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So wird häusliche Krankenpflege organisiert: Ansprechpartner
Um die Pflege Krebskranker zu Hause zu organisieren, können Betroffene und ihre Angehörigen auf ein ganzes Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen. Die Versorgungskette beginnt bei Hausarzt oder onkologischem Facharzt, der die ambulante medizinische Versorgung übernimmt, sie bezieht qualifizierte Pflegedienste mit ein, aber auch Apotheken und Sanitätshäuser als Lieferanten von Medikamenten und Hilfsmitteln. Wichtige Partner sind die Krankenversicherungen als Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragestellungen.
Eine gute Abstimmung aller Beteiligten untereinander ist notwendig, um unnötige Belastungen - auch finanzieller Natur - zu vermeiden.
Der folgende Text nennt eine Auswahl wichtiger Ansprechpartner für Krebskranke und ihre Angehörigen, bietet Links zu den genutzten Quellen und zu weiteren Informationsseiten im Internet sowie Hinweise auf kostenlose Broschüren.
Ansprechpartner vor der Entlassung aus der Klinik
Wie viel Pflege eine Patientin oder ein Patient benötigen wird, wenn er aus der Klinik entlassen wird, muss mit den behandelnden Ärzten rechtzeitig besprochen werden. Bei einem solchen Gespräch sollte auch die häusliche Situation kurz geschildert werden: So lässt sich abklären, ob eine kurz- oder längerfristige Unterstützung zu Hause gewährleistet ist oder die Wohnverhältnisse die Entlassung auch dann zulassen, wenn sich ein Krebskranker (noch) nicht selbst versorgen kann.
Das Stationsteam vermittelt zudem Kontakt zum Kliniksozialdienst, einer Einrichtung, die es heute an allen Tumorzentren und größeren Krankenhäusern gibt. Dessen Mitarbeiter informieren zu vielen Fragen, die bei und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf Krebspatienten zukommen können. Dazu gehören Themen wie
- die Möglichkeit einer stationären oder ambulanten Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR),
- die Beantragung eines Schwerbehinderten-Ausweises,
- die Angebote der professionellen Pflege zu Hause und der Unterstützung von Angehörigen, wenn diese die Versorgung selbst übernehmen, sowie
- die Angebote stationärer Kurzzeit- oder Dauerpflege oder der Betreuung in Hospizen oder auf Palliativstationen, wenn eine Pflege zu Hause nicht möglich ist.
Kliniksozialdienst: Beratung, Information, Unterstützung
Der Kliniksozialdienst hilft auch auch bei den ersten Anträgen zur Finanzierung der häuslichen Krankenpflege oder der stationären Pflege. Er informiert über die nächsten Schritte nach der Entlassung, die zur Sicherstellung einer Kostenübernahme für Pflegeleistungen oder Rehabilitationsangebote durch die Versicherungen notwendig sind.
Als Ansprechpartner in der Klinik steht außerdem meist ein psychologischer Beratungsdienst zur Verfügung: Er wird entweder durch Mitarbeiter der Klinik direkt angeboten, oder man kann nach Vereinbarung mit Psychologen oder Psychotherapeuten eines so genannten Konsiliardienstes sprechen, die im Auftrag der Klinik tätig sind.
In den meisten Krankenhäusern sind zudem Klinikseelsorger verschiedener Konfessionen tätig.
Vor der Klinikentlassung sollte zudem geklärt sein, welcher Arzt zu Hause die medizinische Betreuung übernimmt und die weiteren Verordnungen von (Pflege-)Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten ausstellt.
Brückenpflege oder Überleitungspflege
Um keine Lücke zwischen der Versorgung in der Klinik und zu Hause entstehen zu lassen, wurde vor einigen Jahren das Konzept der so genannten Brückenpflege geschaffen. Sie wird auch als Überleitungspflege bezeichnet und ist eine besondere Einrichtung größerer Kliniken, die Patienten in der Phase der Krankenhausentlassung betreut und die erste Zeit zu Hause mit organisiert.
Entsprechende Angebote standen lange nur in Baden-Württemberg zur Verfügung (Linkliste mit den Angeboten in diesem Bundesland vom Tumorzentrum Freiburg, www.tumorzentrum-freiburg.de/Patienten-Info/brueckenpflege/brueckenpflege-bw.html). Inzwischen gibt es vergleichbare Angebote aber immer häufiger auch von den größeren Krankenhäusern und Krebszentren in anderen Bundesländern.
Die Brücken- oder Überleitungspflege ist zum einen Entlassungsorganisation. Sie kann
- durch Beratungsgespräche mit Patienten und deren Angehörigen den Betreuungsumfang klären und die Möglichkeit einer häuslichen Versorgung aufzeigen,
- Unterstützung wie etwa ein Hausnotrufsystem oder "Essen auf Rädern" beschaffen,
- Hilfsmittel für die Pflege und die Unterstützung des Patienten besorgen,
- die ersten Kontakte aufnehmen zu Hausarzt, Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten, ambulanter Hospiz-Hilfe oder Schmerzambulanzen.
Auf Dauer pflegebedürftig?
