Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


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Biopsie: So werden Gewebeproben entnommen

Eine tastbare Geschwulst, auffällige Blutwerte, ein geschwollener Lymphknoten – dies alles kann ein Anzeichen einer möglichen Tumorerkrankung sein. Auch wenn in den allermeisten Fällen kein Krebs hinter den Symptomen steckt, so lässt sich eine genaue Diagnose oft nur anhand einer Gewebeprobe stellen. Für deren Entnahme ist nicht immer gleich eine große Operation nötig: Die so genannte Biopsie liefert schon bei vergleichsweise kleinen und wenig belastenden Eingriffen ausreichend viel Material, um mikroskopische und/oder molekularbiologische Untersuchungen zu ermöglichen. Wann eine Biopsie in der Tumordiagnostik sinnvoll sein kann und welche Verfahren heute angewendet werden, hat der Krebsinformationsdienst im folgenden Text zusammengestellt.

Zu welchem Zweck wird eine Biopsie durchgeführt?

Entdeckt der Arzt zum Beispiel beim Abtasten, beim Röntgen oder bei einer Spiegelung auffallende Gewebeveränderungen, kann er ohne weitere Untersuchungen oft nicht sagen, was dahinter steckt. Manchmal lässt sich die Ursache einer Veränderung erst an entnommenem Gewebe unter dem Mikroskop erkennen. Dazu ist meist keine Operation nötig, in der Regel reicht eine so genannte Biopsie. Die Biopsie umfasst die Entnahme von  Gewebe aus einem verdächtigen Bereich und die anschließende feingewebliche Untersuchung dieser Probe. Ziel ist es, durch einen relativ kleinen, wenig belastenden Eingriff, an verdächtige Zellwucherungen zu gelangen, um sie genauer abzuklären. Beispiele dafür, wann der Arzt einer Patientin oder einem Patienten zu einer Biopsie rät, sind:

  • Knoten in der Brust
  • Veränderungen der Magenschleimhaut
  • anhaltende Schleimhautveränderungen des Gebärmutterhalses
  • auffälliger Tastbefund der Prostata mit erhöhtem PSA-Wert

Bei sehr kleinen Gewebeveränderungen oder bei komplizierten Strukturen wird bei einer Biopsie unter Umständen auch der gesamte verdächtige Bereich entfernt: Bei Verdacht auf ein malignes Lymphom muss für den Nachweis von Lymphomzellen ein vergrößerter Lymphknoten ganz entnommen werden. Auch Darmpolypen, gutartige Vorstufen des Dickdarmkrebses, werden bei ihrer Entdeckung während der Darmspiegelung sofort komplett entfernt.

Was ist eine Punktion?

Wird eine Biopsie mit Hilfe einer Nadel (Punktionskanüle) durchgeführt, sprechen Fachleute von einer Punktion. So wird beispielsweise bei der so genannten Feinnadelbiopsie Gewebe aus Brust oder Prostata entnommen. Aber auch zur Abklärung einer möglichen Leukämieerkrankung wird punktiert: Hier wird das flüssige und blutreiche Knochenmark durch eine spezielle Nadel in eine Spritze gesaugt und anschließend mikroskopisch begutachtet. 

Was kann mit einer Biopsie erkannt werden?

Die Gewebeprobe sendet der Arzt an ein für die Begutachtung ausgebildetes Labor, wo ein Spezialist für Gewebe- und Zelluntersuchungen, der Pathologe, diese entsprechend der Fragestellung aufbereitet. Bei der anschließenden so genannten feingeweblichen Untersuchung wird das Präparat mit Hilfe mikroskopischer und/oder molekularbiologischer Methoden genau analysiert.

Ursprung des Tumors

Schlägt der Arzt die Durchführung einer Biopsie vor, bedeutet das also nicht automatisch, dass eine bösartige Tumorerkrankung vorliegen muss. Die Untersuchung trägt zunächst nur dazu bei, die biologischen Eigenschaften einer Geschwulst aufzuklären.

