Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de


Krebsforschung: So werden Risiken erforscht und neue Verfahren entwickelt

Krebsforschung braucht Zeit: Die Suche nach Risikofaktoren setzt umfangreiche Laborstudien und die aufwändige Beobachtung großer Bevölkerungsgruppen voraus. Die Entwicklung und Prüfung neuer Medikamente oder Therapieverfahren muss strengen Qualitätsanforderungen genügen und ist  heute ein gesetzlich detailliert geregelter Prozess. Bevor ein neues Medikament auf den Markt kommt, hat es mehrere Hürden genommen, denn, so schreibt es das deutsche Arzneimittelgesetz vor, "die pharmazeutische Qualität, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müssen vom pharmazeutischen Unternehmer belegt werden". Dies gilt auch für bereits zugelassene Wirkstoffe, deren Anwendungsgebiet erweitert werden soll. Ihre Wirksamkeit in der neuen Indikation muss ebenfalls in klinischen Studien getestet werden.

Auch neue Therapieverfahren, etwa die Behandlung mit einer neuen Methode oder einem neuen Gerät, durchlaufen eine klinische Prüfung. In der Krebsmedizin besonders wichtig sind so genannte Therapieoptimierungsstudien: Hier sollen schon wirksame Verfahren weiter verbessert werden, etwa durch eine neue Kombination von Medikamenten oder das Reduzieren von Therapieschritten, die mit vielen Nebenwirkungen verbunden sein können. Was Patienten, die sich für eine Teilnahme an einer klinischen Studie interessieren, wissen müssen, lesen Sie in dem Text: "Klinische Studien: Risiko oder Chance für Patienten?".

Wie erkennt man Risikofaktoren?

Hinzu kommt in der Krebsforschung noch die Suche nach Krebsauslösern: Was macht den einen Menschen krank, was erhält den anderen gesund? Um diese Fragen zu klären, nutzen Wissenschaftler zum einen Laborstudien: Hier werden potenziell gefährliche Substanzen auf ihre Wirkung hin untersucht, an Zellkulturen und im Tierversuch. Eine wichtige Rolle spielen zum anderen die so genannten epidemiologischen Studien: Die Epidemiologie steht in der Krebsforschung für die Beobachtung großer Gruppen von Probanden, meist über einen langen Zeitraum hinweg.
Je nach Fragestellung gehören die Teilnehmer zum Startzeitpunkt einer definierten Altersgruppe an oder leben in einer bestimmten Region, oder sie teilen einen bestimmten Lebensstil, zum Beispiel eine bestimmte Ernährungsform. Will man Risiken am Arbeitsplatz erforschen, wählt man eine große Gruppe von Menschen mit dem gleichen Beruf. Die oft viele Tausend Probanden epidemiologischer Studien werden dann über Jahre und oft Jahrzehnte nachbeobachtet und immer wieder auch medizinisch untersucht. So lassen sich nach und nach Faktoren identifizieren, die riskant sind oder eine schützende Wirkung haben. Epidemiologische Studien sind sehr aufwändig, und sie erfordern einen enormen Rechenaufwand, um nur zufällige Zusammentreffen von Faktoren von echten Zusammenhängen unterscheiden zu können.

Wo werden neue Verfahren entwickelt?

Deutsches Krebsforschungszentrum

Die Entwicklung neuer Medikamente zur Behandlung von Krebs erfolgt in der Regel in Forschungsinstituten an Universitäten, in Großforschungseinrichtungen wie dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) oder anderen weitgehend öffentlich finanzierten Institutionen und zu einem wesentlichen Anteil in Forschungslabors der pharmazeutischen Industrie. Bevor eine vielversprechende Substanz zur ersten Anwendung bei Patienten gelangt, muss sie in umfangreichen Versuchen an Zellkulturen und im Tierversuch auf Wirkungen und Nebenwirkungen geprüft werden. Alle Beteiligten und letztlich auch die für die Zulassung verantwortlichen Behörden tragen dabei eine große Verantwortung.

