
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deDie Möglichkeit der Überwärmung zur Behandlung bösartiger Tumoren wurde erstmals 1910 beschrieben. Lange Zeit ließ sich dabei die Körpertemperatur der Patienten aber nicht ausreichend kontrollieren; die Gefahr von inakzeptablen Nebenwirkungen war zu groß. Seit Beginn der 70er Jahre wird die Hyperthermie wissenschaftlich im Labor untersucht, seit den 80er Jahren findet ein klinischer Einsatz unter immer besseren technischen Voraussetzungen statt. Zu den Standardverfahren gehört die Hyperthermie jedoch nicht. Auch übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen keine Behandlungskosten.
Hyperthermie bedeutet Überwärmung des ganzen Körpers oder einzelner Körperareale. Erprobt wird in der Krebstherapie eine künstliche Temperaturenerhöhung auf Werte zwischen 40 und 44 Grad Celsius, je nach angewandter Methode. Die Temperaturerhöhung wird dabei zum Beispiel durch Ultraschall, elektromagnetische Wellen wie Radiowellen oder Mikrowellen oder durch Infusion einer erwärmten Flüssigkeit erreicht. Das primäre Ziel ist nicht das direkte Abtöten von Krebszellen durch die Überwärmung: Die dazu notwendigen Temperaturen würden auch gesundes Gewebe schädigen oder den Patienten gefährden. Tumorzellen sollen vielmehr sensibler für natürliche Abbauprozesse oder auch Strahlen- oder Chemotherapie werden.
Eine andere Methode zur Erhöhung der Körpertemperatur, die so genannte Fiebertherapie, findet heute kaum noch Anwendung. Die Körpertemperatur wird hierbei durch fiebererzeugende Stoffe (pyrogene Stoffe) erhöht. Wie gegen Krankheitserreger sollte das künstliche Fieber gegen Krebszellen wirken. Pyrogene Stoffe sind jedoch schlecht steuerbar, und die Therapie ist im Vergleich zu modernen Methoden zu risikoreich.
Erprobt wird die Hyperthermie hauptsächlich bei soliden Tumoren, nicht aber bei Blutkrebserkrankungen. Welche Tumore in welchem Stadium für eine Hyperthermie in Frage kommen, soll derzeit im Rahmen von Studien geklärt werden – eine Standardauskunft zu den Möglichkeiten der Anwendung ist daher nicht machbar. Viele Studien überprüfen, ob eine fortgeschrittene Erkrankungssituation, die allein auf Chemotherapie oder Bestrahlung nicht gut ansprechen würde, durch Hyperthermie beherrscht werden kann. Bei anderen steht die Verkleinerung großer Tumoren im Vordergrund, um hierdurch zum Beispiel die Amputation eines Beines oder Armes zu verhindern.
Viele Aspekte der Überwärmungstherapie bedürfen noch der genaueren
wissenschaftlichen Klärung. Eine entsprechende Bewertung hatte der
Gemeinsame Bundesausschuss 2005 veröffentlicht und auf offene Fragen
zur Wirksamkeit und Sicherheit der Hyperthermie hingewiesen (www.g-ba.de/downloads/40-268-236/2005-06-15-BUB-Hyperthermie.pdf). Patienten sollten daher nur in klinischen Studien behandelt werden.
Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ärzten und Zentren, die die
Hyperthermie trotzdem einfach so anbieten, meist im Rahmen eines so
genannten alternativen Behandlungskonzepts.
Für eine Behandlung außerhalb kontrollierter Studien übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten, so ein Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschuss vom Januar 2005 (www.g-ba.de/informationen/beschluesse/199/).
Patienten müssen damit rechnen, dass sie die teilweise erheblichen
Kosten selbst tragen müssen, wenn sie sich für eine Hyperthermie
außerhalb einer klinischen Studie entscheiden. Auch mögliche Risiken
fallen in weit größerem Umfang in ihren eigenen Verantwortungsbereich,
als dies im Rahmen von Studien der Fall ist.
Wie die jeweilige Anwendung genau abläuft, wie oft sie wiederholt wird
und für welche Tumorarten sie überhaupt in Frage kommt, hängt vom
jeweiligen Studienprotokoll ab.
Einige Hyperthermieformen eignen sich prinzipiell für die
ambulante Anwendung. Trotzdem müssen Patienten wegen der notwendigen
sorgfältigen Überwachung meist mit einer relativ zeitaufwändigen
Behandlung rechnen. Um Komplikationen, zum Beispiel schwere
Kreislaufprobleme, zu vermeiden, muss der allgemeine
Gesundheitszustand in Ordnung sein.