Liegt jedoch eine bösartige Erkrankung vor, so kann der Pathologe selbst an vergleichsweise kleinen Biopsieproben schon erkennen, um welche Zellart es sich handelt. Vor allem bei Tumoren in Lunge, Leber, Gehirn oder Knochen ist es für die Unterscheidung wichtig, ob es sich um einen Primärtumor oder aber um abgesiedelte Tochtergeschwülste (Metastasen) handelt: So kann beispielsweise echter Leberkrebs von Lebermetastasen unterschieden werden, die ursprünglich von einer Darmkrebserkrankung stammen und in die Leber eingewandert sind. Auch gibt es Organe, in denen verschiedene Tumorformen entstehen können, die unterschiedlich behandelt werden müssen: So treten beispielsweise im Magen meist Krebserkrankungen auf, die von den Drüsenzellen ausgehen; selten kann es aber auch zu Tumoren des Muskelgewebes kommen, so genannten Sarkomen.

Differenzierungsgrad des Tumors

Darüber hinaus kann der Pathologe anhand der Gewebeprobe den Grad der Reifung (Differenzierung) der Tumorzellen bestimmen. Dieses so genannte "Grading" beschreibt, inwieweit das Tumorgewebe im Vergleich zu normalem Gewebe verändert ist. So erhält man Hinweise auf die biologischen Eigenschaften und die Aggressivität des Tumors; die Erfolgsaussichten einer Behandlung können besser abgeschätzt werden.

Charakteristische Merkmale bestimmter Krebsformen

Die Biospie ermöglicht es auch, charakteristische Merkmale mancher Krebsformen nachzuweisen, die sie besonders angreifbar für das ein oder andere Therapieverfahren machen: Zellen einer bestimmten Brustkrebsform tragen beispielsweise auf ihrer Oberfläche vermehrt so genannte HER-2-Rezeptoren. In hoher Anzahl fördern diese das schnelle und unkontrollierte Wachstum des Tumors, können aber durch einen Antikörper blockiert werden, der seit einiger Zeit als Medikament zugelassen ist. Bei Patientinnen, bei denen diese Veränderungen nicht vorliegen, wäre eine Antikörperbehandlung dagegen unwirksam. Die Ergebnisse der Biopsie sind hier entscheidend für die richtige Therapiewahl. 

Biopsie zum Nachweis von Rückfällen

Biopsien haben auch in der Nachbeobachtung vieler Tumorarten einen Stellenwert: Hier werden sie durchgeführt, um das erneute Auftreten eines Tumors oder von Metastasen abzuklären.

Biopsieverfahren: Worin unterscheiden sie sich?

In der Regel kann die Zell- oder Gewebeentnahme ambulant in der Praxis erfolgen. Ärzte, die nicht über die notwendige Ausstattung verfügen, überweisen zu einem Facharzt. Für einige Biopsieformen kommen nur speziell ausgerichtete Zentren mit entsprechender Geräteausstattung und Erfahrung in Frage.
Häufig reicht eine örtliche Betäubung aus; nur selten und bei aufwändigeren Biopsieformen ist eine Kurznarkose notwendig. Auch bei einer Narkose können die meisten Patienten eine Biopsie ambulant durchführen lassen; sie sollten dann aber nicht ohne Begleitung nach Hause gehen oder gar selbst Auto fahren. Die Dauer einer Biopsie hängt von der jeweiligen Technik und natürlich vom Organ oder Körperteil ab, das die verdächtige Veränderung aufweist.

Für viele Biopsien ist eine vorhergehende Laboruntersuchung einer Blutprobe Voraussetzung: Sie dient dazu, den allgemeinen Gesundheitszustand beurteilen zu können und soll vor allem ausschließen, dass etwas mit der Blutgerinnung nicht in Ordnung ist, falls es bei einer Biopsie zu einer stärkeren Blutung kommen sollte. Welches Biopsieverfahren in welcher Situation für Patienten am sinnvollsten ist, kann nur in einem individuellen Gespräch mit dem behandelnden Arzt geklärt werden. Die folgende Aufzählung verschiedener Biopsiemethoden ist daher als Hintergrundinformation gedacht.

Unterschied zwischen Zytologie und Histologie

Je nachdem welches Organ und welche Gewebeart betroffen sind, können unterschiedliche Biopsiemethoden notwendig sein. Manchmal reicht es für eine Diagnose aus, nur einzelne Zellen zu begutachten. Fachleute sprechen dann von einer Zytologie. Oft kann ein genauer Befund aber nur an einem Zellverband, also an einem Gewebestück, beurteilt werden. Die Untersuchung von Gewebe bezeichnen Fachleute als Histologie.

