachsenen sowie von Neuroblastomen, einem weiteren nur bei Kindern aufretenden bösartigen Tumor. In Einzelfällen kann ein Tumormarkernachweis auch bei Verdacht auf Magenkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs sinnvoll sein. Das erstmalige oder erhöhte Auftreten bestimmter Tumormarkerwerte allein erlaubt aber auch bei Anzeichen dieser Erkrankungen weder deren sichere Diagnose noch die Planung der richtigen Therapie. Der Arzt muss dazu auch die Ergebnisse der klinischen Untersuchungen, gegebenenfalls von Gewebeentnahmen (Biopsie), sowie die der gängigen bildgebenden Verfahren wie Ultraschall, Endoskopie, Computertomographie und Kernspintomographie mit bewerten.
Eine größere Rolle spielen Tumormarker für die Verlaufskontrolle der
Behandlung. Sie erlauben etwa, Aussagen über das Anschlagen einer Strahlenbehandlung oder einer Chemotherapie
zu machen oder in der Nachsorge das Auftreten eines Rezidivs, eines
neuerlichen Tumors, frühzeitig aufzuspüren. Dies ist insbesondere bei Dickdarm- und Enddarmkarzinomen, Schilddrüsen- und Leberkrebs, bei gynäkologischen Tumoren wie Gebärmutterhalskrebs und Eierstockkrebs sowie bei den oben erwähnten Tumorerkrankungen des Kindesalters der Fall. Aber
lediglich für die Nachsorge bei Eierstockkrebs erklärt die derzeitige,
von der Deutschen krebsgesellschaft herausgegebene Leitlinie (www.krebsgesellschaft.de/download/
e4_maligneovarialtumoren.pdf)
Tumormarker für hinreichend aussagekräftig, um den ergänzenden Einsatz
weiterer Diagnoseverfahren überflüssig zu machen, wenn die Werte
unauffällig sind. Dies gilt natürlich nur, wenn der Tumormarker bei der
Erstdiagnose erhöht war. Bei den anderen Krebsarten stellen Tumormarker
immer nur eine von mehreren empfohlenen Möglichkeiten zur
Behandlungskontrolle dar. Da die Leitlinien jeweils nur
Empfehlungen wiedergeben und keine bindenden Richtlinien darstellen,
sollten Betroffene Therapieentscheidungen immer mit den behandelnden
Ärzten besprechen.
Tumormarker lassen sich aus einer vergleichsweise geringen Blutmenge bestimmen. Eine Blutabnahme aus der Vene reicht, sie kann der betreuende Haus- oder Facharzt in der Praxis vornehmen. Wie lange die Bestimmung dauert, bis die Ergebnisse vorliegen, hängt vom jeweiligen Test ab und davon, ob die Blutproben in ein Speziallabor eingeschickt werden müssen. Zur Bestimmung von Tumormarkern stehen heute standardisierte Testverfahren zur Verfügung, die als "Sets" oder "Kits" von der Industrie angeboten werden. Fachlabors verwenden bei mehreren Messungen immer Produkte des gleichen Herstellers, da ansonsten Schwankungen die Ergebnisse verfälschen können. Patienten, bei denen in großem zeitlichem Abstand Tumormarkerwerte gemessen wurden, können aus diesem Grund auch ältere Befunde nicht ohne weiteres mit aktuellen Daten vergleichen.
Wenn der Erfolg einer Behandlung, etwa einer Operation oder
Chemotherapie, durch die Bestimmung eines geeigneten Tumormarkers
überprüft werden soll, so erfolgt eine erste Messung vor
Therapiebeginn. Nur wenn dieser Wert erhöht ist, sind Folgebestimmungen
sinnvoll.
Nach einer Operation oder dem Beginn einer Chemotherapie
warten Onkologen mit der nächsten Messung zumindest solange ab, bis der
Tumormarker aus dem Körper verschwunden sein müsste, wenn er nicht mehr
nachgebildet wird. Dazu ist die Kenntnis der biologischen
Abbaugeschwindigkeit der einzelnen Marker im Körper erforderlich. Das prostataspezifische Antigen (PSA) etwa lässt sich meist schon wenige Wochen nach einer erfolgreichen Prostataoperation nicht mehr nachweisen. Nach einer Strahlenbehandlung
ist es dagegen noch bis zu ein Jahr lang im Blut vorhanden, ohne dass
sich daraus Aussagen über den Krankheitsverlauf ableiten ließen.
