
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deDie wichtigste Quelle natürlicher UV-Strahlung ist die Sonne. Künstlicher UV-Strahlung ist man beim Besuch von Sonnenstudios ausgesetzt. Auch am Arbeitsplatz kann UV-Strahlung entstehen - zum Beispiel beim Schweißen. Dass die UV-Strahlung neben positiven Effekten für den Körper auch erhebliche negative Auswirkungen bis hin zur Entstehung von Krebserkrankungen haben kann, ist schon seit längerem bekannt. Trotzdem nehmen viele Menschen die Warnhinweise der Experten auf die leichte Schulter - braune Haut gilt noch immer als gesund. Die Rechnung zahlt der Körper später.
Der folgende Text informiert über die Hintergründe, nennt besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, zählt Schutzmaßnahmen auf und verweist auf Ansprechpartner und weitere Quellen im Internet.
Die von der Sonne wie auch in Solarien abgestrahlten ultravioletten Anteile des Lichts sind eindeutig krebserzeugend. Sie sind energiereich genug, um Schäden an der Erbsubstanz (DNS) zu verursachen. Geringfügige DNS-Veränderungen bessern Reparaturenzyme wieder aus. Bei immer wiederkehrender UV-Überdosierung entstehen allerdings dauerhafte Schäden am Erbmaterial. Sie führen zur Entartung der betroffenen Zellen, zu Hautveränderungen und vorzeitiger Hautalterung. Sterben die geschädigten Zellen nicht ab, kann Hautkrebs entstehen.
Die häufigsten Formen von Hautkrebs, die Basaliome (Basalzellkarzinome) und Spinaliome (Spinalzellkarzinome), entstehen meist auf chronisch lichtgeschädigter Haut. Welche Rolle UV-Strahlung bei der Entstehung so genannter Melanome spielen, des "schwarzen Hautkrebses", galt lange als offen.
Inzwischen gehen Forscher anhand der vorliegenden wissenschaftlichen Daten davon aus, dass auch das Melanomrisiko durch zu viel Sonne oder Solarienbesuche steigt.
Für das Hautkrebsrisiko spielen auch der Hauttyp und damit die angeborene Empfindlichkeit eine Rolle. Man unterscheidet in Mitteleuropa vier Hauttypen (I-IV), von Menschen weißer Haut mit roten oder hellblonden Haaren bis hin zu Personen mit dunklen Haaren, brauen Augen und hellbrauner Haut. Die Einteilung beruht dabei auf der individuellen, angeborenen Pigmentierung - also der Farbgebung der von Haut, Haaren und Augen (mehr unter http://www.bfs.de/de/uv/uv2/schutz_vor_uv/hauttypen.html beim Bundesamt für Strahlenschutz oder unter www.unserehaut.de/adp/unsere-haut/funktion/hauttypen.html bei der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention).
Nach einem Sonnenbrand erholt sich die Haut oberflächlich zwar wieder. Die entstandenen Schäden haben sich jedoch sozusagen eingebrannt, was vielfach mit dem Satz "die Haut vergisst nichts" zum Ausdruck gebracht wird. Erst nach Jahren bis Jahrzehnten zeigen sich die Auswirkungen der Sonnenbestrahlung mit Falten, Pigmentflecken und eventuell mit Hautkrebs.
Die UV-Strahlen, die den Menschen erreichen, setzen sich aus den UV-A und UV-B Strahlen zusammen. UV-B wird größtenteils in der Oberhaut aufgehalten, während das etwas langwelligere UV-A tief in die Lederhaut eindringt. Überschreitet die Bestrahlung, etwa bei einem Sonnenbad, eine gewisse Grenze, treten akute Schäden auf. Es kommt nach einigen Stunden zu einer Rötung ("Erythem" oder erste Anzeichen eines Sonnenbrandes) und durch eine Erweiterung der Blutgefäße zu einer gesteigerten Durchblutung und dadurch zur Schwellung der bestrahlten Haut. Örtlicher Juckreiz und Schmerzen sind meist die Folge.
Als Grenze zur Einstufung einer Strahleneinwirkung, die gerade noch verträglich ist, wurde dementsprechend die "Erythemschwelle" definiert: Sie bezeichnet die höchste UV-Dosis, bei der einige Stunden nach der Einwirkung von Sonne oder Solarium keine wie oben geschilderte Hautrötung auftritt.