Nadelbiopsien: Feinnadel- und Stanzbiopsie

Um einzelne Proben aus einem verdächtigen Bereich zu gewinnen, wird eine Biopsie häufig mit Hilfe von Hohlnadeln durchgeführt. Im Inneren der Nadel findet sich nach dem Herausziehen ein kleiner Gewebezylinder, der untersucht werden kann. Diese Methode birgt weniger Risiken als eine "offene" Operation und hinterlässt in der Regel, wenn überhaupt, nur sehr kleine Narben. Vor dem Einstechen der Nadel wird – je nach untersuchtem Organ - zumindest die Haut mit einer lokalen Betäubung schmerzunempfindlich gemacht.

Die Feinnadelbiopsie erfolgt mit dünneren Hohlnadeln, so genannten Feinnadeln. Sie dienen zur Punktion beispielsweise der Schilddrüse, aber auch zur Entnahme von Flüssigkeiten aus Hohlräumen, wie zum Beispiel aus dem Knochenmark. Bei der häufig angewendeten Feinnadelaspiration werden einzelne Zellen oder kleinere Gewebeteile durch die Kanüle abgesaugt und anschließend zytologisch untersucht.

Reichen einzelne Zellen für die Diagnose nicht aus, sondern sind Informationen über den Aufbau eines Zellverbandes in verändertem Gewebe notwendig, so führt der Arzt meist eine Stanzbiopsie durch. Dieses Verfahren ist beispielsweise zur Abklärung von Veränderungen in der Brust oder Prostata üblich. Dabei werden mit einer dickeren Nadel mehrere Zylinder zusammenhängenden Gewebes aus dem betroffenen Bereich herausgestanzt, meist unter Ultraschallkontrolle.  Bei Verdacht auf Brustkrebs kann die Stanzbiopsie auch unter Röntgenkontrolle erfolgen, sollten im Ultraschallbild die Veränderungen nicht sichtbar sein. Diese Methode kann in der Regel ambulant durchgeführt werden. Für eine Brustbiopsie überweisen heute viele Ärzte an spezialisierte Brustzentren, auch die Prostatauntersuchung machen viele Urologen heute nicht mehr in der eigenen Praxis.  

Exisionsbiopsie

Sind größere Mengen an Gewebe für die Diagnose notwendig, werden auffällige Veränderungen, die leicht zugänglich sind, komplett herausgeschnitten. Diese so genannte Exzisionsbiopsie (Exzision: Ausschneidung) liefert Zellen im größeren Gewebeverbund, unter Umständen auch mit benachbartem Bindegewebe, Muskeln, Nervengewebe und Blutgefäßen. Der Eingriff erfolgt in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung. Je nach Ausmaß kann bei dieser etwas aufwändigeren Gewebeentnahme auch eine Kurznarkose erforderlich sein.

Ein Beispiel für eine Exisionsbiopsie ist die so genannte Konisation, bei der Krebsvorstufen und frühe Tumorstadien des Gebärmutterhalses (In-situ Karzinom)  kegelförmig herausgeschnitten werden. Hierfür verwendet der Operateur ein Skalpell ("Messerkonisation") oder eine elektrische Hochfrequenzschlinge ("Loop-Exzision"). Die  Biopsie zur Diagnosestellung ist, wenn alles erkrankte Gewebe entfernt wurde, hier gleichzeitig auch die Therapie. Ebenfalls mit einem Skalpell vollständig ausgeschnitten wird auffälliges Gewebe bei Verdacht auf ein malignes Melanom, die bösartigste Hautkrebsform. Bei Verdacht auf den weniger bösartigen, dafür häufigeren Basalzell-Hautkrebs (Basaliom) entnimmt der Arzt dagegen nur einen Teil des betroffenen Bezirks. So kann das Vorliegen möglicher anderer Hauterkrankungen erst feingeweblich abgeklärt und eine unter Umständen unnötige Operation vermieden werden.

