Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de


Schutz vor Krebs

Anhang: Adressen und Anlaufstellen

Wer versucht, die Empfehlungen des Europäischen Kodex gegen Krebs so gut wie möglich umzusetzen, trägt viel zur Senkung seines persönlichen Krebsrisikos und auch des Krebsrisikos seiner Familie bei – und lebt generell gesünder!

Europäischer Kodex gegen den Krebs

www.cancercode.org

Der Europäischen Kodex gegen den Krebs ist im Internet in englischer Sprache abrufbar.

WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

www.tabakkontrolle.de

Das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum bietet viel Hintergrundinformation zum Thema Rauchen. Von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr ist das Rauchertelefon unter 06221 - 42 42 00 erreichbar, unter 06221 - 42 42 24 können sich rauchende Krebspatienten erkundigen, welche Vorteile ihnen das Aufhören bringt.

Strahlenschutz

www.bfs.de

Zu Fragen des Strahlenschutzes, aber auch zum Thema Sonne und Solarien informiert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Schutz am Arbeitsplatz

www.baua.de; www.dguv.de

Risiken am Arbeitsplatz werden zum Beispiel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) thematisiert. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die für den Schutz im Beruf zuständig sind, treten seit 1. Juni 2007 gemeinsam als Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf.

Gesetzliche Krebsfrüherkennung

www.bmg.bund.de

Informationen zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm und zur Krebsvorbeugung sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aufgeführt, Themenschwerpunkt Prävention, Stichwort Gesundheitsvorsorge. Dort findet sich unter anderem auch der Originaltext der Richtlinien des Bundesausschusses zur Krebsfrüherkennung.



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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 06.03.2008