Aktuelles
Dieselabgase und Krebsrisiko: Neubewertung erfolgt
IARC stuft Emissionen als krebserregend ein

Die IARC nimmt ihre Bewertung zum Anlass, Regierungen und andere Entscheidungsträger wie zum Beispiel die Industrie zum Handeln aufzufordern.
Sie verweist darauf, dass in Europa und Nordamerika in den letzten beiden Jahrzehnten immer strengere gesetzliche Regelungen zur Begrenzung des Risikos in Kraft getreten sind. Diese Vorgaben haben, so die IARC, zur Entwicklung neuer Technologien geführt: Die Zusammensetzung der Dieselkraftstoffe wurde verändert, es gibt sparsamere Motoren sowie Möglichkeiten der Abgasfilterung.
Die Experten gehen allerdings davon aus, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis sich solche Neuerungen weltweit durchgesetzt haben werden.
Hintergrund
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) handelt im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Eine ihrer Aufgaben ist die Bewertung von möglicherweise krebserzeugenden Stoffen oder Situationen, in denen Menschen einer Kombination von risikosteigernden Faktoren ausgesetzt sind. In regelmäßigen Abständen treffen sich Experten, um die aktuelle Fachliteratur zu einem Thema zu sichten und die vorliegenden Aussagen zum Risiko zu bewerten.
Die Umsetzung entsprechender Erkenntnisse, zum Beispiel durch gesetzliche Schutzvorschriften oder Verbote, liegt dann jedoch bei den Regierungen und Behörden der einzelnen Staaten.
Das Bewertungssystem der IARC sieht fünf Einstufungen vor (http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/index.php):
- 1 = krebserregend für den Menschen (englisch: carcinogenic to humans) – in diese Gruppe wurden nun Dieselabgase eingestuft. Als Quelle betrachtete die IARC nicht nur Autoabgase, sondern auch die Emissionen von zum Beispiel Baumaschinen, Schiffsmotoren oder Dieselgeneratoren. Am besten belegt ist das Risiko für Lungenkrebs. Nicht ausgeschlossen , wenn auch nicht wirklich gesichert ist ein Zusammenhang mit Blasenkrebs.
- 2A = wahrscheinlich krebserregend (englisch: probably carcinogenic to humans)
- 2B = möglicherweise oder auch vielleicht krebserregend (englisch: possibly carcinogenic to humans) – Abgase von Benzinmotoren bleiben für die IARC auch nach der aktuellen Neubewertung in dieser Gruppe: Es besteht zwar der Verdacht auf ein Krebsrisiko. Die Belege sind jedoch nicht ausreichend, um eine abschließende Stellungnahme zu Benzinmotoren abzugeben.
- 3 = eine Bewertung des Krebsrisikos ist nicht möglich (englisch: not classifiable as to its carcinogenity to humans)
- 4 = wahrscheinlich nicht krebserregend für den Menschen (englisch: probably not carcinogenic to humans)
Zum Weiterlesen
Die Neubewertung von Dieselabgasen fasst die IARC (www.iarc.fr) am 12. Juni 2012 in einer englischsprachigen Pressemitteilung zusammen, abrufbar unter http://press.iarc.fr/pr213_E.pdf. In dieser Pressemitteilung werden auch zwei der wissenschaftlichen Veröffentlichungen zitiert, die als Grundlage dienten.
Interviews mit Experten sowie weitere Hintergrundinformationen stellt die IARC zudem in englischer Sprache unter www.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/2012/mono105-info.php bereit.
Informationen zur Luftreinhaltung in Deutschland stellt das Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm zur Verfügung.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAUA) bietet Hintergründe zum Schutz vor Dieselabgasen am Arbeitsplatz. Ein grundlegendes Dokument ist die "Technische Regel für Gefahrstoffe: Abgase von Dieselmotoren" (Nr. TRGS 554), abrufbar unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-554.html.
Welche Faktoren steigern das Lungenkrebsrisiko noch? Eine aktuelle Übersicht bietet der Krebsinformationsdienst im Text „Wie entsteht Lungenkrebs?“
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an