Endoskopische Biopsie

Um Gewebeproben aus Magen, Darm oder Blase zu gewinnen, muss die Bauchhöhle nicht mehr eröffnet werden, wie es noch bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht selten der Fall war. Heute erfolgt die Biopsie mit Hilfe eines weichen biegsamen Schlauchs, dem Endoskop. Den mit einer winzigen Kamera und einer Lichtquelle ausgestatteten Schlauch führt der Arzt vorsichtig in Magen, Darm oder Blase ein. Über einen Bildschirm kann er die Schleimhäute genauestens betrachten und so die Endoskopie entsprechend steuern. Der Eingriff wird ambulant durchgeführt. Die Magen- oder Darmspiegelung ist fast schmerzfrei, die meisten Patienten empfinden lediglich das Einführen des Schlauches als unangenehm. Bei der Blasenspiegelung wird ein betäubendes Gel benutzt. Bei allen endoskopischen Untersuchungen ist aber auch eine Kurznarkose möglich, bei der der Patient zwar nicht vollständig bewusstlos ist, aber von der Endoskopie selbst nicht viel mitbekommt. Ein Arbeitskanal innerhalb des Endoskops ermöglicht es dem Arzt, kleine Instrumente durch den Schlauch einzuführen und so Gewebeproben zu entnehmen. Bei Geschwüren in Magen und Harnblase werden Proben mit einer kleinen Zange abgezwickt; Darmpolypen dagegen unter Zuhilfenahme einer Hochfrequenzschlinge vollständig abgetrennt (Polypektomie). Da Darmpolypen als Krebsvorstufe gelten, ist hier die Biopsie gleichzeitig auch die Therapie, wenn das veränderte Gewebe ganz entfernt wird.

Zellabstrichuntersuchung

Während die meisten Biopsien erst bei Vorliegen einer auffälligen Veränderung durchgeführt werden, so erfolgt die Zellabstrichuntersuchung des Gebärmutterhalses (Pap-Test, Exfoliativzytologie) als vorbeugende Maßnahme. Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung streicht der Arzt mit einem Bürstchen locker aufsitzende, einzelne Zellen von der Schleimhaut des Gebärmutterhalses ab und überträgt sie auf einen Objektträger. Der Eingriff ist völlig schmerzlos. Nur wenn der Pathologe krankhaft veränderte Zellen in der Probe findet, muss per Konisation mehr Gewebe entfernt werden.

Kürettage

Um bösartige Veränderungen an der Gebärmutterschleimhaut auszuschließen, führt der Arzt eine so genannte Ausschabung durch, die Kürettage. Hierfür schabt er mit einem löffelartigen Instrument vorsichtig die Schleimhaut der Gebärmutter zur feingeweblichen Untersuchung aus. Der Eingriff dauert zwischen fünf und zehn Minuten und kann unter Kurznarkose oder örtlicher Betäubung ambulant oder unter Umständen auch während eines kurzen Krankenhausaufenthaltes erfolgen.

Kann eine Biopsie zu Komplikationen führen?

Verschleppen von Tumorzellen äußerst selten
Untersuchungen zeigen, dass ein Anwachsen von verschleppten Tumorzellen an einer anderen Stelle im Körper sehr unwahrscheinlich ist.

Die Gewinnung einer Gewebeprobe ist unabhängig von dem angewendeten Verfahren ein relativ kleiner Eingriff. Patient oder Patientin werden daher in der Regel nur wenig belastet, abgesehen von der manchmal erforderlichen Kurznarkose. Je nach Art und Ort des Eingriffs kann es kurzzeitig zu Blutungen kommen, weshalb die Bestimmung der Gerinnungswerte vor den meisten Biopsien aus einer Blutprobe durchgeführt wird. Möglichen Entzündungen kann durch die Einnahme von Antibiotika vorgebeugt werden.

Viele Patienten befürchten, dass durch die Gewebeentnahme mögliche Tumorzellen an einen anderen Ort im Körper verschleppt werden, wo sie sich erneut ansiedeln. Diese Angst ist unbegründet: Bisherige Untersuchungen zeigen, dass ein Anwachsen von verschleppten Tumorzellen an einer anderen Stelle im Körper – wenn überhaupt - nur in äußerst seltenen Fällen auftritt. Dies gilt auch für die beiden Krebsarten, bei denen Biopsien in der Diagnostik am häufigsten durchgeführt werden, Brustkrebs und Prostatakrebs. Hier gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass verschleppte Tumorzellen für den weiteren Krankheitsverlauf eine Rolle spielen.