Die Abläufe der Arzneimittelprüfung sind durch Gesetze und entsprechende Verordnungen geregelt. Neue Verfahren, zum Beispiel verbesserte Operationstechniken, werden meist in Kliniken entwickelt, die im Rahmen eines Tumorzentrums oder eines Onkologischen Schwerpunkts gezielte Krebsforschung betreiben. Hinter weiterentwickelten Geräten, etwa zu Diagnosezwecken, steht meist die Industrie. Nicht selten kommt die erste Idee für eine neue Technik in der Medizin aber von mehr oder weniger anwendungsorientierten Forschungsinstituten, die mit öffentlichen Mitteln arbeiten.

Dem Wohl der Patienten verpflichtet

Die ethischen Aspekte der Forschung an Menschen sind seit 1964 in der so genannten Helsinki-Deklaration der World Medical Association (WMA) berücksichtigt (in englischer Sprache einzusehen unter http://www.wma.net/en/30publications/10policies/b3/index.html). Mit diesem kontinuierlich überprüften Text haben sich internationale und nationale Ärzteorganisationen selbst verpflichtet, bei jeglicher Forschung immer das Wohl, die Sicherheit und die Menschenwürde des Patienten in den Vordergrund zu stellen.

Wie forscht man nach neuen wirksamen Substanzen?

Bei der Suche nach neuen Wirkstoffen orientieren sich Forscher heute häufig an bereits bekannten Substanzen, die sie abwandeln. Oder sie suchen in sehr grundlegenden Tests nach Stoffen, die überhaupt eine Wirkung im Stoffwechsel von Zellen haben. "Passt" eine solche Wirkung dann auf eine bestimmte Fragestellung, kann sie weiter untersucht werden. Bereits vor der eigentlichen Prüfung auf Wirksamkeit und Verträglichkeit ist es üblich, dass die an der Entwicklung beteiligten Wissenschaftler die genaue chemische Zusammensetzung und mögliche Wirkweise einer neuen Substanz in internationalen Fachzeitschriften veröffentlichen oder auf Kongressen vorstellen. Vor möglicher Nachahmung schützt eine Patentierung des Wirkstoffes. Ein Patent allein ist aber noch kein Nachweis der Wirksamkeit einer Substanz.

Was passiert, bevor neue Wirkstoffe beim Menschen zur Anwendung kommen?

Lexikon
Toxizität: Giftigkeit einer Substanz
Pharmakokinetik: Verteilung und Verhalten eines Medikaments im Körper

Als Voraussetzung für eine Anwendung beim Menschen muss die Wirkungsweise einer neuen Substanz zunächst "im Reagenzglas" an Zell- und Gewebekulturen untersucht werden. Ergeben sich bei diesen Tests Anhaltspunkte für eine Wirksamkeit gegen Krebszellen, muss dies im lebenden Organismus bestätigt werden. Es versteht sich von selbst, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anwendung beim Menschen erlaubt ist, denn mögliche negative Folgen sind noch nicht absehbar. Als Ersatz wählen die Forscher deshalb so genannte Tiermodelle. Dabei verabreichen sie den potenziellen neuen Wirkstoff geeigneten Versuchstieren mit künstlich erzeugten Tumoren. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Giftigkeit der Substanz in verschiedenen Dosierungen (Toxizität) und ihrer Verteilung und Verstoffwechselung im Körper (Pharmakokinetik). Die möglichst umfassende chemische oder molekularbiologische Beschreibung der Beschaffenheit eines neuen Wirkstoffes und die Untersuchungen an Zell- und Gewebekulturen sowie an Tieren werden zusammen als vorklinische Prüfung eines neuen Medikaments bezeichnet.

Sind Ergebnisse vorklinischer Prüfungen auf den Menschen übertragbar?

