Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de


Schutz vor Krebs: Die Regeln der Früherkennung

Besser als Beschwerden abklären: "echte" Früherkennung im symptomlosen Stadium

Viele Krebserkrankungen sind nicht mehr in einem Frühstadium, wenn sie Symptome verursachen. Deshalb zielt "echte" Früherkennung auf die Diagnose zu einem Zeitpunkt, zu dem ein sich entwickelnder bösartiger Tumor noch gar keine Beschwerden verursacht. Dann ist die Chance am größten, dass der Tumor noch klein und örtlich begrenzt ist, und dann lässt er sich am besten behandeln. Noch besser ist es, bei der "Krebsvorsorge" bereits Krebsvorstufen zu erkennen.
Bei einigen häufigen Krebserkrankungen kann dies tatsächlich gelingen. Sie lassen sich mit einfachen, nicht belastenden und verlässlichen Untersuchungen in einem Frühstadium oder gar Vorstadium erkennen und dann erfolgreicher behandeln. Für viele andere Tumorarten fehlen dagegen geeignete Methoden zur Früherkennung.
Diese Empfehlungen wurden von den Experten für ganz Europa ausgesprochen und gründen sich auf Ergebnisse großer Studien, die einen deutlichen Nutzen systematischer Früherkennungsuntersuchungen auf Krebs des Gebärmutterhalses, der Brust und des Dickdarms gezeigt haben. 

  • Die folgenden Regeln 8, 9 und 10 des Europäischen Kodex gegen den Krebs beziehen sich auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen und Männern.

Programm zur Früherkennung in Deutschland

Das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm in Deutschland, das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, geht noch etwas über die europäischen Empfehlungen hinaus. Diese wenn auch nicht ganz richtig meist als Krebsvorsorge-Untersuchungen bezeichneten Angebote beinhaltet zusätzlich für Männer eine Untersuchung der Prostata und für beide Geschlechter die Befragung nach hautkrebsverdächtigen Veränderungen und seit Juli 2008 auch eine Inspektion der Haut.

Für Frauen

  • Gebärmutterhalskrebs - ab 20 einmal jährlich Untersuchung des äußeren und inneren Genitales und Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals
  • Brustkrebs - ab 30 einmal jährlich Abtastung der Brüste und der Achselhöhlen, Anleitung zur Brustselbstuntersuchung; ab 50 bis einschließlich 69 alle zwei Jahre Einladung zur Mammographie

Für Männer

  • Prostatakrebs - ab 45 einmal jährlich Abtastung der Prostata vom Enddarm aus, Untersuchung des äußeren Genitales und Abtastung der Lymphknoten in der Leiste

Für Frauen und Männer

  • Hautkrebs - ab 35 alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und seit 1. Juli 2008 Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes
  • Dickdarmkrebs - ab 50 einmal jährlich Austastung des Enddarms (digitale rektale Untersuchung) und Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl. Ab 55 eine Dickdarmspiegelung (Koloskopie), einmalige Wiederholung nach 10 oder mehr Jahren ODER anstelle der Koloskopie ab 55 Test auf okkultes Blut alle 2 Jahre

Teilnahme freiwillig - Beratung vorgesehen

Die Teilnahme am gesetzlichen  Krebsfrüherkennungsprogramm ist in Deutschland nach wie vor freiwillig. Eine im Rahmen der letzten Gesundheitsreformen diskutierte Pflicht wurde nicht umgesetzt.

Beschlossen wurde jedoch eine Beratungspflicht. Sie gilt derzeit aber nicht für alle Altersgruppen: Gesetzlich versicherte Frauen, die nach dem 31. März 1987, und Männer, die nach dem 31. März 1962 geboren wurden, müssen sich einmal von einem Arzt über die Vor- und Nachteile der Krebsfrüherkennung aufklären lassen. Derzeit gilt dies für die "Vorsorge"-Untersuchungen auf Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Darmkrebs und Hautkrebs.
Für die betroffenen Altersgruppen kann der Verzicht auf Aufklärung finanzielle Nachteile haben: Sollten sie später an einer der aufgeführten Tumorarten erkranken, können sie für sich nicht die so genannte Chroniker-Regelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, sie müssten für Arzneimittel und medizinische Leistungen den vollen Eigenanteil von derzeit bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen. Krebspatienten der betroffenen Altersgruppen, die sich über die Früherkennungsmöglichkeiten beraten lassen, könnten dagegen diesen Eigenanteil auf ein Prozent halbieren. Mehr zu dieser Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss unter www.g-ba.de/downloads/39-261-841/2009-06-18-KFU-Neufassung.pdf zusammengestellt. Details erläutern auch die Krankenkassen.

Frauen, die vor dem 1. April 1987 geboren wurden und Männer, deren Geburtstag vor dem 1. April 1962 liegt, sind von der Beratungspflicht und eventuellen Folgen für die "Chroniker"-Regelung nicht betroffen.

Wie viel Sicherheit bieten die Untersuchungen?

Wer an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung teilnimmt, sollte bedenken, dass auch diese Untersuchungen keine absolute Sicherheit bieten und dass die verfügbaren Tests auch zu "falschen" Befunden führen können. Ist ein solcher Befund "falsch positiv", können weitere diagnostische Maßnahmen notwendig werden, um einen Krebsverdacht sicher auszuschließen; ist er "falsch negativ", wird ein Tumor in der Früherkennung übersehen.

Trotzdem überwiegt bei den anerkannten Verfahren insgesamt gesehen der Nutzen, die Raten "falsch positiver" oder "falsch negativer" Befunde sind nachweislich klein. Auch haben Patienten, deren Tumor mit diesen Tests früh erkannt wird, tatsächlich auch einen Nutzen davon, der sich statistisch gesehen in verlängerter Lebenszeit niederschlägt. In dieser Beziehung noch nicht eindeutig beurteilbare Verfahren können zwar zur Abklärung eines Krebsverdachts eingesetzt werden. Sie eignen sich aber nicht zur allgemeinen Krebsfrüherkennung bei Gesunden, dem so genannten Screening.



Wir beantworten Ihre Fragen: Rufen Sie uns an  |  Schreiben Sie uns eine E-Mail

Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 09.05.2008