Ein wenn auch geringes Risiko der Zellverschleppung besteht allerdings bei der Nadelbiopsie von Weichteilsarkomen, wenn Zellen im Einstichkanal hängen bleiben oder durch Anstechen eines Blutgefäßes in die Blutbahn gelangen. Um die Gefahr zu verringern, wird die Gewebeprobe daher durch eine hohle, möglichst dünne Führungsnadel gezogen. Außerdem werden der Einstichkanal und damit mögliche so genannte Stichkanalmetastasen bei der nachfolgenden Operation mit entfernt, sollte sich der Tumor als bösartig erweisen. Da das maligne Melanom ein erhöhtes Risiko einer Zellstreuung birgt, kommt eine Nadelbiopsie als diagnostisches Verfahren von vornherein eher nicht in Frage. So wird beispielsweise bei Verdacht auf diese Krebserkrankung das gesamte verdächtige Hautstück in einer Exzisionsbiopsie entfernt und nicht nur eine Probe entnommen.

Sind die Ergebnisse einer Biopsie zuverlässig?

Voraussetzung für ein verlässliches Ergebnis einer Biopsie ist, dass die Gewebeprobe tatsächlich aus dem fraglichen Bereich entnommen wurde. Dies ist nur mit großer Sicherheit zu erreichen, wenn der Arzt während des Eingriffs sowohl das verdächtige Gewebe als auch das medizinische Instrument, wie beispielsweise die Nadel, sehen kann. Je nach Organ werden unterschiedliche Methoden so genannter bildgebender Verfahren zur Orientierung genutzt: Bei einem Knoten in der Brust erfolgt der Eingriff mit einem Ultraschallbild oder unter Röntgensicht bei der Mammographie. Manchmal ist eine Gewebeentnahme durch einen Hautschnitt notwendig (offene Biopsie), wenn die Nadelbiopsie der Brust keine deutlichen Ergebnisse geliefert hat. Dann werden nicht tastbare Veränderungen vorher mit einem unter Röntgenkontrolle eingeführten Metalldraht markiert. Auch Biopsien von Prostata oder möglichen Weichteilsarkomen steuert der Arzt durch Ultraschallbeobachtung. Probeentnahmen aus Magen, Darm, Harnblase oder Lunge erfolgen während der Spiegelung mit einem Endoskop, das mit Kamera und Lichtquelle ausgestattetet ist. Konnte genügend Gewebe entnommen werden, reicht in der Regel eine einmalige Biopsie für eine sichere Diagnose aus.

Wie lange dauert es, bis ein Befund vorliegt?

Im Durchschnitt müssen Patienten zwischen vier und fünf Tagen auf den Befund einer Biopsie warten. Je nach Krebsart sind unterschiedlich umfangreiche mikroskopische und/oder molekularbiologische Untersuchungen für die Diagnosestellung nötig. Bei bestimmten Tumorarten, wie zum Beispiel bei einem malignen Lymphom, wird die Probe in der Regel an ein hochspezialisiertes Labor, das so genannte Referenzlabor, geschickt. Ist die Diagnose nicht ganz eindeutig, wird auch ein zweites Referenzlabor um eine Beurteilung gebeten. Deshalb kann es einige Zeit dauern, bis Patienten die Ergebnisse der Biopsie erhalten.

Schnellschnittuntersuchung

Die Schnellschnittdiagnostik erlaubt es, die Ausbreitung eines Tumors während des operativen Eingriffs zu bestimmen (intraoperatives Staging). Innerhalb weniger Minuten wird die Gewebeprobe von einem Pathologen aufgearbeitet. So kann eine Biopsie beispielsweise gleich in einen größeren Eingriff übergehen und ihr Ergebnis wird bei der Planung und Durchführung der laufenden Operation noch berücksichtigt. Im Vergleich zur herkömmlichen histologischen Untersuchung birgt dieses Verfahren eine höhere Fehlerquote, die jedoch durch einen erfahrenen Pathologen deutlich herabgesetzt werden kann. Eine genauere Auswertung des gewonnenen Materials erfolgt oft noch zusätzlich nach dem Eingriff.

Wem gehört das Biopsiematerial?

Entnommenes Tumorgewebe ist Eigentum des Patienten und nicht des behandelnden Arztes, des Pathologen oder der Klinik. Der Patient kann sich dieses daher jederzeit aushändigen lassen, um zum Beispiel die Meinung eines zweiten Pathologen einzuholen.

Frisches, nicht aufbereitetes Tumorgewebe wird heute zur Aufbewahrung in flüssigem Stickstoff schockgefroren und bei minus 80 Grad Celsius gelagert. Für Tumorgewebe, das in Paraffinblöcken eingebettet ist – die früher gängige und auch heute noch mögliche Aufbewahrungsmethode - gibt es für die Dauer der Aufbewahrung in Tumorbanken der pathologischen Institute in Deutschland bisher keine verpflichtenden Vorgaben. Diese wird daher unterschiedlich gehandhabt und kann zwischen zwei und 30 Jahre betragen.