Aus den Ergebnissen im Tiermodell lassen sich nur ungefähre Rückschlüsse auf die Effekte des Medikaments beim Menschen ziehen. Die Toxizität und die sich daraus ergebenden Nebenwirkungen beim Tier sind  noch relativ gut auf den Menschen übertragbar. Wie sich ein Stoff aber im menschlichen Körper verhalten wird, ist aus Tierversuchen nur eingeschränkt abzuschätzen. Verteilung, Verstoffwechselung und Ausscheidung eines Wirkstoffes unterscheiden sich schon innerhalb einer Tierart erheblich, erst recht zwischen Tier und Mensch. Trotzdem sind die Untersuchungen an Tieren nach wie vor nicht zu vermeiden, auch wenn intensiv nach geeigneteren Möglichkeiten gesucht wird, die Wirkung einer Substanz im menschlichen Organismus zu simulieren.

Gibt es eine vorklinische Prüfung auch für neue Diagnose- oder Behandlungsverfahren?

Neue Operationsmethoden, auf einer völlig neuen Technik basierende Geräte zur Diagnostik und andere sehr von den geprüften Standards abweichende Entwicklungen werden meist ebenfalls einer Versuchsphase an Tieren oder vergleichbaren Prüfungen unterzogen. So wurden etwa die physikalischen Hintergründe für die Magnetresonanztomographie schon 1946 veröffentlicht; aber erst in den 70er Jahren gelangte das Diagnoseverfahren beim Menschen zur Anwendung. Zuvor mussten die Wirkung wie auch die Sicherheit dieses völlig neuen Prinzips an Tieren getestet werden.
Wird dagegen an der Verbesserung einer bereits gut wirksamen Therapie geforscht, beispielsweise um ihre Verträglichkeit zu optimieren, sind meist aussagekräftige Unterlagen aus den vorliegenden Erkenntnissen der Behandlung von Menschen ausreichend. Hinzu kommen muss eine gut nachvollziehbare Begründung, warum von der neu gestalteten Vorgehensweise mehr erwartet wird als von der alten, bevor eine klinische Studie bei Menschen beantragt werden kann.

Wie erfolgt die erste Anwendung einer neuen Substanz oder Therapieverfahrens beim Menschen?

Zulassungsvoraussetzungen
Um zugelassen zu werden, muss der Nutzen eines Medikaments die Risiken deutlich übersteigen.

Nach Abschluss der vorklinischen Untersuchungen muss jedes neue Medikament ein mehrstufiges, international weitgehend festgelegtes klinisches Prüfverfahren zur Wirksamkeit beim Menschen durchlaufen. Hat ein unabhängiges Forschungsinstitut die Entwicklungsarbeit geleistet, übergibt es die Substanz dazu meist an ein Pharmaunternehmen, wo eine Herstellung in größeren Mengen und auch die sorgfältige organisatorische Betreuung der weiteren Prüfschritte möglich sind. Eine neue Substanz gelangt nur dann in die klinische Prüfung, wenn die Ergebnisse aus der vorklinischen Phase dies rechtfertigen und einen Nutzen erwarten lassen. Die Anwendung beim Menschen erfolgt streng kontrolliert und wird sorgfältig überwacht. Die Ergebnisse der klinischen Prüfung entscheiden darüber, ob eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz erfolgen kann. Zugelassen wird ein Medikament erst dann, wenn es in allen Prüfstadien eine erklärbare Wirkung gezeigt hat und seine Nebenwirkungen im Vergleich zur Schwere der Erkrankung vertretbar sind. Eine ähnliche Vorgehensweise hat sich international inzwischen auch bei der Einführung neuer Medizinprodukte, Diagnoseverfahren oder Operationsmethoden durchgesetzt.

Internationale Gültigkeit

Studienergebnisse, die diesen strengen Kriterien unterliegen, werden auch in anderen Ländern meist problemlos akzeptiert: Wenn etwa in den USA eine frühe Studie Erfolg versprechend verläuft, können fortgeschrittene Prüfungen in Europa gleich daran anschließen, ohne dass die europäischen Studienleiter vorher die Grundlagen erneut erarbeiten müssen, und umgekehrt.

Nach welchen Richtlinien läuft eine klinische Studie ab?