Bundesamt für Strahlenschutz:
Akute Erkrankungen durch UV-Strahlen
(www.bfs.de/de/uv/uv2/wirkungen_uv_strahlung/akute_erkrankungen.html)
Nicht alle Strahlen im UV-Spektrum wirken gleich oder gleich stark: Die Erythemwirksamkeit ist im UV-B-Bereich um ein Vielfaches größer als im UV-A-Bereich. UV-B führt deshalb schneller zu einer Verdickung und vermehrten Verhornung der Oberhaut (Akanthose und Hyperkeratose) und zur Ausbildung der so genannten Lichtschwiele.
Sie führt zu einer vorzeitigen Hautalterung und kann nach langen Jahren des Sonnenbadens kosmetisch sehr störend werden.
Langfristige Hautveränderungen sind:
Selbst der kurzfristige Schutz durch die Bräunung nutzt nicht sehr viel: Dies belegt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz an Menschen, die beruflich im Freien arbeiteten, und an einer Kontrollgruppe von Büroangestellten nach einem dreiwöchigen Sommerurlaub.
Die Hauttypen I bis III, die bei mehr als 90 Prozent aller Mitteleuropäer vorliegen, erreichen durch Bräunung und Gewöhnung an die Sonne nur einen sehr geringen Lichtschutz. Er entspricht in etwa einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 1,5 - viel zu wenig für die Vorbeugung vor Langzeitschäden.
Selbst Menschen mit dem dunklen Hauttyp IV können durch Gewöhnung an die Sonne höchstens eine Verdopplung der Eigenschutzzeit erreichen, entsprechend dem Lichtschutzfaktor 2.
Die hautrötende Wirkung von UV-A ist etwa hundert- bis tausendfach schwächer als die der UV-B-Strahlen. UV-A bewirkt aber innerhalb von Minuten eine Sofortpigmentierung der Haut, über eine Umwandlung des Hautfarbstoffes Melanin in den tieferen Schichten der Oberhaut. Dieser Bräunungseffekt anstelle einer Rötung führte in den vergangenen Jahren zunächst zu einer günstigeren Bewertung von künstlichen Höhensonnen und Solarien, die hauptsächlich mit UV-A arbeiten.
Inzwischen ist man davon abgerückt - im Juli 2009 stuft die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) beide UV-Spektren als "eindeutig krebserzeugend für den Menschen" ein (eine englisch- oder französischsprachige Pressemitteilung unter w.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/2009/sunbeds_uvradiation.php).
Die Sonne strahlt nicht nur sichtbares Licht oder UV-Strahlung ab, sondern auch Wärme. Dafür ist Infrarot-Strahlung verantwortlich. Sie ist nicht so energiereich wie ultraviolette Strahlung. Trotzdem wurde auch für Infrarot-A-Strahlung eine Zeitlang diskutiert, sie könne die Haut schädigen. Im Sommer 2010 kommen drei deutsche Forschergruppen allerdings zu dem Ergebnis: Natürliches Infrarot A ist nicht gefährlich.
Die Wissenschaftler aus Stuttgart, Mainz und Berlin hatten die bisher vorliegenden Untersuchungen zum Risiko überprüft und Fehler entdeckt. Sie gehen davon aus, dass ein besonderer Schutz vor Infrarot-Strahlung durch Sonnenschutzmittel nicht notwendig ist. Hintergründe und Fachliteratur listet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in einer Pressemitteilung auf, mehr unter http://idw-online.de/pages/de/news379477.
Je höher der Lichtschutzfaktor eines Sonnenschutzmittels ist, desto höher sollte der wirksame Schutz sein. So genannte Sunblocker, die gar kein UV durchlassen, gibt es jedoch nicht. Allein auf den Lichtschutzfaktor sollte man sich daher nicht verlassen: Schon einfache weitere Maßnahmen reichen aber aus, um sich vor der UV-Strahlung zu schützen, so das Bundesamt für Strahlenschutz.
So ist zum Beispiel in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr die Sonnenstrahlung am stärksten und sollte gemieden werden. Lange, weitgeschnittene Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen ebenfalls dazu bei, die Strahlungswirkung auf Haut und Augen zu vermindern. Unbedeckte Körperteile sollten etwa 30 Minuten vor dem Sonnenbad mit Sonnenschutzmittel (mindestens Lichtschutzfaktor 15) eingecremt werden.
Zum Schutz der Augen ist eine gute Sonnenbrille wichtig.
Weitere Tipps zum Schutz vor UV-Strahlung gibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de/de/uv/uv2/schutz_vor_uv.