Die Behandlung fortgeschrittener Stadien einer Krebserkrankung muss immer auch Aspekte der Lebensqualität berücksichtigen. Wenn eine Therapie einen beschwerdefreien Patienten eher belasten als ihm helfen würde, sollten auch keine Tumormarkerwerte bestimmt werden. Dies würde allein den Behandlungsbeginn vorverlegen. Wichtig sind Tumormarker dort, wo das frühe Erkennen eines Fortschreitens der Krebserkrankung dem Patienten Vorteile bringt. In diesen Fällen führen die betreuenden Ärzte die Bestimmungen der jeweils geeigneten Tumormarker in den ersten zwei Jahren etwa vierteljährlich, danach bis zum fünften Jahr halbjährlich durch. Besteht ein konkreter Verdacht auf erneutes Tumorwachstum am ursprünglichen Ort oder auf eine Metastasierung, sind auch Bestimmungen in kürzeren Abständen sinnvoll, um eventuell einen "Trend" im Markerverlauf zu beobachten. Im Einzelnen richten sich die Abstände nach den Nachsorgeempfehlungen für die unterschiedlichen Krebserkrankungen, die hier angegebenen Abstände können nur Anhaltspunkte sein.
Besonders hohe Werte rühren manchmal auch daher, dass nach Operation, Chemotherapie oder Strahlenbehandlung durch die Zerstörung von Tumorzellen große Mengen des Tumormarkers überhaupt erst ins Blut gelangen. Besonders niedrige Werte entstehen dagegen beispielsweise dadurch, dass nach einer Operation mit starkem Blutverlust das Blut und damit die Markerkonzentration durch Gewebswasser "verdünnt" wird. Bei einer bekannten Krebserkrankung und kontinuierlich ansteigenden Tumormarkern muss aber immer an ein neuerliches Tumorwachstum gedacht werden.
Für einige der häufigeren Krebserkrankungen gibt es Marker, die in der
nachfolgenden Übersicht zusammengestellt sind. Es werden jeweils die
Tumoren genannt, bei denen eine Bestimmung des entsprechenden Markers
nach heutigem Wissen sinnvoll sein kann.
Ob die gemessenen Werte als
unbedeutend oder relevant einzuschätzen sind, kann nur im Kontext durch
den behandelnden Arzt entschieden werden. Auch das durchführende Labor
kann Angaben zu Richtwerten machen, da solche Aussagen bis zu einem
gewissen Grad vom verwendeten Test abhängig sind. Mit dem Arzt muss
auch besprochen werden, wann und vor welchem Hintergrund die Werte
überhaupt gemessen werden sollten.
Zellen, die CEA (engl. "carcino-embryonic antigen" = karzinoembryonales Antigen) bilden, bauen dieses Zucker-Eiweiß-Molekül in ihre Zellwand ein und geben es auch ins Blut ab. Der Marker ist somit sowohl auf Zellen als auch in Körperflüssigkeiten nachweisbar. CEA gehört zu den drei einsetzbaren Tumormarkern bei der Diagnosestellung von Tumoren des Dickdarms, des Magens, der Lunge, der Bauchspeicheldrüse, der Speiseröhre und der Schilddrüse sowie von Brustkrebs. Gutartige Erkrankungen, die oft mit einer CEA-Erhöhung einhergehen, sind Entzündungen von Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm (Colitis ulcerosa, Divertikulitis), Magen und Lunge sowie die vor allem alkoholbedingte Leberzirrhose. Auch bei starken Rauchern sind die Werte manchmal auffällig hoch. Bei dauerhaft erhöhten Werten ist allerdings die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein bösartiger Tumor dafür verantwortlich ist.