Alle klinischen Studien, auch solche zur reinen Therapieoptimierung mit einzeln bereits zugelassenen Mitteln oder Verfahren, müssen den zuständigen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer gemeldet werden. In Deutschland regeln das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie Überwachungsbestimmungen der Länder die klinische Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Für neue oder in ihrem Anwendungsbereich zu erweiternde Arzneimittel sowie medizinische Instrumente und Geräte, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM; www.bfarm.de) in Bonn zuständig, für Blutprodukte und Impfstoffe das Paul-Ehrlich-Institut (PEI; www.pei.de) in Langen. Treten während der klinischen Prüfung schwerwiegende Nebenwirkungen oder Komplikationen auf, müssen diese den Behörden umgehend gemeldet werden.

Europäische Standards

Zusätzlich wurden in den letzten Jahren unter dem Sammelbegriff "Good Clinical Practice" (GCP), englisch für "gute klinische Arbeit", auf internationaler  Ebene (beteiligt waren die Staaten der EU, die USA und Japan) Standards erbeitet und festgelegt, die wesentliche Kriterien und Prinzipien der Durchführung und Auswertung von Studien beinhalten. Unter anderem hat der Prüfarzt seine wissenschaftliche Qualifikation und die Eignung seiner Klinik als Prüfzentrum nachzuweisen. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass im vorgeschriebenen Studienzeitraum voraussichtlich genügend Patienten, die den Einschlusskriterien entsprechen, in die Studie eingebracht werden können, und dass ausreichend Personal verfügbar ist. Mit Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien in nationales Recht sind nunmehr nach Änderungen des Arzneimittelgesetzes im Jahre 2004 diese Richtlinien auch bindend für Studien mit Arzneimitteln und deren Zulassung in Deutschland. Die Einhaltung der GCP-Regeln sichert nicht nur Patientenschutz sowie Qualität der Studie und der gewonnenen Ergebnisse. Sie erleichtert auch die nationale und internationale Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Daten aus Arzneimittelstudien. Für Studien mit neuen Geräten verfolgen entsprechende Passagen im Medizinproduktegesetz ähnliche Ziele.

Rolle der Fachgesellschaften

Die Kommission "Klinische Studien in der Onkologie" in der Deutschen Krebsgesellschaft (www.krebsgesellschaft.de) hat die Umsetzung dieser Richtlinien für klinisch-onkologische Studien auf nationaler Ebene zum Ziel. Sie entwickelt entsprechende Qualitätsmaßstäbe auch für Studien, die nicht die Arzneimittelzulassung zum Ziel haben, und vergibt an Antragsteller ein Gütesiegel. Die Meldung bei der Deutschen Krebsgesellschaft erfolgt allerdings auf freiwilliger Basis. Auch andere Fachgesellschaften haben ähnliche Vorgaben entwickelt. Zur Verbesserung des Kenntnisstands und der Forschung zu einigen Krebsarten wurde in Deutschland außerdem das Konzept der Kompetenznetze (www.kompetenznetze-medizin.de) entwickelt. Diese Verbünde sollen unter anderem durch große gemeinsame Studien und intensive Qualitätssicherung der Durchführung die Situation Betroffener verbessern. Die Kompetenznetze Lymphome und Leukämien bei Erwachsenen sowie ein Netz für die Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Ethikkommission muss zustimmen

Ethikkommissionen
Unter www.bfarm.de, Stichwort "Medizinprodukte" und weiter zu Ethikkommissionen.

Die an der Planung und Durchführung von klinischen Studien beteiligten Wissenschaftler und Vertreter ärztlicher Fachgesellschaften erstellen nach diesen Vorgaben einen Prüfplan, das so genannte Studienprotokoll. Es legt neben den Studienzielen und den wissenschaftlichen Grundlagen für die geplante Therapie auch alle Einzelheiten des Ablaufs, die Ein- und Ausschlusskriterien, die Beurteilungskriterien sowie die Zuständigkeiten genau fest. Eine Ethikkommission, das ist ein unabhängig zusammengesetztes Gremium aus Ärzten, Wissenschaftlern, Juristen und auch Theologen, begutachtet den Prüfplan dahin gehend, ob auf der Grundlage der vorliegenden Daten die Anwendung der betreffenden Substanz bei Patienten nach medizinischen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Ohne die positive Bewertung durch eine Ethikkommission darf eine Patientenstudie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten nicht begonnen werden.