Die meisten Einrichtungen bieten zudem zumindest noch so lange praktische Unterstützung bei der Pflege und der Anleitung von Angehörigen, bis die häusliche Krankenpflege oder eine anderweitige Versorgung gut funktioniert.
Ist absehbar, dass ein Krebspatient zunächst eine stationäre Kurzzeitpflege benötigt oder auf Dauer pflegebedürftig bleiben wird, müssen Leistungen aus der Pflegeversicherung (und nicht der Krankenversicherung) beantragt werden. Dafür stehen auch sogenannte Pflegeberater zur Verfügung. Kontakte vermittelt das Krankenhaus vor der Entlassung.
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Ansprechpartner für Krebskranke, die ambulant behandelt werden
Der wichtigste Ansprechpartner für Patienten und pflegende Verwandte oder Freunde ist der Arzt, der die medizinische Versorgung und Überwachung vor Ort übernehmen soll. Dies können Hausärztin oder Hausarzt sein oder auf die ambulante Krebsbehandlung spezialisierte Fachärzte.
- Hausärztin oder Hausarzt knüpfen das Versorgungsnetz für zu Hause gepflegte Patienten und vermittelt zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern. Sie können bei der Auswahl einer Sozialstation oder eines Pflegedienstes vor Ort helfen.
- Sie stellen die entsprechenden Verordnungen für die Pflegeleistungen aus, damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden können.
- Sie sind zuständig für die medizinische Weiterbehandlung und den Kontakt mit dem bisher behandelnden Krankenhaus. Sie übernehmen, wenn notwendig, entweder eine Schmerztherapie selbst oder die Weiterüberweisung an spezielle Schmerztherapeuten, und
- sie verordnen bei Bedarf weitere Leistungen, etwa Physiotherapie.
- Können Hausärzte gemeinsam mit Pflegediensten die Versorgung nicht im nötigen Umfang sicherstellen, überweisen an Fachärzte, die sich auf die ambulante Versorgung von Krebspatienten spezialisiert haben.
Pflegedienste
Sozialstationen und Pflegedienste können im jeweiligen Branchenverzeichnis des Telefonbuches nachgeschlagen werden, wichtiger Ansprechpartner bei der Suche nach einem Pflegedienst ist auch der Hausarzt.
In den letzten Jahren haben sich viele kleinere private Anbieter etabliert, sie decken inzwischen einen Großteil des Bedarfs ab. Andere Angebote werden schon seit vielen Jahren von den Kirchen, Städten und Gemeinden getragen, etwa die kirchlichen oder kommunalen Sozialstationen.
Auch die großen sozialen Organisationen sind als Träger von Pflegediensten auf dem Markt vertreten, darunter Arbeiter-Samariter-Bund (www.asb.de), Arbeiter-Wohlfahrt (www.awo.org/), Deutsches Rotes Kreuz (www.drk.de), Johanniter Unfallhilfe (www.johanniter.de), Malteser Hilfsdienst (www.malteser.de) oder Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (www.der-paritaetische.de), um nur einige Beispiele zu nennen.
Pflegedienste bieten Hilfe bei der Grundpflege, also zum Beispiel beim Waschen, wie auch bei der Behandlungspflege, also etwa beim Verbandwechsel oder bei der Medikamentengabe. Sie helfen bei Bedarf in der Ernährungstherapie (Sondenernährung, Infusionen), bei der Schmerzbehandlung und vielem mehr.
Sie unterstützen, je nach Verordnung durch den Arzt, auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bestellen "Essen auf Rädern", leisten Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von geeigneten, verordnungsfähigen Hilfsmitteln sowie Verbrauchsmaterialien für die Pflege, und sie nennen weitere Möglichkeiten der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Hospize und Hospizpflege
Hospize und ambulante Hospizpflegedienste sind mit der Pflege und Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen vertraut. Eine Liste mit Links zu Ansprechpartnern hat der Krebsinformationsdienst in der Rubrik "Wegweiser" zusammengestellt.
Spezialisierte Ansprechpartner: Ambulante Palliativversorgung
Gesetzlich versicherte Patienten, denen es sehr schlecht geht oder bei denen die Sterbephase absehbar ist, haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Ärztliche und pflegerische Leistungen sollen insbesondere auf die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen hinzielen, etwa Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen.
Im Rahmen der Gesundheitsreform von 2007 wurde auch festgelegt, dass Ärzte und Pfleger für diese Betreuung besonders qualifiziert sein müssen. Die ersten Anbieter haben sich daher zu so genannten "Palliative Care Teams" zusammengeschlossen, um alle geforderten Leistungen abdecken zu können. Genaue Kriterien zum Umfang und zur Qualität der Versorgung sind derzeit noch in der Entwicklung.
Klar ist derzeit jedoch schon, dass die Sterbebegleitung im engeren Sinn oder die Begleitung von Angehörigen nicht eingeschlossen sind: Sie bleiben Aufgabe ambulanter Hospizdienste oder stationärer Hospize. In Zukunft sollen diese mit den neuen "Palliative Care Teams" aber eng vernetzt werden.
Krankenversicherung
In alle Fragen der häuslichen Krankenpflege muss die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung mit einbezogen werden.
