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Aktuelles
24.08.2010
Rehabilitation: Können Patienten bei der Auswahl einer Klinik mitbestimmen?
Unabhängige Patientenberatung informiert Versicherte
Haben Patienten ein Mitspracherecht bei der Auswahl ihrer Reha-Einrichtung? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) widmet sich dieser Frage in ihrem "Beratungsfall des Monats August". Damit greift die UPD ein Thema auf, das auch Krebspatienten betreffen kann. Denn im Anschluss an eine Tumorbehandlung haben viele von ihnen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation. Die "Reha"-Maßnahmen sollen Betroffenen helfen, trotz Erkrankung ihren Alltag wieder meistern zu können. Oft begeben sich Krebspatienten deshalb für einige Zeit in eine spezialisierte Klinik; allerdings gibt es auch ambulante Angebote.
In Deutschland sind für die verschiedenen Reha-Leistungen gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zuständig. Die UPD greift einen Fall auf, in dem die Rentenversicherung verantwortlich ist. Dabei gilt: Rentenversicherungen unterstützen den Aufenthalt von Versicherten in Reha-Einrichtungen, die sie selbst betreiben oder mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie wählen deshalb eine Reha-Einrichtung aus ihrem Angebot für einen Patienten aus. Die Versicherung muss dabei berechtigte Wünsche des Versicherten wie etwa die persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse in ihre Entscheidung einbeziehen. Ist der Versicherte mit der Wahl der Reha-Klinik unzufrieden, hat er das Recht, Widerspruch bei der Rentenversicherung einzulegen.
Zum Weiterlesen
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert in ihrem "Beratungsfall des Monats" über die gesetzlichen Bestimmungen bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung. Der ausführliche Text steht im Internet unter
www.unabhaengige-patientenberatung.de zur Verfügung.
Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden. Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon, per Online-Anfrage oder vor Ort in den regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar. Bei Fragen zu Krebs arbeitet die UPD darüber hinaus mit dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums zusammen.
Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen bei Krebs hat der Krebsinformationsdienst
"hier" zusammengestellt. Eine Übersicht zum Laden und Ausdrucken bietet das Informationsblatt
"Sozialrechtliche Fragen bei Krebs".
Allgemeine Informationen zum Thema finden sich beim Bundesministerium für Gesundheit unter
www.bmg.bund.de, Stichwort "Themen von A-Z", Stichwort "Rehabilitation".
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Rehabilitationsleistungen hat die Deutsche Rentenversicherung unter
www.deutsche-rentenversicherung.de, Stichwort "Rehabilitation", Stichwort "Leistungen" zusammengestellt.
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