Ist der Ablauf klinischer Studien immer gleich?

Die klinische Prüfung eines neuen Wirkstoffs erfolgt international weitgehend standardisiert in mehreren aufeinander folgenden Phasen (I bis IV). Im Falle bereits zugelassener Medikamente, deren Anwendungsbereich erweitert werden soll, sowie bei Therapiestudien mit neuen Kombinationen, neuen zeitlichen Abfolgen oder anderen Dosierungen bereits zugelassener Substanzen kann der Umfang der Prüfung auch reduziert sein und es müssen nicht immer alle Phasen der Prüfung durchlaufen werden.
Teilnehmende Patienten müssen sich nach eingehender Aufklärung durch den Arzt schriftlich mit der Prüfung einverstanden erklären. Man spricht hier vom "informed consent", der Zustimmung auf einer informierten Basis.

Phase I

Die Phase I-Studie ist definitionsgemäß die erste Anwendung eines neuen Medikaments am Menschen. Diese Studienphase ist Voraussetzung für alle weiteren bei neuen Prüfpräparaten oder solchen in neuer Anwendung oder Verabreichung, für die keine Erkenntnisse am Menschen zur Toxizität und Biokinetik vorliegen.
Ziele der Prüfung sind:

- Erkenntnisse zur Sicherheit und Verträglichkeit der Substanz beim Menschen

- Eingrenzung der verabreichten Menge des Wirkstoffs (Dosierung),

- Erfassung der Anreicherung des Wirkstoffs im Blut oder in bestimmten Körperbereichen und

- Verfolgen der Aufnahme, des Abbaus und die Ausscheidung der Substanz.

Wegen der hierzu notwendigen engmaschigen Untersuchungen werden Phase I-Prüfungen meist im Krankenhaus durchgeführt. Die Teilnehmerzahl liegt bei etwa 10 bis 30 Personen. In der Regel sind die Teilnehmer an Phase I-Studien gesunde Freiwillige (Probanden). Im Bereich der Onkologie aber werden neue Substanzen auch in dieser Phase meist nur an Krebspatienten geprüft. Aufgrund der relativ starken Nebenwirkungen der Chemotherapeutika ist eine Anwendung bei Gesunden nicht zu vertreten. Solche Substanzen dürfen an Tumorpatienten getestet werden, denen alle bewährten Behandlungsmöglichkeiten nicht geholfen haben, für die aber eine, wenn auch zumeist geringe Chance besteht, eventuell vom zu prüfenden Medikament zu profitieren.

Phase II

In dieser Studienphase geht es um Dosisfindung, Wirkung und Verträglichkeit bei Patienten. An einem erweiterten Teilnehmerkreis von bis zu wenigen Hundert Patienten soll herausgefunden werden, bei welchen Krankheitsbildern die Substanz wirksam ist. Daneben wird das in der vorausgegangenen Phase I-Studie ermittelte Dosierungsschema weiter optimiert und daraufhin untersucht, ob es für längere Anwendungen geeignet ist oder verändert werden muss. Lässt sich in der Phase II-Prüfung die Wirksamkeit eines Medikaments bei bisher unzureichend therapierbaren Krebserkrankungen sicher nachweisen, kann die Zulassung prinzipiell bereits zu diesem Zeitpunkt erteilt werden, sofern der Nutzen die Risiken überwiegt. Ein ähnliches Vorgehen kommt auch bei neuen Verfahren wie etwa neu entwickelten Operationstechniken zur Anwendung. Hier wird dann meist von einer Phase I/II-Studie gesprochen, wenn die Prüfung gleich auf dieser Stufe einsetzt.