Die Versicherungen bieten rechtssichere Information: Sie sind die Ansprechpartner für entsprechende Anträge auf Unterstützung zur häuslichen Krankenpflege, zur Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung oder der Kurzzeitpflege. Sie informieren außerdem über die Verordnungsmöglichkeiten von Pflegeleistungen, Physiotherapie oder anderen unterstützenden Maßnahmen sowie Hilfsmitteln durch den Arzt, und sie machen auf die Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige aufmerksam.
In der Regel bieten sie auch Informationsmaterial, etwa Broschüren oder Informationen im Internet. Sie können Auskunft geben, ob es am Wohnort oder in der Nähe Pflegekurse für Angehörige gibt oder in Gesprächskreisen für pflegende Familien eine Entlastungsmöglichkeit besteht.
Allgemeine Informationen, Beratung, Unterstützung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet Informationen zur häuslichen Krankenpflege und sozialrechtlichen Aspekten der Pflege unter www.bmg.bund.de, insbesondere zu den Themen
Häusliche Krankenpflege
www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/H/Glossarbegriff-H_C3_A4usliche-Krankenpflege.html
Palliativversorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168258/sid_30044C88F2C3EBE477E6307C27043D97/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Palliativversorgung.html?__nnn=true
Haushaltshilfe
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/H/Glossarbegriff-Haushaltshilfe.html?__nnn=true
Heil- und Hilfsmittel
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/H/Glossarbegriff-Heil-und-Hilfsmittel.html
Pflegeberatung, wenn Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Pflegeberatung.html?__nnn=true
Kurzzeitpflege
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/K/Glossarbegriff-Kurzzeitpflege.html?__nnn=true
Stationäre Pflege
www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/S/Glossarbegriff-Station_C3_A4re-Pflege.html
Informationsdienste, Beratungsangebote, Ansprechpartner vor Ort
Folgende Institutionen bieten allgemeine Beratung auch zu sozialrechtlichen Fragen, sie können Möglichkeiten der Unterstützung aufzeigen, die pflegenden Angehörigen offen stehen, oder bieten Broschüren zum Thema:
- die Deutsche Krebshilfe e.V., im Internet unter www.krebshilfe.de. Der Beratungsdienst ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228 - 7 29 90 95 erreichbar. Die Krebshilfe bietet Informationen zum Thema auch in mehreren Broschüren, zum Beispiel:
"Palliativmedizin"
www.krebshilfe.de/fileadmin/Inhalte/Downloads/PDFs/
Blaue_Ratgeber/057_palliativ.pdf
"Wegweiser zu Sozialleistungen"
www.krebshilfe.de/fileadmin/Inhalte/Downloads/PDFs/
Blaue_Ratgeber/040_sozialleistungen.pdf
"Hilfen für Angehörige", zum Laden und Lesen unter www.krebshilfe.de/fileadmin/Inhalte/Downloads/PDFs/
Blaue_Ratgeber/042_gespraechshilfen.pdf
- die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), im Internet unter www.upd-online.de. Am Telefon stehen Beraterinnen und Berater unter der Nummer 0800 011 77 22 zur Verfügung, von Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr. Beratung bieten auch 22 regionale Beratungsstellen, Kontaktinformationen bietet die UPD unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/upd-beratungstellen.html.
Kommunale Behörden, Kirchengemeinden
Die Gemeindeverwaltungen und gegebenenfalls auch die Pfarrämter geben Auskunft über Sozialstationen, private Pflegedienste, Angebote der "Nachbarschaftshilfe" und andere Hilfsdienste vor Ort.
Apotheken und Sanitätshäuser
Apotheken liefern alle notwendigen Medikamente, aber auch Produkte und Arzneimittel zur besonderen Haut- und Körperpflege für Kranke, Produkte zur unterstützten Ernährung sowie Heil- und Hilfsmittel nach Verordnung durch den Arzt. Spezialisierte Apotheken liefern in Zusammenarbeit mit onkologischen Praxen Substanzen für die ambulante Chemotherapie. Viele Apotheken verfügen auch einen Broschüren-Service zu verschiedenen Themen
Sanitätshäuser fungieren als Fachberater für Ernährung, Stoma- und Inkontinenzversorgung und als Hilfsmittelberater (zum Beispiel zu Pflegebetten, Spezialmatratzen, Lagerungsmaterialien, Toilettenstühlen oder Urinflaschen, Sauerstoffgerät, Rollstuhl, Gehhilfen, Arm- und Beintrainer und Atemtrainer).
Krebsberatungsstellen
Die Krebsberatungsstellen helfen vor Ort weiter, wenn Adressen und Ansprechpartner gesucht werden. Sie bieten auch wichtige psychosoziale Unterstützung für pflegende Angehörige und Freunde, wenn diese Probleme mit ihren pflegerischen Aufgaben haben oder sich überfordert fühlen.
Die Krebsberatungsstellen wissen meist auch, ob es am Wohnort zum Beispiel Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige oder Freunde gibt, oder ob die örtlichen Krebsselbsthilfegruppen auch für Angehörige Krebskranker offen sind.
Weitere Ansprechpartner und Links