Die wichtigste Rolle spielt die CEA-Bestimmung bei Dickdarm- und Enddarmkrebs. Einigen Studien zufolge weist ein CEA-Anstieg in der Verlaufskontrolle und im Rahmen der Nachsorge wesentlich empfindlicher und früher auf ein neuerliches Tumorwachstum am Operationsort oder auf Metastasen in anderen Organen hin als Computertomographie- und Ultraschalluntersuchungen oder Darmspiegelungen. Daher empfehlen amerikanische (ASCO, American Society of Clinical Oncology; www.asco.org) und Europäische (EGTM,
European Group on Tumour Markers; http://egtm.eu) Leitlinien zur Nachsorge die Bestimmung des CEA-Wertes alle zwei bis drei Monate in den ersten zwei Jahren. Doch andere Studien kamen zu gegenteiligen Ergebnissen. Beigelegt ist die Diskussion noch nicht. Die deutschen Verantwortlichen für die von der Deutschen Krebsgesellschaft herausgegebene Leitlinie Kolonkarzinom schätzen den Stellenwert der CEA-Bestimmung geringer ein und geben derzeit nach fortgeschrittenen Erkrankungen in den ersten beiden Jahren halbjährliche statt vierteljährliche Bestimmungsintervalle vor, ebenso beim Rektumkarzinom. Eine weitere Rolle spielt CEA neben anderen Markern für die Verlaufskontrolle und, in Einzelfällen, für die Diagnose beim medullären Schilddrüsen- sowie beim Magenkarzinom.
Erhöhte Werte von CA 15-3 (engl. "cancer antigen" = Krebsantigen), eines Zucker-Eiweiß-Moleküls, sind bei Brust- und Eierstockkrebs zu finden. Gutartige Erkrankungen, in deren Verlauf die CA 15-3-Werte ebenfalls ansteigen können, sind Hepatitis (Leberentzündung), Leberzirrhose, Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung) sowie entzündliche Erkrankungen der Lunge und des Magen-Darm-Trakts. CA 15-3 hat seine größte Bedeutung in der Verlaufskontrolle bei Brustkrebs. Die Höhe der Werte steht recht gut in Beziehung mit der Krankheitsaktivität und lässt auch eine Abgrenzung gegenüber gutartigen Erkrankungen der weiblichen Brust zu. Nach der 2004 von deutschen Fachgesellschaften herausgegebenen Leitlinie Brustkrebs (www.senologie.org) ist der Einsatz der CA 15-3-Bestimmung allerdings Patientinnen vorbehalten, bei denen der Krebs bereits Metastasen gestreut hat.
Auch CA 125 ist ein Zucker-Eiweiß-Molekül, das als Tumormarker beim
Eierstockkrebs große Bedeutung hat. In der Verlaufskontrolle weisen
Erhöhungen der Werte mit relativ hoher Sicherheit auf ein Rezidiv oder
auf Metastasen hin. Deutsche Krebsexperten haben sich deshalb 2003 in
einer Leitlinie zur Therapie des Eierstockkrebses (www.krebsgesellschaft.de/download/
e4_maligneovarialtumoren.pdf)
darauf geeinigt, bei normalen CA 125-Werten sowie unauffälligem
klinischem und laborchemischem Befund routinemäßige aufwändige
Untersuchungen, etwa mittels Computertomographie für verzichtbar zu erklären. Neben
anderen gynäkologischen Tumoren gehen auch Krebserkrankungen der
Bauchspeicheldrüse und des Gallengangs gehäuft mit erhöhten CA
125-Werten einher, ohne dass hier der Tumormarker den Stellenwert wie
beim Eierstockkrebs hat. Gutartige Erkrankungen, bei denen ebenfalls
der CA 125-Wert erhöht sein kann, sind Leberzirrhose, akute
Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung), akute Cholezystitis
(Gallenblasenentzündung) sowie gutartige gynäkologische Erkrankungen
oder Entzündungen.