Phase III

Der dritte Prüfungsabschnitt gilt dem Nachweis der Wirksamkeit der neuen Substanz sowie der Dokumentation ihrer Nebenwirkungen. In der Regel wird in dieser Prüfphase der neue Wirkstoff oder das neue Verfahren hinsichtlich seiner Wirksamkeit mit herkömmlichen Behandlungsverfahren verglichen. Dabei muss das neue Verfahren den bewährten Therapien überlegen oder bei gleicher Wirkung zumindest einfacher anwendbar oder besser verträglich sein. Neue Wirkstoffe gegen Krankheiten, für die es noch keine zugelassenen Arzneimittel gibt, werden mit Scheinmedikamenten (Placebos), die eine Kontrollgruppe erhält, verglichen. Meist erfolgt dieser Vergleich "randomisiert": Die Verteilung von Patienten mit vergleichbaren Merkmalen und in vergleichbaren Krankheitssituationen erfolgt zufallsbestimmt auf zwei Gruppen, von denen die eine die neue Therapie erhält, die andere die bereits etablierte oder das Placebo. Diesem Verfahren müssen die teilnehmenden Patienten vorab zugestimmt haben.
Um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, bedarf es für Phase III-Studien oft mehrerer Hundert Teilnehmer, die hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes bestimmte vorab festgelegte Ein- und Ausschlusskriterien erfüllen müssen. Dieser Prüfungsabschnitt findet üblicherweise als so genannte multizentrische Studie gleichzeitig an mehreren Kliniken unter den gleichen Bedingungen statt, manchmal sogar über Ländergrenzen hinweg als internationale Studie. Darüber hinaus gelten die so ermittelten Ergebnisse im Vergleich zu Daten aus nur einer Klinik als verlässlicher. Nach erfolgreichem Abschluss der Phase III-Prüfung kann ein Pharmaunternehmen für seine geprüfte neue Substanz einen Antrag auf Zulassung stellen. Neue Verfahren werden der Fachöffentlichkeit vorgestellt, um Eingang in Leitlinien zu finden und eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen anzustreben.

Phase IV

Der letzte Prüfabschnitt beinhaltet die Suche nach seltenen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit gleichzeitig eingenommenen anderen Medikamenten. Er findet erst nach Zulassung eines neuen Medikaments statt. Um über seltene Nebenwirkungen verlässliche Aussagen machen zu können, müssen Phase IV-Studien an einem sehr großen Kollektiv von bis zu 10.000 Patienten durchgeführt werden. Hier werden auch Patienten eingeschlossen, die an früheren Prüfphasen wegen ihres Alters (Kinder oder ältere Personen) oder aufgrund von Begleiterkrankungen nicht teilnehmen dürfen.

Therapieoptimierungsstudien

Häufig wird in der Onkologie eine Sonderform einer klinischen Studie durchgeführt – die Therapieoptimierungsprüfung (TOP). Sie werden meist von Ärzten initiiert und als Phase II- oder Phase III-Studien eingestuft. Dabei werden unterschiedliche, bereits zugelassene Arzneimittel unter verschiedenen neuen Bedingungen systematisch geprüft, etwa

- bei komplexen Therapieregimes (z.B. Anwendung mehrerer Arzneimittel gleichzeitig),

- unter nicht zugelassenen Indikationen oder

- mit nicht zugelassenen Dosierungen.

Wie geht es nach den klinischen Prüfungsabschnitten weiter?

Die im Verlauf einer Studie erhobenen Daten müssen sorgfältig protokolliert, dokumentiert und statistisch ausgewertet werden. Bei vielen Studien werden die Ergebnisse von externen, nicht selbst an der Durchführung beteiligten Fachleuten begutachtet.

