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Ukrainische Krebspatientinnen und Krebspatienten auf der Flucht

Wie wird die onkologische Versorgung sichergestellt?

Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum beantwortet Anfragen von krebskranken Flüchtlingen aus der Ukraine sowie deren Angehörigen. Hier finden Sie notwendige Basisinformationen und Anlaufstellen.

+++ Diese News wird fortlaufend aktualisiert +++

Eine Gruppe ukrainischer Flüchtlinge gehen bepackt mit Koffern eine Straße entlang
Unter den Ukraine-Flüchtlingen befinden sich auch Krebspatienten: Wir geht es mit ihrer onkologischen Versorgung in Deutschland weiter? © Yanosh Nemesh, Shutterstock.com


Sind ukrainische Flüchtlinge bei der Einreise krank oder werden sie bei ihrem Aufenthalt in Deutschland krank, erhalten sie in Deutschland eine medizinische Versorgung.

Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass die erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt oder auch begonnen wird. Dafür müssen sie in Deutschland ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen.

Verfahren, wenn ukrainische Krebspatienten einreisen

Welche Dokumente brauche ich?

Aktuell ist für ukrainische Geflüchtete kein Visum und auch kein biometrischer (Reise-)Pass erforderlich. Die ukrainische ID-Karte (Model 2015) wird in Deutschland bis zum 04.06.2024 als Passersatz anerkannt. Eine Einreise ist also ohne weitere Dokumente möglich. Verloren gegangene Dokumente müssen bei der ukrainischen Botschaft in Berlin neu beantragt werden.

Für die medizinische Versorgung ist es wichtig (jedoch keine Bedingung), dass alle medizinischen Unterlagen vorliegen. So kann die Behandlung schnell fortgesetzt werden.

Ukrainische Geflüchtete, die neu nach Deutschland einreisen, müssen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland registrieren lassen.

  • Die nächstgelegene Ausländerbehörde für die Registrierung finden Sie über eine Suchfunktion des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
  • Mit der Registrierung besteht noch keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Geflüchtete Menschen erhalten zunächst einen "Ankunftsnachweis".
  • Bei der Registrierung wird geklärt, wo geflüchtete Menschen unterkommen.
  • Sobald feststeht, wo die geflüchtete Person wohnen wird, kann sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt)
  • Bis über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden wird, erhalten Geflüchtete eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung": Damit ist ihr Aufenthalt in Deutschland legal und sie können medizinische Versorgung erhalten.
  • Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreise nach Deutschland gestellt werden. Diese Regelung gilt zunächst für erstmalige Einreisen bis zum 4. März 2025.

Während der ersten Zeit des Aufenthaltes, erhalten geflüchtete Menschen eine medizinische Grundversorgung entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Regel erhalten Krebserkrankte damit die erforderliche oder bereits begonnene Behandlung. Welche Behandlung von der Basisversorgung umfasst ist, ist von der individuellen Situation abhängig, also beispielsweise Erkrankungsstadium oder bereits erfolgte Behandlungen.

Das Verfahren zur Kostenübernahme für die medizinische Grundversorgung kann sich regional unterscheiden.

  • Teilweise stellt die zuständige Gemeinde oder Stadt "Behandlungsscheine" aus, mit denen die Betroffenen zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen können.
  • Teilweise erhalten Geflüchtete schon nach kurzer Zeit eine Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenversicherung, die sie in der Praxis oder im Krankenhaus vorzeigen müssen.

So geht die medizinische Versorgung mit Aufenthaltserlaubnis weiter

Nach Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis können aus der Ukraine geflüchtete Menschen arbeiten und Sozialleistungen beantragen. Dafür müssen sie sich selbstständig beim zuständigen JobCenter oder Sozialamt melden.

Haben Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis und sind erwerbsfähig, aber arbeitslos: Dann erhalten sie Geld vom Jobcenter ("Bürgergeld") und werden bei der Arbeitssuche unterstützt. Sie werden Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten eine Versichertenkarte und haben damit Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Haben Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis und können nicht arbeiten, etwa wegen ihres Alters oder weil sie wegen einer Krankheit erwerbsgemindert sind: Dann erhalten sie eine Grundsicherung ("Sozialhilfe"). Sie sind dann zwar nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, erhalten aber auch von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte. Betroffene können hierüber im Bedarfsfall Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dafür müssen sie in Kliniken und Praxen die Versichertenkarte vorlegen. So können die Kosten direkt mit dem Sozialamt abgerechnet werden.

Geflüchtete, die noch keine Leistungen auf Grundsicherung beantragt haben, erhalten zunächst weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nur den Basisschutz in der Krankenversicherung.

Geflüchtete, die in Deutschland eine Arbeit annehmen, werden in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und erhalten die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehegatten und Kinder sind dann in der Regel mitversichert (Familienversicherung).