Eine ausgedehnte regionale
Hyperthermie und eine Ganzkörperhyperthermie sind meist nur
durchführbar, wenn der Patient stationär in eine Klinik aufgenommen
wird. Um Nebenwirkungen kontrollierbar zu machen, sehen viele Konzepte
eine Überwachung unter intensivmedizinischen Bedingungen vor. Auch eine
leichte Narkose oder zumindest ein beruhigendes Medikament wenden viele
Hyperthermie-Experten an. Die interstitiellen Hyperthermie-Formen
und die Perfusionsanwendungen sehen unter Umständen sogar kleinere oder
größere operative Eingriffe vor.
Bei der Anwendung außerhalb klinischer Studien, im Rahmen einer alternativen Therapie, berichteten Patienten immer wieder von Zwischenfällen, da die qualitative Durchführung der Hyperthermie und die sorgfältige Überwachung bei einigen Anbietern nicht unbedingt gesichert zu sein scheint.
Derzeit besitzt die Hyperthermie in der Krebstherapie nicht den Stellenwert von Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie. Die größte Erfahrung hat man mit der gemeinsamen Anwendung von Strahlentherapie und Hyperthermie. Auch die Kombination mit Chemotherapie wird derzeit in Studien geprüft.
Eine geprüfte Standardbehandlung ist die Hyperthermie nach heutigem Kenntnisstand also noch nicht, auch wenn dies von Anbietern in Werbebroschüren oder auf Internet-Seiten suggeriert wird: Bei der Anwendung außerhalb klinischer Studien handelt es sich dann eher um "Alternativmedizin" und weniger um eine Alternative zu gängigen Verfahren.
Über die "echten" klinischen Studien zur Hyperthermie, die unter kontrollierten Bedingungen ablaufen, informieren die nächstgelegenen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte oder auch die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Hyperthermie (IAH) als Unterorganisation der Deutschen Krebsgesellschaft (www.krebsgesellschaft.de). Die IAH bietet auf ihrer Internet-Seite www.hyperthermie.org zudem viele Informationen rund um das Thema an (beim Klick auf den Link öffnet sich ein neues Bildschirmfenster).
Eine Temperaturerhöhung im Tumorgewebe auf deutlich mehr als 42°C wirkt direkt zellschädigend, wie eine Verbrennung oder Verbrühung: Nachdem entsprechende biologische Prozesse in Gang gesetzt wurden, sterben die Zellen aufgrund der Wärmeeinwirkung innerhalb einer gewissen Zeitspanne ab, wenn sie nicht schon rein mechanisch zerstört wurden.
Auch etwas niedrigere Temperaturen wirken. Bei lang andauernder und/oder wiederholter Hyperthermiebehandlung bilden Zellen in Temperaturbereichen von etwa 41 bis 43 °C so genannte Hitzeschockproteine (HSP), auch Stresseiweiße genannt. Diese Proteine sind Signale für die körpereigenen Killerzellen des Immunsystems, die "angeschlagenen" Zellen zu zerstören. Dieser Temperaturbereich birgt für Patienten jedoch immer noch erhebliche Risiken.
Auch die Kombination von Hyperthermie mit Bestrahlung oder Chemotherapie zeigt Wirkung: Bei Temperaturen von etwa 40 bis 41 °C tritt ein so genannter strahlensensibilisierender Effekt auf. Die zelleigene Reparaturrate der Strahlenschäden, die durch eine Strahlentherapie im Tumorgewebe erzeugt wurden, sinkt. Die Zellen sind also nicht mehr oder nur in geringerem Maß in der Lage, die Schäden zu reparieren, und sterben ab.
Durch die erhöhten Temperaturen weiten sich die Blutgefäße, was bei einer Chemotherapie zu einer stärkeren Durchblutung des Tumorgewebes und zu einer besseren Anschwemmung von Zytostatika im Tumor führt. Dadurch gelangen auch in ursprünglich schlecht durchblutete Tumorbezirke, zum Beispiel ins Innere sehr großer Tumoren, höhere Zytostatika-Mengen. Die erhöhte Durchblutung führt ebenfalls zu einer besseren Sauerstoffversorgung im Tumor, was andererseits auch den Strahleneffekt einer Strahlentherapie verstärkt.