Ziel: Amtliche Zulassung oder Anerkennung als Standard

Für neue Medikamente ist das Ziel der Studien die Zulassung, auf nationaler Ebene oder EU-weit. Letzteres ist zum Beispiel heute Standard für Antikörper.
Die Übernahme neuer Verfahren der Diagnostik und Therapie ist weniger streng reguliert. Nachdem die Verantwortlichen ihre Ergebnisse auf wissenschaftlichen Kongressen präsentiert und in Fachzeitschriften veröffentlicht haben, kann einige Zeit vergehen, bis eine neue Methode zum anerkannten Standard wird. Eine Möglichkeit, solche Standards zu fördern, sind Leitlinien zur Behandlung, die von Fachgesellschaften wie der Deutschen Krebsgesellschaft herausgegeben werden. Sie haben Empfehlungscharakter und sind damit nicht unbedingt bindend für Ärzte, bieten jedoch einen Rahmen zur Orientierung und zur Beurteilung neuer Verfahren. Eine weitere Anerkennung erfolgt heute über die Regelungen zur Übernahme der Kosten für eine Methode durch die gesetzlichen Krankenkassen. Entsprechende Vorgaben erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de).

Nationale Zulassung neuer Medikamente

Sprechen die Resultate der klinischen Prüfung für die deutliche Wirksamkeit oder gar Überlegenheit einer neuen Substanz im Vergleich zur etablierten Therapie, so reicht der Hersteller oder der Auftraggeber der Studie die Studienergebnisse beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM; www.bfarm.de) ein und beantragt die Zulassung der Substanz als neues Medikament. Über den Antrag entscheidet als letzte Instanz eine Kommission, die das Bundesministerium für Gesundheit nach Vorschlägen von medizinischen Fachgesellschaften und Interessenvertretern von Patienten, Verbrauchern sowie der Pharmaindustrie zusammenstellt. Diese Zulassung bezieht sich zunächst nur auf die Krankheitsbilder oder Situationen, bei denen die klinischen Studien durchgeführt wurden, und nur auf den Einsatz in Deutschland. In einem vergleichbaren Verfahren werden Antikörper, Impfstoffe und Seren vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI; www.pei.de) zugelassen. Die Zulassung ist auf fünf Jahre beschränkt und muss drei Monate vor Ablauf neu beantragt werden.

Europaweites Genehmigungsverfahren

Neben dem beschriebenen nationalen Zulassungsverfahren gibt es auch die Möglichkeit einer europaweiten Vermarktungserlaubnis für Medikamente. Um einen gemeinsamen europäischen Arzneimittelmarkt zu fördern, wurde 1995 in London eine zentrale europäische Arzneimittelbehörde etabliert, die European Medicines Agency (EMA; www.ema.europa.eu). In einem zentralen Zulassungsverfahren können Pharmaunternehmen direkt dort einen Zulassungsantrag für ein neues Medikament stellen, der je nach Art und Anwendungsbereich des Medikamentes von verschiedenen der EMA unterstellten Kommissionen geprüft wird.
Beim dezentralen Zulassungsverfahren kann eine in einem Land der Europäischen Union erteilte nationale Zulassung innerhalb von 90 Tagen von den Zulassungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Meldepflicht bei Nebenwirkungen

Auch nach erteilter Zulassung besteht im Falle von unerwartet auftretenden Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln eine Meldepflicht gegenüber den Behörden. Beim BfArM erfasst und dokumentiert die Abteilung "Pharmakovigilanz" solche unerwünschten Arzneimittelwirkungen, bewertet die entsprechenden Risiken und informiert Patienten, Ärzte und andere Interessierte darüber.

Wie lange dauert es, bis ein neues Medikament allgemein verfügbar ist?

In der Regel muss von der Entwicklung einer neuen Substanz bis zu deren Zulassung mit einem Zeitraum von etwa zehn bis 15 Jahren gerechnet werden. Allein die klinischen Prüfungen dauern insgesamt etwa fünf Jahre. Sehr viel schneller geht es selten, das Verfahren kann aber, wenn Schwierigkeiten auftauchen oder die Nachbeobachtungszeit der in Studien behandelten Patienten länger sein sollte, auch wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Für neue Diagnose- oder Therapiemethoden lässt sich nur schwer ein Zeitraum abschätzen, bis sie anwendungsreif sind. Wie lange es hier dauert, hängt unter anderem davon ab, ob ein bereits bekanntes Verfahren verbessert oder ein neues Verfahren entwickelt wird.