Geflüchtete, die über Vermögen oder über hohes Einkommen etwa aus selbständiger Tätigkeit verfügen, können in der Regel keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, vom JobCenter oder vom Sozialamt erhalten. Sie müssen auch die Kosten für ihre medizinische Behandlung selbst bezahlen. Der Krebsinformationsdienst kann keine Informationen dazu geben, wann dies der Fall ist und welche Kosten entstehen. Prinzipiell kann für diese Menschen auch eine private Krankenversicherung infrage kommen.



Weitere wichtige Hinweise für geflüchtete Krebspatienten

Frühzeitig Kontakt mit Klinik oder Arztpraxis aufnehmen: So können Betroffene mit Ärztinnen oder Ärzten rasch besprechen, wie die Krebsbehandlung fortgesetzt oder begonnen werden kann. Dies gilt besonders auch in den Fällen, wenn die Meldung bei der Behörde nicht sofort nach der Ankunft erfolgen oder gleich abschließend bearbeitet werden kann.

Kosten klären: Geflüchtete sollten mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprechen, ob und welche Kosten anfallen – gerade dann, wenn sie noch die Grundversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ärztinnen und Ärzte müssen darüber informieren, ob die Geflüchteten die Behandlungskosten selbst tragen müssen und in welcher Höhe.

  • Der Krebsinformationsdienst kann keine Einschätzung dazu abgeben, welche Behandlungen im Einzelfall von der Basisversorgung erfasst sind.
Gut zu wissen

Es gibt in vielen Orten Deutschlands auch Unterstützungsangebote, die Geflüchteten zunächst unbürokratisch Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen.

Medizinischer Notfall: Liegt ein medizinischer Notfall vor, können Betroffene direkt ein Krankenhaus oder eine Praxis aufsuchen oder den Notruf wählen. Die Kostenübernahme wird dann vor Ort geklärt.

  • Wichtig: Es ist nicht völlig auszuschließen, dass die Geflüchteten selbst die Kosten tragen müssen.
  • Eine Krebserkrankung als solche ist kein Notfall. Ein Notfall liegt in der Regel nur vor, wenn eine akute Lebensgefahr besteht (zum Beispiel akute Atemnot, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Unfall).

Corona: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können sich in Deutschland auf das Coronavirus testen und gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Auch diese Gesundheitsleistungen werden bezahlt.

  • Fachleute empfehlen Krebspatienten und ihren Angehörigen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Abhängig von ihrer persönlichen Erkrankungssituation gehören Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19. Da viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit auf sehr beengtem Raum mit vielen Menschen zusammenleben, ist die Impfung für ukrainische Krebspatienten besonders wichtig.

Das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) bietet ein Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache an.



Psychologische und psychoonkologische Unterstützung: Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine können sich für jeden Krebskranken in jeder Phase der Krebserkrankung negativ auf die Psyche auswirken. Obwohl Menschen unterschiedlich auf Krieg und Trauma reagieren, ist davon auszugehen, dass während oder kurz nach der Flucht die psychische Belastung für die Betroffenen sehr hoch ist. Dadurch können sich krebs- oder behandlungsbedingte Beschwerden wie Schmerzen oder schwere Erschöpfung (Fatigue) verstärken. Manche Menschen brauchen deshalb zusätzlich psychologische Unterstützung.

Was passiert, wenn Krebserkrankte in die Ukraine zurückkehren wollen? Was Ukrainer in solch einer Situation beachten müssen und wie sich eine Rückkehr in die Ukraine auf ihren Aufenthaltstitel und ihren Schutzstatus auswirkt, kann man auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nachlesen.



Weitere Hilfsangebote für ukrainische Krebspatienten

Die Krebs-Selbsthilfe unterstützt

3 große bundesweite Krebs-Selbsthilfegruppen unterstützen ukrainische Krebserkrankte und ihre Angehörigen: Sie bieten Kontakt zu anderen Krebsbetroffenen und zu aus der Ukraine stammenden onkologischen Fachkräften, Ärzten und Pflegenden. Mehr dazu finden Sie in einem Info-Flyer (PDF) in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache.

Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat einen Hilfsfond für Angehörige ukrainischer Krebspatienten eingerichtet, die die Betroffenen (Kinder oder Erwachsene) während der Behandlung in Krebszentren in Deutschland begleiten. Aus diesem Hilfsfonds werden bereits entstandene oder entstehende Reise-, Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern der Patienten in Höhe von bis zu 5.000 Euro/Patient von der Deutschen Krebshilfe übernommen.

