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Seit einigen Jahren werden sehr viele verschiedene neuere Therapieverfahren als Impfung oder Vakzinierung bezeichnet und von den Anbietern als Immuntherapie klassifiziert - was damit gemeint ist, erschließt sich meist erst auf Nachfrage.
Die von Ethikkommissionen genehmigten Studien zur Krebsbehandlung befassen sich heute meist mit der so genannten zellulären Immuntherapie, andere mit Antikörpern. Während in der Krebsmedizin viele Antikörper schon einen festen Stellenwert haben, werden die zellulären Immuntherapien noch intensiv beforscht und in klinischen Studien getestet. Nicht damit zu verwechseln sind echte Impfungen, wie sie zum Beispiel gegen Papillomviren erarbeitet wurden.
Trotzdem gibt es in Deutschland Anbieter, die , teilweise gegen hohe Geldsummen, ebenfalls "Vakzinen", "Krebsimpfungen", "dendritische Zellen" oder "spezifische Immuntherapien" anbieten, außerhalb von klinischen Studien und überwiegend sogar ohne Krankenhausaufenthalt. Dahinter stehen meist Firmen, die die Produkte herstellen, und Ärzte, die entsprechende Rezepte oder Empfehlungen ausstellen. Was ist von solchen Produkten zu halten?
Die Mehrzahl solcher kommerziell orientiert Anbieter hat wissenschaftlich nachvollziehbare Überprüfungen noch nicht vorgelegt. Leider ist dieser Unterschied für Patienten und Angehörige oft nicht zu erkennen oder nachzuprüfen, noch dazu, wenn beispielsweise die gleichen Begriffe wie bei offiziellen klinischen Studien verwendet werden. Vor allem bei der Kostenübernahme sind dann böse Überraschungen vorprogrammiert.
Seit etwa 1990 zeichnet sich in der Alternativmedizin in Deutschland
ein neuer Trend ab, dem diese Verwendung nicht genau definierter
Begriffe aus der Krebsmedizin entgegenkommt: Nach einer früheren
Hinwendung zu "sanften", "biologischen" und "natürlichen" Methoden, die
sich vielfach auf Homöopathie, Phytotherapie, asiatische oder andere
traditionelle Verfahren beriefen, richten Krebspatienten nun zunehmend
ihre Hoffnungen auf Alternativen, die sich auf neueste
Forschungsergebnisse in der Immuntherapie beziehen.
Viele basieren nach Darstellung der Anbieter auf der Verabreichung
einer so genannten Autovakzine, die aus körpereigenem Material der
Patienten (Blut und/oder Tumorgewebe) hergestellt wird. Sie soll
entweder bereits hohe Zytokinkonzentrationen enthalten oder die Bildung
dieser Stoffe anregen. Häufig wird auch ein Einfluss auf verschiedene
Vorgänge in der Krebszelle postuliert, die gerade erst entdeckt wurden,
z.B. besondere Stoffwechselsituationen oder die gezielte Bekämpfung
einzelner, im Körper verstreuter Krebszellen (molekularbiologische Diagnostik). Der Begriff Impfung gegen Krebs wird entweder direkt oder in begleitenden Erklärungen verwendet.
Leider lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Viele Anbieter entsprechender Methoden behaupten von sich, dass sie allerneueste Forschungsergebnisse aus der Immunologie entweder selbst gewonnen hätten oder diese lange vor Universitäten und Kliniken in die Praxis umsetzen würden. Trotz der meist hochwissenschaftlichen Sprache, der Verwendung von Fachbegriffen und den Zitaten aus anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist der nachprüfbare Informationsgehalt entsprechender Broschüren oder anderer Selbstdarstellungen über viele Vakzine- oder Impftherapien sehr gering.
Andere Anwendungen wurden zwar lange in Studien untersucht, diese entsprachen jedoch nicht den üblichen Qualitätskriterien kontrollierter klinischer Studien, die normalerweise unerlässlich sind, bis ein Medikament oder eine Methode seine Wirksamkeit bewiesen hat. Erfolg beziehungsweise Misserfolg oder auch Nebenwirkungen fast aller Impf- oder Vakzinetherapien aus körpereigenem Gewebe oder Blut der Patienten können daher derzeit nicht beurteilt werden.
Die Gewinnung von körpereigenen Substanzen aus dem Blut eines einzelnen
Patienten fällt normalerweise nicht unter die Gesetzgebung für
Fertigarzneimittel. Sie kann als sogenannte Frischzubereitung gelten,
genau wie etwa eine auf Rezept in der Apotheke gerührte Salbe. Ist der
Patient einverstanden, darf er so behandelt werden, der Hersteller
benötigte lange Zeit nur eine Genehmigung zur Zubereitung von
Impfstoffen und Seren. Allerdings sind hier in den letzten Jahren
gesetzliche Regelungen getroffen worden, die hier engere Grenzen
setzen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten –
wenn überhaupt – nur aufgrund eines besonderen Antrags des Patienten,
da die Wirksamkeit der Methoden noch nicht bewiesen
ist. Ablehnungsbescheide für einige Anwendungen wurden sogar schon
durch alle juristischen Instanzen bis hin zum Bundessozialgericht
verhandelt.
Eine Behandlung sollte nicht begonnen werden, bevor eine solche Zusage von der Versicherung vorliegt. Viele Anbieter arbeiten zudem gar nicht als behandelnde Ärzte,
sondern als Firma. Das hat in der Vergangenheit schon dazu geführt,
dass Patienten unwissentlich mit einer Herstellergesellschaft einen
juristisch als Kauf zu interpretierenden Vertrag abschlossen und eine
aus ihrem Blut oder Tumormaterial hergestellte Vakzine erhielten. Für
die Anwendung und insbesondere für die Wirkung war die Firma dann
jedoch nicht mehr verantwortlich. Eine Kostenübernahme durch die Kassen
ist in diesen Fällen schon aus formalen Gründen meist nicht möglich.