Besondere Beachtung sollte man auch dem so genannten UV-Index (UVI) schenken. Der UVI beschreibt die am Boden erwartete sonnenbrandwirksame UV-Strahlung und ist eine international einheitlich festgelegte Größe. Je höher der UVI ist, desto höher ist das Sonnenbrandrisiko. Erst unter einem Index von zwei ist ein Sonnenbrand unwahrscheinlich. Dieser Wert kann in Deutschland bei wolkenlosem Himmel schon Ende März überschritten werden. Informationen über den aktuellen UV-Index in den verschiedenen Messregionen Deutschlands geben im Sommer die Tageszeitungen. Im Internet bietet das Bundesamtes für Strahlenschutz unter www.bfs.de/de/uv/uv_messnetz/uvi aktuelle Prognosen für Deutschland und weitere Informationen zum Thema UV-Index.
Die natürliche UV-Strahlung hat tatsächlich nicht nur negative Seiten. Sie fördert auch den Aufbau von Vitamin D im Körper. Vitamin D hilft bei der Verwertung verschiedener Mineralien (zum Beispiel Kalzium oder Phosphor), die für den Knochenaufbau und -erhalt sorgen.
Dafür reichen allerdings schon zehn bis fünfzehn Minuten indirekter Sonnenbestrahlung aus.
Es gibt in Deutschland nur wenige Risikogruppen in der Bevölkerung, bei denen ein zu niedriger Vitamin-D-Spiegel aufgrund von Lichtmangel befürchtet werden könnte. Dazu gehören, so die Deutsche Dermatologische Gesellschaft, vor allem Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, sowie Menschen mit Vorerkrankungen, die ihrerseits den Vitamin-D-Spiegel beeinflussen. Für diese Gruppen ist der Arzt der wichtigste Ansprechpartner zum Thema Sonne oder Sonnenschutz.
Noch bis ins 20. Jahrhundert kämpften Ärzte darum, Kinder aus Industriesiedlungen mehr an die Sonne zu bringen: In vielen lichtlosen, von Armut und Unter- oder Fehlernährung geprägten Wohngegenden der Städte trat Rachitis überdurchschnittlich häufig auf, eine durch Vitamin-D-Mangel verursachte Erkrankung, die unter anderem zu schweren Knochenschäden führen kann. Die Vorstellung, Kinder müssten der Sonne ausgesetzt werden, um sie gesund zu erhalten, hat sich bis heute aus dieser Zeit erhalten.
Ihre Haut ist jedoch wesentlich empfindlicher als die von Erwachsenen. Sie ist noch sehr dünn, kann nicht ausreichend bräunen und bildet noch keine schützende Hornhaut. Kinder bekommen aus diesen Gründen besonders schnell einen Sonnenbrand. Verschiedene Studien konnten einen Zusammenhang zwischen den Sonnenbränden in der Kindheit, der Anzahl von Leberflecken und dem Auftreten von Malignen Melanomen zeigen. Starke UV-Bestrahlung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass aus einem gutartigen Leberfleck Hautkrebs entsteht. Vitamin-D-Mangel oder seine Folgen müssen Eltern heute bei normaler Ernährung und üblichem Freizeitverhalten nicht mehr befürchten.
In den Sommermonaten helfen schon - wie bei Erwachsenen - einfache Maßnahmen zur Verminderung der Strahlungswirkung, zum Beispiel
- das Tragen langer, leichter und weitgeschnittener Kleidung,
- Meiden der Mittagssonne (etwa von 11 bis 15 Uhr) und -
- das Eincremen mit Sonnenschutzmittel (mindestens Lichtschutzfaktor 15), am besten etwa 30 Minuten bevor man nach draußen geht, manche Produkte wirken auch schneller. Auf entsprechend kindergerechte Sonnenmittel sollte geachtet werden.
- Wichtig ist auch das Tragen eines Kopfschutzes (Mütze, Hut) und einer Sonnenbrille.
Für Kinder unter zwei Jahren ist der Aufenthalt im Schatten am besten - direkte Sonnenstrahlung sollte unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist bei der Verwendung von Babyölen geboten, da diese, wie auch andere Kosmetika, die Lichtempfindlichkeit sogar erhöhen können.
Weitere Tipps und Erklärungen zum Thema Kinderhaut und UV-Strahlung bietet das Infoblatt "Mit heiler Haut durch den Sommer" (abrufbar unter www.bfs.de/uv/uv2/Kinderflyer.pdf), herausgegeben vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Es ist in einer speziell für Kinder leicht verständlichen Sprache geschrieben und verdeutlicht anhand von vielen Bildern den richtigen Umgang mit der Sonne. Mit dem Thema Kinderhaut und UV-Strahlung befasst sich ebenfalls der von der Arbeitsgemeinschaft für Dermatologische Prävention zum Weltgesundheitstag 2003 herausgegebene Flyer "Die kleinsten tragen das größte Risiko". Der Flyer ist als pdf-Datei im Internet unter www.who-tag.de/pdf/2003sonneflyerok.pdf abrufbar.