Bitte beachten:

  • Der Hilfsfond steht ukrainischen Krebspatienten zur Verfügung, die in Comprehensive Cancer Centers, in von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Krebszentren sowie in Kinderkrebszentren behandelt werden.
  • Der Antrag muss von diesen Kliniken gestellt werden.
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der DKH sowie beim INFONETZ KREBS unter 0800 80708877 oder per E-Mail an krebshilfe@infonetz-krebs.de

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) führt auf ihrer Website eine Liste von zertifizierten Onkologischen Zentren und Comprehensive Cancer Centers (CCCs/Spitzenzentren), an die sich geflüchtete ukrainische Patienten wenden können, die eine Krebstherapie brauchen. Die dort genannten Zentren unterstützen bei der regionalen Versorgung Betroffener.

  • Die Website ist auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
  • Die gelisteten Einrichtungen bieten alle eine Telefon-Hotline und E-Mail-Adresse mit Ansprechpartnern, die Krebspatienten weiterhelfen.
  • Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.

Das Universitätsklinikum Düsseldorf nimmt ukrainische Patienten auf, die an einer Leukämie- oder Lymphom-Erkrankung leiden und aus der räumlichen Nähe von Düsseldorf kommen oder in dieser Region einen Aufenthalt planen.

  • Die Adresse lautet:
    Universitätsklinikum Düsseldorf
    Moorenstr. 5
    40225 Düsseldorf
    Tel: +49 (0)211-81 19 530
    E-Mail: info@leukaemieliga.de
  • Die Kosten für die Behandlung übernimmt die AOK–Krankenkasse.
  • Betroffene sollen sich an der Eingangspforte der Uniklinik anmelden. Wenn möglich sollten ein Ausweisdokument und die Kontaktdaten der aktuellen Unterkunft mitgebracht werden.
  • Fragen rund um den Aufenthalt im Universitätsklinikum können – auch auf russisch – im Büro der Leukämie Lymphom Liga e.V. unter der Telefonnummer +49 (0)211-81 19 530 beantwortet werden.

Verschiedene Landeskrebsgesellschaften setzen sich für ukrainische Krebserkrankte ein: Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., die Thüringische Krebsgesellschaft e.V. und die Saarländische Krebsgesellschaft e.V. arbeiten im Rahmen der Initiative "Krebskrank und auf der Flucht - wir helfen". Dabei

  • unterstützen sie betroffene Flüchtlinge, indem sie zeitnah und bedarfsgerecht an Fachärzte und Spezialisten weitervermitteln und bei der Kontaktaufnahme helfen.
  • bieten sie eine kostenfreie Beratung in verschiedenen Fremdsprachen an.

Ergänzend bemühen sich die Beratungskräfte um weitere praktische Hilfen wie die Vermittlung von Unterkünften oder Dolmetscher- und Fahrdiensten.

Die Berliner Krebsgesellschaft e.V. bietet geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern mit Krebs unbürokratische finanzielle Hilfe aus ihrem Härtefonds an. Beantragen können Betroffene das Geld über die bezirklichen Krebsberatungsstellen der Gesundheitsämter, die Sozialdienste der behandelnden Krankenhäuser oder direkt bei der Berliner Krebsgesellschaft e.V.. Voraussetzungen sind:

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung,
  • eine Kopie des Ausweises und
  • dass sich die Menschen in Berlin aufhalten.

Transport von Krebspatienten aus der Ukraine: Maßnahmen der Politik

Unabhängig davon arbeitet die deutsche Politik an unkomplizierten Lösungen, um die medizinische Versorgung der Geflüchteten unbürokratisch und umfassend zu gewährleisten. Möglich ist, dass sich das aktuelle Verfahren deswegen nochmal ändert.

  • Wir informieren hier zeitnah über etwaige Änderungen.

Organisiert die Politik Möglichkeiten, ukrainische Krebskranke nach Deutschland zu holen? Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben sich Bund und Länder dazu bereit erklärt, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.

Bei der Koordination des Krankentransports nach Deutschland arbeiten das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern und das Auswärtige Amt zusammen.

Nach der Ankunft in Deutschland werden die Patientinnen und Patienten nach einem Kleeblatt-Mechanismus auf Krankenhäuser in Deutschland verteilt. Der Kleeblatt-Mechanismus wurde in der Corona-Pandemie entwickelt und organisiert die Verlegung von Patienten zwischen Bundesländern und einzelnen Regionen in Deutschland.

Wie können Krebspatienten aus der Ukraine oder deren Angehörigen einen Krankentransport organisieren? Menschen, die Hilfe benötigen, können versuchen, sich über ihr Krankenhaus an das ukrainische Innenministerium oder die Regierung zu wenden. Dort werde alle Fälle zentral erfasst und Hilfsleistungen organisiert. Gegebenenfalls können auch Hilfsorganisationen, die in der Ukraine unterstützen, einen Transport in die Nachbarstaaten organisieren. Beispiel sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter oder die Malteser. Das Auswärtige Amt bietet eine Liste der Hilfsorganisationen im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe an.

 





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