Gelten die selben Regeln auch für Mittel der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin?

Als das Arzneimittelgesetz in seiner heutigen Form 1978 in Kraft trat, wurde zum ersten Mal ein Wirksamkeitsnachweis und eine Dokumentation der Nebenwirkungen für alle Medikamente gefordert, auch für die, die häufig als "alternativ" verstanden werden. Allerdings gab es lange Übergangsfristen, bis die davor erteilten Zulassungen für Mittel ohne nachgereichte Prüfung ausliefen und diese nicht mehr verkauft werden durften. Zum anderen erhielten in Deutschland pflanzliche, homöopathische, anthroposophische sowie so genannte traditionelle Arzneimittel einen Sonderstatus. Für diese Wirkstoffe sammelten eigens einberufene Kommissionen wissenschaftliche und klinische Daten und prüften die Angaben zur Wirksamkeit. Das Zulassungsverfahren für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate unterscheidet sich heute nur wenig von denen anderer Medikamente, allerdings sind die meisten Mittel aus diesen Gruppen ohne modernen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis auf dem Markt. Zu den besonderen Therapierichtungen informiert das BfArM unter www.bfarm.de, Stichwort "Arzneimittel" und weiter zu "Besondere Therapierichtungen".

Gibt es Medikamente, die gar nicht geprüft werden müssen?

Zusätzlich zu den Sonderregelungen, die für pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Medikamente gelten, sieht das Arzneimittelgesetz weitere Ausnahmen vor, etwa für so genannte Frischzubereitungen. Dies sind Arzneimittel, die direkt in der abgebenden Apotheke in geringer Menge zubereitet werden, etwa frisch angerührte Salben. Der Aufwand einer behördlichen Prüfung wäre in diesen Fällen schlicht zu groß und stünde im Missverhältnis zum Nutzen. Trotzdem ist die Herstellung solcher Mittel sowie die Art ihrer Verpackung und Lagerung laut Arzneimittelgesetz im Deutschen Arzneibuch streng geregelt. Da es in der Vergangenheit gerade in der Krebsbehandlung zum Missbrauch der Ausnahmeregelung für Frischzubereitungen gekommen war, etwa beim Vertrieb von Vakzinen, sind mittlerweile Impfstoffe sowie menschliche oder tierische Zellzubereitungen ausdrücklich davon ausgenommen: Sie müssen nun wie Fertigarzneimittel eine strenge klinische Prüfung durchlaufen.

Ein weiteres Problem stellt die Vermarktung von Stoffen dar, die die Zulassung als Arzneimittel verloren haben oder nie besaßen. Viele Vitaminpräparate werden heute oft als so genannte Nahrungsergänzungsmittel ohne klinische Prüfung angeboten. Der Verbraucher hat es oft nicht leicht, will er die Unterschiede zum echten Arzneimittel erkennen.

Weitere Informationen zum Thema im Internet

Das Wichtigste zu klinischen Studien in Kürze hat der Krebsinformationsdienst in dem Informationsblatt "Klinische Studien: Soll ich daran teilnehmen?" zusammengefasst.

Zuständig für die Zulassung von Medikamenten in Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), im Internet unter www.bfarm.de.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),www.pei.de, ist in Deutschland zuständig für die Zulassung von Blutprodukten, Impfstoffen und Antikörpern.

Die Koordination europaweiter Medikamentenzulassung obliegt der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency). Die Internetseiten der EMA sind in englischer Sprache abzurufen unter www.ema.europa.eu.

Ein Beispiel für Qualitätssicherung klinischer Studien in der Onkologie stellt die "Kommission Klinische Studien" innerhalb des Projektzusammenschlusses "Studienhaus Onkologie" der Deutschen Krebsgesellschaft dar. Die Webadresse der Kommission lautet www.krebsgesellschaft.de/wub_kommission_klinische_
studien,969.html
.


Wir beantworten Ihre Fragen: Rufen Sie uns an  |  Schreiben Sie uns eine E-Mail

Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 14.07.2005