Der Besuch von Solarien ist Kindern und Jugendlichen seit Juli 2009 verboten. Einem entsprechenden Gesetz ("Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung") stimmten Bundestag und Bundesrat im Juni und Juli 2009 zu. Der Kinder und Jugendliche betreffende Passus trat bereits vor dem Rest des Gesetztes in Kraft. Der Gesetzestext lässt sich als Pdf-Dokument einsehen unter www.bfs.de/de/uv/solarien/bundesgesetzblatt.pdf.
Bevor die von der Sonne ausgehenden UV-Strahlen auf die Erde treffen, werden sie durch die so genannte Ozonschicht ganz oder teilweise herausgefiltert. Die Ozonschicht befindet sich in der so genannten Stratosphäre, ab einer Höhe von etwa acht bis 50 Kilometer. Besonders die schädlichen UV-C-Strahlen werden fast vollständig durch diese Schutzschicht aufgehalten. Die langwelligeren, energieärmeren und dadurch auch weniger schädlichen UV-A- und UV-B-Strahlen werden durch die Ozonschicht zumindest erheblich abgeschwächt. Die übrig gebliebene Strahlung trifft auf den Körper, wobei UV-B-Strahlung größtenteils in der Oberhaut aufgehalten wird, während das etwas langwelligere UV-A tief in die Lederhaut eindringt.
Zum Vergleich: Das sichtbare Licht mit seiner größeren Wellenlänge von 400 bis 780 Nanometern erreicht sogar das tieferliegende Unterhautfettgewebe.
Seit über 20 Jahren beobachten Wissenschaftler eine Abnahme der Ozonkonzentration, die vielfach fälschlich als "Ozonloch" dargestellt wird. Auch wenn der Begriff "Ozonloch" nicht zutrifft (es handelt sich nicht um ein Loch, sondern um eine Verringerung der Ozonkonzentration), so verdeutlicht er doch die besorgniserregende Entwicklung dieser für Mensch und Tier lebenswichtigen Schutzschicht der Erde. Ohne die Ozonschicht wäre ein Leben auf der Erde nicht denkbar. Die Abnahme der Ozonkonzentration, die 1985 erstmals über der Antarktis festgestellt wurde, hat sich nunmehr über die Südhalbkugel erweitert. Und auch auf der Nordhalbkugel beobachtet man eine solche Entwicklung. Ursache des Ozonabbaus in der Stratosphäre sind chemische Reaktionen des Ozons mit Stoffen, die der Mensch in die Atmosphäre ausstößt. Zu diesen Stoffen gehören hauptsächlich chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halogene.
Noch lässt sich nicht beziffern, welche Auswirkungen diese Entwicklungen zum Beispiel auf das Hautkrebsrisiko in Nordeuropa haben werden. Experten gehen jedoch davon aus, dass auch kleine Änderungen in der Ozonschicht "erheblichen Einfluss auf das Gefährdungspotenzial der Sonnenstrahlen an der Erdoberfläche" haben können (mehr beim Bundesamt für Strahlenschutz unter www.bfs.de/de/bfs/druck/uus/jb2001_zusammenfassung.pdf).
Im Juli 2009 hat die Internationale Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) nicht nur UV-Strahlung allgemein, sondern ganz besonders auch Solarien in die höchste Kategorie für krebsauslösende Faktoren eingestuft: Damit erhalten Geräte zur künstlichen Bräunung die gleiche Einstufung wie Asbest, Tabak oder andere bekannte Karzinogene.
Mit der am 29. Juli in der englischsprachigen Fachzeitschrift "Lancet Oncology" veröffentlichten Stellungnahme aktualisiert die IARC ihre letzte Einstufung von UV-Strahlen aus dem Jahr 1992: Damals waren UV-Strahlen nur als "wahrscheinlich krebserzeugend" klassifiziert worden. Die neue Bewertung stützt sich auf die Analyse von mehr als 20 Studien mit regelmäßigen Solariennutzern sowie auf die Auswertung von Laborstudien und Tierversuchen.