Dieser Marker, ein Glykolipid (Zucker-Fett-Verbindung), tritt vor allem bei Tumoren der Bauchspeicheldrüse (Pankreas), der Leber und der Gallenwege, des Magens sowie des Dick- und Enddarms häufig erhöht auf. Oft gehen aber auch akute und aktive Erkrankungen des Leber, der Bauchspeicheldrüse und der Galle, insbesondere Leberzirrhose, Mukoviszidose, akute Leberzellnekrose (bei Vergiftungen) oder ein Gallengangsverschluss mit einer CA 19-9-Erhöhung einher. Die Bestimmung des CA 19-9-Wertes hat laut der aktuellen Leitlinien in der Diagnostik von Magen- und Dickdarmkrebs sowie in Einzelfällen auch bei Verdacht auf Bauchspeicheldrüsenkrebs einen Stellenwert.
Hauptindikationen für die Bestimmung von CA 72-4 sind Verlaufs- und Therapiekontrolle bei einer bestimmten Form von Eierstockkrebs, dem muzinösen Ovarialkarzinom, und beim Magenkarzinom. Erhöhte CA 72-4-Werte werden bei Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung), Leberzirrhose, Lungenerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen, Ovarialzysten, gastrointestinalen Erkrankungen sowie bei gynäkologischen Erkrankungen gefunden. Die Markerwerte sind in diesen Fällen aber eher nur gering oder nur vorübergehend erhöht und gehen nach Therapie der vorliegenden Erkrankung wieder zurück. In ganz seltenen Fällen werden auch bei Gesunden höhere Werte gemessen, ohne dass ein Grund dafür gefunden werden kann. Bösartige Erkrankungen, die mit erhöhten CA 72-4-Werten einhergehen, sind gynäkologische Tumoren (Eierstock-, Brustkrebs, Gebärmutterkörper- und Gebärmutterhalskrebs) und Karzinome des Magen-Darm-Traktes (Gallenwegs-, Bauchspeicheldrüsen-, Speiseröhren-, Magenkarzinom sowie Dick- und Enddarmkrebs). CA 72-4 hat zwar eine relativ hohe Sensitivität für das muzinöse Ovarialkarzinom, oft schon in frühen Stadien. In den Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft spielt CA 72-4 allerdings nur bei der Diagnostik von Dickdarmkrebs und in Einzelfällen von Magenkarzinomen eine Rolle (jeweils neben CA 19-9 und CEA als einer von drei möglichen Markern).
AFP (Alpha-Fetoprotein oder onkofetales Antigen) wird unter normalen Bedingungen während der Embryonalzeit vom Fötus gebildet und gelangt über die Plazenta auch in den Kreislauf der Schwangeren, deren AFP-Werte deshalb sehr hoch sind. Darüber hinaus können verschiedene Erkrankungen des ungeborenen Kindes die Werte noch weiter ansteigen lassen. Bei Kindern sinken die Werte im Verlauf des ersten Lebensjahres auf "Erwachsenenwerte" ab. Außerhalb der Embryonalzeit hängen erhöhte AFP-Werte mit verschiedenen gut- und bösartigen Erkrankungen zusammen. Tumoren, die gehäuft mit erhöhten AFP-Werten einhergehen, sind das primäre Leberzellkarzinom, Keimzelltumoren von Hoden und Eierstöcken sowie das bei Kindern vorkommende Hepatoblastom. Gutartige Erkrankungen, bei denen erhöhte AFP-Werte auftreten können, sind embryonale Missbildungen (Spina bifida, "offener Rücken", Störungen der Hirnentwicklung, andere), Leberzirrhose oder Leberzellzerfall (etwa bei Vergiftungen).
Zusammen mit HCG hat AFP eine wichtige Bedeutung in der Überwachung von Keimzelltumoren, speziell bei Kindern, und kann auch bei Verdacht auf einen solchen Tumor bestimmt werden. Seminome des Hodens als Krebsform, die aus anderen Zellen entsteht als die Keimzelltumoren, sind dagegen immer AFP-negativ.
In der Verlaufskontrolle des primären Leberzellkarzinoms ist AFP der Marker der ersten Wahl. Seine Bestimmung sollte neben der klinischen Untersuchung und der Ultraschalluntersuchung des Unterleibs etwa halbjährlich erfolgen. Die Größe des Tumors scheint auf die Markerwerte keinen Einfluss zu haben.