  • Da die Langzeitlagerung von Tumorproben erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde, sind vor längerer Zeit entnommene Gewebeproben möglicherweise nicht mehr verfügbar.

Untersuchungen noch später möglich

 Einige Untersuchungen zur genauen Bestimmung einer Krebserkrankung können noch Jahre später an fachgemäß gelagertem Tumormaterial erfolgen: So ist zum Beispiel der Nachweis der als HER-2 bezeichneten Zelloberflächenmoleküle, die gehäuft bei einer bestimmten Brustkrebsform vorkommen, auch an eingefrorenen Tumorproben möglich; er "funktioniert" sogar häufig noch an in Paraffin eingebettetem, älterem Material.

Tumorbanken

Nicht ohne Einwilligung
Tumormaterial darf nicht ohne Einwilligung des Patienten wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.

Tumormaterial, das im Rahmen der Behandlung von Krebspatienten entnommen und bereits untersucht wurde, wird für mögliche spätere klinisch-diagnostische Untersuchungen in einer so genannten Tumorbank aufbewahrt. Die oft zeitlich begrenzte Lagerung übernimmt hier in der Regel das pathologische Institut, das auch die Gewebeprobe aufgearbeitet und untersucht hat. Ist nicht alles Material für diagnostische Zwecke notwendig, so kann das Restgewebe unter bestimmten Bedingungen auch der medizinischen Krebsforschung zur Verfügung gestellt werden.
Seit einiger Zeit ist die Einrichtung moderner Tumor- oder Gewebebanken in der Diskussion, die, unabhängig von pathologischen Instituten, Tumormaterial kostenfrei aufbewahren. Das Gewebe dient hier in der Regel der Forschung: Aus einer umfassenden Sammlung verschiedener Gewebeproben einer Krebsart können zum Beispiel wichtige Informationen zu genetischen Ursachen der Erkrankung gewonnen werden. Je mehr Faktoren bekannt sind, die zur Entstehung einer Krebserkrankung beitragen, desto gezielter können neue Diagnose- und Therapiemethoden entwickelt werden. Tumormaterial darf nur mit Einwilligung des jeweiligen Patienten wissenschaftlichen Studien zugänglich gemacht werden. Betroffene werden daher, bevor sie sich entscheiden, über Ziele und Nutzen möglicher experimenteller Untersuchungen ausführlich aufgeklärt.

Nicht immer profitiert der Spender unbedingt persönlich von Forschungsergebnissen, die anhand seiner Gewebeprobe gewonnen wurden. Doch trägt er möglicherweise dazu bei, dass anderen, zukünftigen Krebspatienten aufgrund der neuen Erkenntnisse besser geholfen werden kann.

In Deutschland stehen Tumorbanken bisher nicht flächendeckend zur Verfügung; auch unterscheiden sich die wenigen, bereits vorhandenen Einrichtungen in ihrem Angebot: So richtet sich beispielsweise das privat gegründete Projekt PATH  (Patienteneigene Tumorbank der Hoffnung, www.stiftungpath.org) ausschließlich an Brustkrebspatientinnen. Das aufbewahrte Material dient hier nicht nur der Forschung: Patientinnen können ihr Tumormaterial jederzeit für klinische Untersuchungen anfordern. Andere Gewebesammlungen umfassen dagegen Probenmaterial unterschiedlicher Tumorarten. Das aufbewahrte Material wird hier jedoch meist vorrangig zur Klärung von wissenschaftlichen Fragestellungen in der Krebsforschung verwendet.

Schnittpräparate gehören nicht dem Patienten

Nicht als Tumorgewebe gelten aus der Probe angefertigte Schnittpräparate, die zur mikroskopischen Untersuchung auf Objektträger aufgetragen wurden. Sie gehören damit nicht dem Patienten, sondern sind Eigentum des pathologischen Instituts, das die Schnitte angefertigt hat. Für eine Zweitbegutachtung können sie vom Patienten jederzeit angefordert werden, eignen sich aber nicht für die Durchführungen neuer Untersuchungen. Gemäß der Aufbewahrungspflicht muss das zuständige pathologische Institut die Schnitte mindestens zehn Jahre lagern.

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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 17.05.2006