Die Experten stellen erstmals auch einen eindeutigen Zusammenhang zwischen UV-Strahlen und der Entstehung von Melanomen her. Dieser galt lange als umstritten, da Melanome oft an Hautstellen auftreten, die nie oder selten der Sonne ausgesetzt sind. Besonders Frauen in den Industrieländern tragen, so die IARC, ein höheres Risiko für den "schwarzen Hautkrebs": Sie sind die häufigsten Nutzer von Solarien und beginnen mehrheitlich schon im Alter von unter 30 Jahren mit der regelmäßigen künstlichen Bräunung. Selbst zwischen Solarienbesuchen und den seltenen Aderhautmelanomen des Auges stellen die Experten heute einen Bezug her (englisch- und französischsprachige Pressemitteilung unter www.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/2009/sunbeds_uvradiation.php). Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das schon länger vor Solarienbesuchen warnte, greift die Neubewertung der IARC in einer Pressemitteilung ebenfalls auf, unter www.bfs.de/de/bfs/presse/pr09/pr0927.html.
Wer trotzdem unbedingt ins Solarium möchte, sollte folgende Punkte beachten:
Bei Menschen, die während des Sommers nicht braun werden, sondern stets einen Sonnenbrand bekommen, in erster Linie hellhäutige, nordeuropäische Typen, können auch Solarien keine Bräunung erzielen. Ihnen rät das BfSgrundsätzlich vom Sonnenstudio-Besuch ab: www.bfs.de/de/uv/uv2/uv_faq/FAQ_Solarien.html.
Darüber hinaus sollten auch Menschen, die Hautkrebs haben oder hatten, aufs Solarium verzichten; gleiches gilt, wenn in der Familie bereits ein Fall von Hautkrebs aufgetreten ist. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention und die Deutsche Krebshilfe haben unter www.unserehaut.de/docroot/pdf/level07/broschueren/selbstverteidigung-solariumgaenger.pdf (Seite 3) weitere Personengruppen aufgeführt, für die künstliche Bräune ebenfalls mit einem höheren Risiko verbunden ist.
Der Besuch im Solarium schützt auch keineswegs vor einem späteren Sonnenbrand, etwa im Urlaub: Die Lichtschutzwirkung durch die Vorbräunung im Solarium ist gering, da der Eigenschutz der Haut durch die Bestrahlung mit UV-A kaum erhöht wird.
Manche Medikamente steigern die Lichtempfindlichkeit (Photosensibilisierung). Darunter sind sowohl Arzneimittel zum Einnehmen wie auch Mittel zur Anwendung auf der Haut vertreten. Zu toxischen Reaktionen im Sinn einer durch UV verstärkten Giftigkeitoder durch Überempfindlichkeit mit Allergien führen zum Beispiel manche Antihistaminika, einige Psychopharmaka, bestimmte Antibiotika und Chemotherapeutika, Sulfonylharnstoffabkömmlinge, Phenothiazine, bestimmte entwässernde Medikamente und Psoralene. Unter den pflanzlichen Mitteln gilt vor allem Johanniskraut als photosensibilisierend. Ansprechpartner für Rückfragen sind Arzt oder Apotheker.
Kosmetika mit lichtempfindlich machenden Inhaltsstoffen sollten innerhalb der Europäischen Union inzwischen vom Markt verschwunden sein. Vorsicht ist jedoch nach wie vor bei Parfums oder stark parfumierten Pflegeprodukten geboten: Vor dem Sonnenbad sollte man sie nicht auftragen oder abwaschen, so die Empfehlung von Fachleuten.
Auch einige Pflanzen in Garten, Wiese, Feldern oder Wald können bei Hautkontakt lichtempfindlicher machen. Am bekanntesten ist diese Wirkung vom Riesenbärenklau oder Heracleum.
Es gibt viele Berufsgruppen, die bei der Arbeit zwangsläufig dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, vom Bauarbeiter bis zur Erzieherin. UV-Strahlung am Arbeitsplatz kann außerdem auf Personen beim Schweißen, bei Arbeiten mit UV-Entkeimungslampen, bei der Materialprüfung mit UV-Strahlern und bei vielen anderen Arbeiten einwirken. Diese Strahlungen können - wie die Strahlung der Sonne auch - Schädigungen der Augen und der Haut zur Folge haben.
Seit einiger Zeit wird dieser beruflich bedingten Belastung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, es gibt gesetzliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern. Hintergründe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in einer Broschüre zusammengestellt, im Internet unter www.baua.de/nn_5846/sid_B2A9C0111B851FFCCA14E8367C63DADE/de/Publikationen/Broschueren/A53,xv=vt.pdf oder zu für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu bestellen über das Informationszentrum der BAuA, Telefon 0231 - 90 71 20 71, Fax 0231 -90 71 20 70, E-Mail info-zentrum@baua.bund.de.