HCG (engl. "human chorionic gonadotropin" = Choriongonadotropin) wird zu Beginn einer Schwangerschaft von fötalen Zellen gebildet. Es stimuliert die Eierstöcke der Schwangeren zur Hormonproduktion, die zum Erhalt der Schwangerschaft nötig ist. Außerhalb der Schwangerschaft deuten erhöhte HCG-Werte auf einen Keimzelltumor von Hoden oder Eierstöcken hin, auf ein so genanntes Chorionkarzinom. Auch beim Hepatoblastom bei Kindern sind die HCG-Werte erhöht. Für alle diese Tumoren spielt HCG eine wichtige Rolle in der Therapieüberwachung und Verlaufskontrolle. Eine gutartige Erkrankung, die mit einer HCG-Erhöhung einhergehen kann, ist die so genannte Blasenmole bei Frauen.
NSE (neuronspezifische Enolase) findet sich normalerweise vor allem in den Nervenzellen des Gehirns und des peripheren Nervengewebes. Auch in hormonbildenden, so genannten neuroendokrinen Zellen, die überwiegend im Magen-Darm-Trakt vorkommen, wird das Molekül gebildet. Erhöhte Werte im Blut haben Patienten mit kleinzelligem Lungenkarzinom, aber auch mit bösartigen Tumoren des neuroendokrinen Systems oder mit metastasiertem Hodenseminom sowie Kinder mit Neuroblastom. Gutartige Erkrankungen und andere Störungen, die möglicherweise auch mit einer NSE-Erhöhung einhergehen, sind verschiedene Lungenerkrankungen sowie Blutkörperchen- oder Blutplättchenzerfall aus unterschiedlichsten Gründen. Die aktuellen Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft und der beteiligten Fachgesellschaften empfehlen NSE als Tumormarker nur noch für das Neuroblastom. Hier setzen die Mediziner die Markerbestimmung sowohl zur Diagnose als auch zur Verlaufskontrolle ein. In der Leitlinie zur Therapie des kleinzelligen Lungenkarzinoms spielt NSE dagegen keine Rolle, obwohl die Tumoren es produzieren.
SCC (engl. "squamous cell carcinoma antigen" =
Plattenepithelkarzinomantigen) ist ein Zucker-Eiweiß-Molekül und
Bestandteil der Zellmembran von Plattenepithelkarzinomzellen.
Plattenepithel besteht aus einem bestimmten Zelltyp, der im Körper
innere und äußere Oberflächen überzieht. So besteht die äußerste
Schicht der Haut aus verhornendem Plattenepithel. Die Schleimhäute des
oberen Verdauungstrakts, der Atemwege und des Genitaltrakts werden aus
nicht verhornendem Plattenepithel gebildet. Andere Oberflächen sind
dagegen von Drüsenepithel ausgekleidet. Dementsprechend kommt SCC als
Tumormarker nur bei Plattenepithelkarzinomen vor. Zu den gutartigen
Erkrankungen, bei denen die SCC-Werte erhöht sind, gehören
Niereninsuffizienz und Nierenversagen, gynäkologische Erkrankungen,
Hautkrankheiten (Schuppenflechte, Ekzem), gutartige
Hals-Nasen-Ohren-Tumoren, Leberzirrhose, Pankreatitis
(Bauchspeicheldrüsenentzündung) sowie Lungenerkrankungen.
Tumoren,
die gehäuft mit erhöhten SCC-Werten einhergehen, sind
Plattenepithelkarzinome von Gebärmutterhals (Cervix uteri),
Hals-Nasen-Ohren-Trakt, Speiseröhre, Lunge und Enddarm. Falsch erhöhte
Werte werden gemessen, wenn die Untersuchungsprobe versehentlich mit
Speichel oder Haut in Kontakt gekommen ist.
In der Therapie- und
Verlaufskontrolle kann ein Anstieg der SCC-Werte Hinweise auf eine
erneute Krankheitsaktivität nach zunächst erfolgreicher Behandlung
geben. In den entsprechenden Leitlinien spielt die SCC-Bestimmung
allerdings derzeit keine Rolle.