
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deEin Komitee europäischer Krebsexperten formulierte 1987 im Auftrag der Europäischen Kommission zehn Regeln zur Krebsvorbeugung und Krebsfrüherkennung – den "Europäischen Kodex gegen Krebs". Diese Zusammenstellung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte als Leitfaden für gesundheitsbewusstes Verhalten dienen und aufzeigen, für welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ein Nutzen wissenschaftlich belegt war. Im Jahr 1994 wurden die Empfehlungen überprüft und neuen Erkenntnissen angepasst. In der dritten Version vom Jahr 2003 waren aus ursprünglich zehn Regeln elf geworden, und manche Aussagen oder Empfehlungen wurden in dieser zuletzt auf europäischer Ebene veröffentlichten Fassung des Kodex ergänzt oder leicht verändert.
Die folgenden Texte des Krebsinformationsdienstes zeigen auf, wie die europäischen Empfehlungen zur Krebsvorsorge lauten und wie sie wissenschaftlich begründet sind. Das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm in Deutschland geht in einigen Punkten über die Empfehlungen des Kodex hinaus. Wie die "Krebsvorsorge"-Untersuchungen im Mai 2008 ablaufen und für wen sie angeboten werden, ist daher für die Situation gesetzlich Versicherter in Deutschland dargestellt; diese Angebote können von den nationalen Empfehlungen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen anderer Ländern abweichen.
"Schutz vor Krebs" kann auch als Broschüre (1/2007) bestellt werden beim Krebsinformationsdienst KID, Deutsches Krebsforschungszentrum, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg, E-Mail: sekretariat-kid@dkfz.de.